Kanzlei Sarwari Abmahnung: „Runtergeschluckt, na und? Teil 2“

Die Firma Berlin Media Art JT e.K. stellt Erotikfilme her und geht gegen das unerlaubte Verbreiten produzierter Filmwerke vor. So beauftragte die Firma den Hamburger Rechtsanwalt Yussof Sarwari mit der Abmahnung jener Anschlussinhaber, über deren Internetzugänge der Titel „Runtergeschluckt, na und? Teil 2“ ohne Erlaubnis geteilt worden sein soll. Aktuell liegen uns gar zwei Abmahnschreiben bezüglich dieses Filmwerks vor.

Rechtsanwalt Yussof Sarwari für Berlin Media Art JT e.K.

Laut den vorliegenden Abmahnungen der Erotikfilm „Runtergeschluckt, na und? Teil 2“ von den Empfängern unerlaubt im auf verschiedenen Internettauschbörsen verbreitet. Solche Urheberrechtsverletzungen können unbemerkt geschehen, sofern Filesharing-Programme (BitTorrent) genutzt werden. Bei dem Einsatz solcher Software kann es bereits beim Download zum Tausch von Dateien kommen. Nicht selten die kostspielige Folge: eine Abmahnung durch Rechtsanwalt Yussof Sarwari.

In den Abmahnungen werden dem Anschlussinhabern, über dessen Anschlüsse die Urheberrechtsverletzungen dokumentiert wurden, vorgeworfen, über dem Internetzugang besagten Film verbreitet zu haben. Der Rechtsanwalt Yussof Sarwari aus Hamburg hat dazu einige Daten aufgelistet, um den Vorwurf zu untermauern. So nennt er unter das Datum, sowie die genaue Uhrzeit, wann das Werk geteilt worden sein soll.

Was verlangt in der Abmahnung verlangt?

RA Sarwari schreibt in seinen Abmahnungen, dass es sich bei dem Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material um eine Rechtsverletzung handelt. Somit würde gegen den Anschlussinhaber ein Zahlungsanspruch bestehen. In den vorliegenden Fällen handelt es sich um einen Betrag um mehr als 800,00 EUR. Dieser Betrag setzt sich unter anderem aus dem Lizenzschaden für das Filmwerk, die Kosten der Providerauskunft und die Anwaltskosten zusammen. Um die Angelegenheit schnell und außergerichtlich abzuschließen, bietet Sarwari die Zahlung eines Vergleichs in Höhe von 650,00 EUR an.

Darüber hinaus soll laut der Abmahnung eine „angemessene und strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ verfasst und innerhalb einer kurzen Frist abgegeben werden. Sollte das Schreiben ignoriert werden, drohen weiteren Kosten bzw. einem Gerichtsverfahren.

Hilfe bei Kanzlei Yussof Sarwari

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an einem Erotikfilm erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Auch wenn Ihnen das Thema unter Umständen unangenehm sein könnten, sollten Sie ein derartiges Abmahnschreiben nicht ignorieren! Sonst könnte es zu weiteren Kosten kommen. Was können Betroffene stattdessen in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Sarwari und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren. Diskretion ist eine Selbstverständlichkeit für uns und kooperierende Rechtsanwälte.

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