Kanzlei Yussof Sarwari Abmahnung: HN Medien GmbH

Der Hamburger Rechtsanwalt Yussof Sarwari vertrat in der Vergangenheit die HN Medien GmbH und mahnt in deren Auftrag das rechtswidrige Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material ab. Die Mandantin soll mehrere Erotikfilme vertreiben, die laut des Abmahnschreibens im Internet für Dritte zum freien Download bereitgestellt wurde.

Porno-Abmahnung 2020: Sawari mahnt für HN Medien GmbH ab

Laut diverser vorliegender Abmahnungen von RA Yussof Sarwari wurde über den Internetzugang des jeweiligen abgemahnten Anschlussinhabers ein rechtlich geschütztes Filmwerk aus dem Erotikbereich im Internet zum Download angeboten. Als Rechteinhaberin wird in dem Abmahnschreiben die HN Medien GmbH genannt.

Das besagte Filmwerk soll via BitTorrent herunter geladen worden sein; bei Filesharing via Torrent werden bereits herunter geladene Datenteile für Dritte via Upload zur Verfügung gestellt. So soll es zu der nicht erlaubten Vervielfältigung und Verbreitung des Titels im Netz gekommen sein.

Urheberrechtsverletzung: Was wird in der Abmahnung gefordert?

Für das rechtswidrige Verbreiten des genannten Titels von der HN Medien GmbH fordert RA Sarwari einen Pauschalbetrag, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Wichtig für Betroffene: Dieses Angebot ist fristgebunden. Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Kanzlei Sarwari weist den Abgemahnten darauf hin, dass sämtliche Fälle, in denen keine außergerichtliche Einigung erfolgt, geltend gemacht werden.
Im Falle einer versäumten Frist werden für den Abgemahnten u.a. folgende Gesamtkosten fällig:

  • Lizenzschaden für das Filmwerk
  • Sicherungs- und Gestattungsverfahren
  • Anwaltskosten
  • Providerauskunft
  • usw.

Insgesamt können in einer Abmahnung für HN Medien GmbH Gesamtkosten in Höhe von mehreren Hunderten Euro berechnet werden. Alternativ können Betroffene den vorgeschlagenen Pauschalbetrag bezahlen, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Was tun im Falle einer teuren Abmahnung?

Abgemahnte sollten Ruhe bewahren und nicht den Kopf in den Sand stecken, auch wenn es sich um möglicherweise unangenehme Filmtitel handelt, die einem diese Abmahnung bescherten. Wichtig ist die Beachtung der eng gesetzten Fristen, damit es nicht noch kostspieliger wird. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit Filesharing und/oder der abmahnenden Kanzlei Yussof Sarwari auskennt.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Sarwari und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren. Diskretion ist eine Selbstverständlichkeit für uns und kooperierende Rechtsanwälte.

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Kanzlei Yussof Sarwari Urteil: Niederlage für Klägerin

Rechtsanwalt Yussof Sarwari vertrat vor dem Amtsgericht Charlottenburg die Firma G&G Media Foto-Film GmbH, die einem Mitglied unerlaubtes Filesharing vorwarf. Angeblich soll der Verbraucher einen rechtlich geschützten Film aus der Erwachsenenunterhaltung öffentlich im Internet zum Download bereit gestellt haben.

Die Klägerin verlangte wegen der Urheberrechtsverletzung Schadensersatz in Höhe von 215,00 EUR. Ferner wollte sie die Abmahnkosten in Höhe von 600,00 Euro ersetzt haben. Die G&G Media Foto-Film GmbH, vertreten durch Anwalt Yussof Sarwari musste jedoch vor Gericht eine Niederlage einstecken. Die Klage wurde abgewiesen, die Parteien stritten über urheberrechtliche Ansprüche. Laut dem Urteil sind die Kosten des Rechtsstreits von der in Haan ansässigen Pornoproduzentin G&G Media Foto-Film GmbH zu tragen.

G&G Media Foto-Film GmbH konnte ihre Behauptung nicht beweisen

Die Richter führte in den Entscheidungsgründen aus, dass der Beklagte ausreichend vortrug, welche Personen in welcher Form Zugriff auf den betreffenden Anschluss hatten. Darüber hinaus konnte er ausreichend vortragen , dass sein internetfähiger Rechner zum behaupteten Verletztungszeitpunkt ausgeschaltet gewesen sei. Ebenfalls ausreichend waren seine Angaben zu den erfolgten Nachforschungen: der Beklagte konnte darlegen, dass seine beiden Brüder ihm mitteilten, dass sie keine Erinnerungen an die behauptete Rechtsverletzung haben – sie machten demzufolge Gebrauch vom Zeugnisverweigerungsrecht.

Schlappe für RA Yussof Sarwari

Nach dieser Erfüllung der sekundären Darlegungslast war es die Aufgabe der Klägerin, ihre Behauptung hinsichtlich der Täterschaft des Beklagten zu beweisen. Dies gelang Rechtsanwalt Yussof Sarwari im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH nicht.

Das Amtsgericht Charlottenburg beruft sich zu Recht auf die Tauschbörse III Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11.06.2015 (Az. I ZR 75/14). Ansonsten können sich Angehörige faktisch nicht auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 383 ZPO, § 384 ZPO berufen. Eine erfreuliche Nachricht für unser Mitglied. (Geschäftsnummer: 216 C 276/18)

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Kanzlei Yussof Sarwari Abmahnung: Oktano GmbH

Der Rechtsanwalt Yussof Sarwari aus Hamburg vertritt die Oktano GmbH und mahnt in deren Auftrag das rechtswidrige Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material ab. Die Mandantin vertreibt den Erotikfilm „Teenagers Dream 59 – Süße rasierte Spalten“, die laut des Abmahnschreibens im Internet für Dritte zum freien Download bereitgestellt wurde.

Kanzlei Sarwari mahnt auch 2018 für Oktano GmbH ab

Laut der vorliegenden Abmahnung von RA Yussof Sarwari wurde über den Internetzugang eines abgemahnten Anschlussinhabers ein rechtlich geschütztes Filmwerk aus dem Erotikbereich im Internet zum Download angeboten. Als Rechteinhaberin wird in dem Abmahnschreiben die Oktano GmbH genannt. Das besagte Filmwerk soll via BitTorrent herunter geladen worden sein; bei Filesharing via Torrent werden bereits herunter geladene Datenteile für Dritte via Upload zur Verfügung gestellt. So soll es zu der nicht erlaubten Vervielfältigung und Verbreitung des Titels im Netz gekommen sein.

Was fordert Rechtsanwalt Yussof Sarwari?

Für das rechtswidrige Verbreiten des genannten Titels von der Oktano GmbH fordert RA Sarwari einen Pauschalbetrag von 650,00 EUR, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Wichtig für Betroffene: Dieses Angebot ist fristgebunden. Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Kanzlei Sarwari weist den Abgemahnten darauf hin, dass sämtliche Fälle, in denen keine außergerichtliche Einigung erfolgt, geltend gemacht werden.
Im Falle einer versäumten Frist werden für den Abgemahnten u.a. folgende Gesamtkosten fällig:

  • Lizenzschaden für das Filmwerk
  • Sicherungs- und Gestattungsverfahren
  • Anwaltskosten
  • Providerauskunft
    usw.

Insgesamt werden in der Abmahnung für Oktano GmbH Gesamtkosten in Höhe von 926,57EUR berechnet, sofern man nicht den Pauschalbetrag zahlt.

Abgemahnt wegen einem Erotikfilm! Was tun?

Abgemahnte sollten Ruhe bewahren und nicht den Kopf in den Sand stecken, auch wenn es sich um möglicherweise unangenehme Filmtitel handelt, die einem diese Abmahnung bescherten. Wichtig ist die Beachtung der eng gesetzten Fristen, damit es nicht noch kostspieliger wird. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit Filesharing und/oder der abmahnenden Kanzlei Yussof Sarwari auskennt.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Sarwari und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren. Diskretion ist eine Selbstverständlichkeit für uns und kooperierende Rechtsanwälte.

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Kanzlei Sarwari Abmahnung: VPS Film-Entertainment GmbH

Verbraucherdienst liegen zwei aktuelle Abmahnungen unterschiedlicher Mitglieder vor. Beide wurden durch Rechtsanwalt Yussof Sarwari versandt, der von der Firma VPS Film-Entertainment GmbH aus Konken beauftragt wurde. So wird laut den Abmahnschreiben der Vorwurf formuliert, dass die jeweiligen Anschlussinhaber rechtlich geschütztes Filmmaterial ohne Genehmigung im Internet verbreitet hätten.

Wurde „Nachtschicht für Rose Valerie“ rechtswidrig geteilt?

Die Firma VPS Film-Entertainment GmbH wirbt mit dem Slogan „Seit 40 Jahren Ihr Partner für Hardcore-Entertainment“ und bietet Produkte im Bereich Erotik an, wie unter anderem auch Filme mit eindeutig zweideutiger Handlung.

Auch Pornos können urheberrechtlich geschützt sein. Das Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Werke können eine kostspielige Abmahnung nach sich ziehen. So auch in den vorliegenden Fällen: Kanzlei Sarwari mahnte jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetzugang das Filmwerk „Nachtschicht für Rose Valerie“ ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin verbreitet wurde. Die Rechte liegen bei der VPS Film-Entertainment GmbH.

Was fordert Rechtsanwalt Yussof Sarwari für VPS?

Für das unerlaubte Verbreiten (Filesharing) sowie die Rechtsverletzung erhebt die Kanzlei Sarwari im Auftrag Ihrer Mandantin VPS Film-Entertainment GmbH Ansprüche auf Unterlassung der Urheberrechtsverletzung, Schadensersatz und die Vernichtung des geteilten Werkes – inklusive Kopien.

Der Abmahnung ist der Zahlungsanspruch im Detail aufgelistet. Der abgemahnte Anschlussinhaber hat somit eine Übersicht über einzelne Kostenpunkte, wie u.a. Providerauskunft und Gerichtskosten.

Sarwari schreibt schlägt zur schnellen und unproblematischen Erledigung der Angelegenheit jedoch einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 850,00 EUR vor. Zusätzlich soll laut der Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, um eine Wiederholungsgefahr der Rechtsverletzung zu minimieren. Ein Verstoß dagegen würde weitere Kosten für den Abgemahnten verursachen.

Hilfe bei Kanzlei Yussof Sarwari

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an einem Erotikfilm wie z.B. „Nachtschicht für Rose Valerie“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Auch wenn Ihnen das Thema unter Umständen unangenehm sein könnten, sollten Sie ein derartiges Abmahnschreiben nicht ignorieren! Sonst könnte es zu weiteren Kosten kommen. Was können Betroffene stattdessen in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
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Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Sarwari und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren. Diskretion ist eine Selbstverständlichkeit für uns und kooperierende Rechtsanwälte.

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Kanzlei Sarwari Abmahnung: „Runtergeschluckt, na und? Teil 2“

Die Firma Berlin Media Art JT e.K. stellt Erotikfilme her und geht gegen das unerlaubte Verbreiten produzierter Filmwerke vor. So beauftragte die Firma den Hamburger Rechtsanwalt Yussof Sarwari mit der Abmahnung jener Anschlussinhaber, über deren Internetzugänge der Titel „Runtergeschluckt, na und? Teil 2“ ohne Erlaubnis geteilt worden sein soll. Aktuell liegen uns gar zwei Abmahnschreiben bezüglich dieses Filmwerks vor.

Rechtsanwalt Yussof Sarwari für Berlin Media Art JT e.K.

Laut den vorliegenden Abmahnungen der Erotikfilm „Runtergeschluckt, na und? Teil 2“ von den Empfängern unerlaubt im auf verschiedenen Internettauschbörsen verbreitet. Solche Urheberrechtsverletzungen können unbemerkt geschehen, sofern Filesharing-Programme (BitTorrent) genutzt werden. Bei dem Einsatz solcher Software kann es bereits beim Download zum Tausch von Dateien kommen. Nicht selten die kostspielige Folge: eine Abmahnung durch Rechtsanwalt Yussof Sarwari.

In den Abmahnungen werden dem Anschlussinhabern, über dessen Anschlüsse die Urheberrechtsverletzungen dokumentiert wurden, vorgeworfen, über dem Internetzugang besagten Film verbreitet zu haben. Der Rechtsanwalt Yussof Sarwari aus Hamburg hat dazu einige Daten aufgelistet, um den Vorwurf zu untermauern. So nennt er unter das Datum, sowie die genaue Uhrzeit, wann das Werk geteilt worden sein soll.

Was verlangt in der Abmahnung verlangt?

RA Sarwari schreibt in seinen Abmahnungen, dass es sich bei dem Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material um eine Rechtsverletzung handelt. Somit würde gegen den Anschlussinhaber ein Zahlungsanspruch bestehen. In den vorliegenden Fällen handelt es sich um einen Betrag um mehr als 800,00 EUR. Dieser Betrag setzt sich unter anderem aus dem Lizenzschaden für das Filmwerk, die Kosten der Providerauskunft und die Anwaltskosten zusammen. Um die Angelegenheit schnell und außergerichtlich abzuschließen, bietet Sarwari die Zahlung eines Vergleichs in Höhe von 650,00 EUR an.

Darüber hinaus soll laut der Abmahnung eine „angemessene und strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ verfasst und innerhalb einer kurzen Frist abgegeben werden. Sollte das Schreiben ignoriert werden, drohen weiteren Kosten bzw. einem Gerichtsverfahren.

Hilfe bei Kanzlei Yussof Sarwari

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an einem Erotikfilm erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Auch wenn Ihnen das Thema unter Umständen unangenehm sein könnten, sollten Sie ein derartiges Abmahnschreiben nicht ignorieren! Sonst könnte es zu weiteren Kosten kommen. Was können Betroffene stattdessen in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Sarwari und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren. Diskretion ist eine Selbstverständlichkeit für uns und kooperierende Rechtsanwälte.

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

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