Rechtsanwalt Sebastian Wulf (jur-law) verschickt im Frühjahr 2015 Abmahnungen für das Musiklabel a45 music GmbH.
Wir bearbeiten im Frühling 2015 eine Abmahnung für das Musiklabel a45 music GmbH
Verbraucherdienst e.V. liegt zurzeit eine Abmahnung für den Titel Long Story von DJ Scotty vor. Dabei wurde nicht der Musiktitel „an sich“ sondern die Computerdatei mit der Hitkompilation „Apres Ski Club Hits 2015“ rechtswidrig herunter geladen. Die Rechteinhaberin a45 music GmbH beauftragte daraufhin den Rechtsanwalt Sebastian Wulf (jur-law) aus Werl (Kreis Soest) zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzung wegen Filesharing.
Mahn- und Vollstreckungsbescheide von der Debcon GmbH
Rechtsanwalt Sebastian Wulf ist noch als Geschäftsführer und Datenschutzbeauftragter bei der Inkassofirma Debcon GmbH aus Bottrop tätig. Werden Filesharing-Abmahnungen für die a45 music GmbH ignoriert verschickt der Anwalt aus Werl anschließend eine Zahlungsaufforderung von der Debcon GmbH. Wird diese wieder missachtet folgt in der Regel ein Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid.
1999 wurde die a45 music GmbH von Reinhard Piel gegründet
Das Musiklabel a4 music GmbH wurde im Jahr 1999 von Reinhard Piel gegründet. Er ist heute noch der Inhaber und Geschäftsführer (siehe Screenshot des Impressums). Reinhard Piel ist jedoch kein Unbekannter in der Musikbranche. Früher arbeitete er für das deutsche Indie-Label ZYX. Er war unter anderem in den 1990er Jahren für viele Dance-Hits von Whigfield, Rednex, Caught in the Act, Corona, Modo oder 2 Unlimited mit verantwortlich. Die a45 music GmbH arbeitete in enger Zusammenarbeit (Joint Venture) mit der EDEL AG (größte deutsche unabhängige Tonträgerfirma) zusammen. Vom Büro in Rosbach vor der Höhe (am Rande des Taunus) aus wurden die ersten Hits und Charterfolge (Stevie B, Mario Lopez, Sound Convoy, King Africa) gemanagt.
a45 music GmbH stammt aus der Stadt Sinn (Lahn-Dill-Kreis)
Reinhard Piel kaufte im Jahr 2002 die Geschäftsanteile von der EDEL AG zurück und verlegte den Firmensitz. Inzwischen ist die a45 music GmbH auf dem Lerchenweg 5 im hessischen Sinn, einer Gemeinde im Lahn-Dill-Kreis, ansässig. Die vertriebliche Zusammenarbeit mit der EDEL AG wurde allerdings fortgesetzt und um Online-Aktivitäten mit der Kontor New Media erweitert. Die zum Teil sogar internationalen Hits von Yamboo feat. Dr Alban, Royal Melody, DJ Scotty oder von Captain Hollywood sind inzwischen ein fester Bestandteil des deutschen Dance-Labels. Die Musik von der a45 music GmbH wird inzwischen als physisches Produkt oder als legaler Download, zum Beispiel bei iTunes oder Amazon, weltweit vermarktet. Bei nicht legalen Quellen von Musiktiteln von der a45 music GmbH (durch Filsharing via Tauschbörse) kommt später eine Abmahnung von dem Rechtsanwalt Sebastian Wulf und seiner Kanzlei jur-law.
495 Euro für ein Titel der Plattenfirma a45 music GmbH
Wie bei Abmahnungen generell üblich habe der Abgemahnte die urheberrechtlich geschützte Musik rechtswidrig aus dem Internet gleichzeitig hoch- und herunter geladen. Der dabei entstandene Upload der Musikdatei ist hierbei die eigentliche Urheberrechtsverletzung, die mit einer Filesharing-Abmahnung verfolgt wird. Dabei soll es auch zu einer sogenannten öffentlichen Zugänglichmachung gekommen sein. Deshalb habe das Label a45 music GmbH (die Rechteinhaberin) gegenüber Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz in Lizenzanalogie, der immer in fiktiver Höhe angesetzt wird. Ebenfalls soll laut dem Schreiben von dem Anwalt Sebastian Wulf (jur-law) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fristgerecht abgeben werden. Geschieht die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung bzw. die Bezahlung des außergerichtlichen Pauschalbetrags über 495 Euro für einen Titel der a45 music GmbH nicht wird ebenfalls mit einer Klage vor Gericht gedroht. Später kann dann Rechtsanwalt Sebastian Wulf einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid durch die Debcon GmbH (wie schon oben erwähnt) in Auftrag geben.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht: