Frommer Legal, Abmahnung 2022: The Contractor

Am ersten April wurde in diesem Jahr der US-Spielfilm „The Contractor“ veröffentlicht. Der erste US-Film von Tarik Saleh, der viele Filmfreunde interessierte. Kein Wunder, dass der Film schnell seinen Weg in einschlägige Foren und Onlinetauschbörsen fand. Was nach dem Download droht: eine Abmahnung aufgrund der Urheberrechtsverletzung durch Frommer Legal.

Immer noch Gefahr einer Abmahnung bei Filesharing

Auch wenn das Streaming in den vergangenen Jahren beinahe zum neuen Standard wurde, gibt es immer noch viele Nutzer, die sich rechtswidrig urheberrechtliche Inhalte wie Filme und Musik aus dem Internet beschaffen. Meist werden dazu Torrent-Protokolle wie BitTorrent genutzt, was einen schnellen Download ermöglichen kann. Was jedoch nicht jeder Nutzer weiß: Beim Runterladen werden Teile der Datei „zersplittert“ und Päkchen auf dem eigenen Rechner gespeichert. Handelt es sich hier um urheberrechtlich geschützte Werke kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Nun soll auch der aktuelle Action-Film „The Contractor“ seinen Weg in die für Filesharing bekannten Foren und Tauschbörsen gefunden haben. Die Rechte sollen bei der LEONINE Licensing GmbH liegen. Wurde somit der „The Contractor“ zum kostenpflichtigen Streamen angeboten, dürfte es von daher keine Überraschung sein, wenn die Rechteinhaberin solchen Verstößen nachgeht.

The Contractor als Download: Abmahnung droht

Frommer Legal, eine Kanzlei aus München, ist bekannt für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und wurde demzufolge auch von der LEONINE Licensing GmbH, um rechtswidriges Filesharing abzumahnen. Der Vorwurf in derartigen Schreiben lautet, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk vielfach illegal und kostenlos im Internet verbreitet wurde. Empfänger eines solchen Schreibens ist in der Regel der Anschlussinhaber des Internetzugangs.

Was fordern die Rechtsanwälte aus München?

Im Auftrag der Rechteinhaberin LEONINE Licensing GmbH soll ein Betrag von über 900 EUR gefordert werden. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen. Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „ The Contractor“ ohne Erlaubnis ins Netz gestellt worden sein und ist somit als eine Urheberrechtsverletzung zu betrachten. Dritte hatten die Möglichkeit, das Filmwerk zu bestimmten Zeitpunkten herunterzuladen.

Richtig auf eine Abmahnung von Frommer Legal reagieren

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Mahnbescheid erhalten? Reagieren Sie!

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst es zu einem Vollstreckungsbescheid und somit weiteren Kosten kommen kann. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Frommer Legal: Hilfe bei Abmahnungen

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

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Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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