Abmahnung | a45 music GmbH | Sebastian Wulf

Rechtsanwalt Sebastian Wulf (jur-law) verschickt im Frühjahr 2015 Abmahnungen für das Musiklabel a45 music GmbH.

Wir bearbeiten im Frühling 2015 eine Abmahnung für das Musiklabel a45 music GmbH

Verbraucherdienst e.V. liegt zurzeit eine Abmahnung für den Titel Long Story von DJ Scotty vor. Dabei wurde nicht der Musiktitel „an sich“ sondern die Computerdatei mit der Hitkompilation „Apres Ski Club Hits 2015“ rechtswidrig herunter geladen. Die Rechteinhaberin a45 music GmbH beauftragte daraufhin den Rechtsanwalt Sebastian Wulf (jur-law) aus Werl (Kreis Soest) zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzung wegen Filesharing.

Mahn- und Vollstreckungsbescheide von der Debcon GmbH

Rechtsanwalt Sebastian Wulf ist noch als Geschäftsführer und Datenschutzbeauftragter bei der Inkassofirma Debcon GmbH aus Bottrop tätig. Werden Filesharing-Abmahnungen für die a45 music GmbH ignoriert verschickt der Anwalt aus Werl anschließend eine Zahlungsaufforderung von der Debcon GmbH. Wird diese wieder missachtet folgt in der Regel ein Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid.

1999 wurde die a45 music GmbH von Reinhard Piel gegründet

Das Musiklabel a4 music GmbH wurde im Jahr 1999 von Reinhard Piel gegründet. Er ist heute noch der Inhaber und Geschäftsführer (siehe Screenshot des Impressums). Reinhard Piel ist jedoch kein Unbekannter in der Musikbranche. Früher arbeitete er für das deutsche Indie-Label ZYX. Er war unter anderem in den 1990er Jahren für viele Dance-Hits von Whigfield, Rednex, Caught in the Act, Corona, Modo oder 2 Unlimited mit verantwortlich. Die a45 music GmbH arbeitete in enger Zusammenarbeit (Joint Venture) mit der EDEL AG (größte deutsche unabhängige Tonträgerfirma) zusammen. Vom Büro in Rosbach vor der Höhe (am Rande des Taunus) aus wurden die ersten Hits und Charterfolge (Stevie B, Mario Lopez, Sound Convoy, King Africa) gemanagt.

a45 music GmbH - Impressum (Screenshot vom 23.03.2015)

a45 music GmbH stammt aus der Stadt Sinn (Lahn-Dill-Kreis)

Reinhard Piel kaufte im Jahr 2002 die Geschäftsanteile von der EDEL AG zurück und verlegte den Firmensitz. Inzwischen ist die a45 music GmbH auf dem Lerchenweg 5 im hessischen Sinn, einer Gemeinde im Lahn-Dill-Kreis, ansässig. Die vertriebliche Zusammenarbeit mit der EDEL AG wurde allerdings fortgesetzt und um Online-Aktivitäten mit der Kontor New Media erweitert. Die zum Teil sogar internationalen Hits von Yamboo feat. Dr Alban, Royal Melody, DJ Scotty oder von Captain Hollywood sind inzwischen ein fester Bestandteil des deutschen Dance-Labels. Die Musik von der a45 music GmbH wird inzwischen als physisches Produkt oder als legaler Download, zum Beispiel bei iTunes oder Amazon, weltweit vermarktet. Bei nicht legalen Quellen von Musiktiteln von der a45 music GmbH (durch Filsharing via Tauschbörse) kommt später eine Abmahnung von dem Rechtsanwalt Sebastian Wulf und seiner Kanzlei jur-law.

495 Euro für ein Titel der Plattenfirma a45 music GmbH

Wie bei Abmahnungen generell üblich habe der Abgemahnte die urheberrechtlich geschützte Musik rechtswidrig aus dem Internet gleichzeitig hoch- und herunter geladen. Der dabei entstandene Upload der Musikdatei ist hierbei die eigentliche Urheberrechtsverletzung, die mit einer Filesharing-Abmahnung verfolgt wird. Dabei soll es auch zu einer sogenannten öffentlichen Zugänglichmachung gekommen sein. Deshalb habe das Label a45 music GmbH (die Rechteinhaberin) gegenüber Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz in Lizenzanalogie, der immer in fiktiver Höhe angesetzt wird. Ebenfalls soll laut dem Schreiben von dem Anwalt Sebastian Wulf (jur-law) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fristgerecht abgeben werden. Geschieht die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung bzw. die Bezahlung des außergerichtlichen Pauschalbetrags über 495 Euro für einen Titel der a45 music GmbH nicht wird ebenfalls mit einer Klage vor Gericht gedroht. Später kann dann Rechtsanwalt Sebastian Wulf einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid durch die Debcon GmbH (wie schon oben erwähnt) in Auftrag geben.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

 

Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht:

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Abmahnung | Scotty | Long Story Short | Sebastian Wulf

Eine aktuelle Abmahnung von Sebastian Wulfs Kanzlei jur-law bearbeitet im März 2015 unser Verein. Für den Titel Long Story Short des deutschen DJ Scotty, der eigentlich Oliver Heller heißt und aus Göttingen kommt, wehren wir für unser Mitglied Frau F. aus B. ab. Der von Sebastian Wulf abgemahnte Musiktitel soll sich laut der vorliegenden Abmahnung auf der Musik-Kompilation „Apres Ski Club Hits 2015“ befunden haben.

Sebastian Wulf ist dem Verbraucherdienst e.V. schon lange bestens bekannt!

Rechtsanwalt Sebastian Wulf mit seiner Kanzlei jur-law ist dem Verbraucherdienst e.V. seit einigen Jahren bestens bekannt! Trat der Anwalt aus Werl in der Vergangenheit als Anwalt für Inkassofirmen in Erscheinung ist seine Tätigkeit mit der Versendung von Abmahnungen durch seine Kanzlei jur-law neu. Die vorliegende Abmahnung mit dem Erstellungsdatum 14.03.2015 ist das erste Schreiben mit dem Sebastian Wulf (jur-law) als ein sogenannter „Abmahner“ von Musiktiteln mit hohen Geldforderungen droht. Hier mahnt er im Auftrag der Rechteinhaberin A45 music GmbH (Lerchenweg 5 / 35764 Sinn) ab.

Abmahnung, Mahn- und Vollstreckungsbescheide aus einer Hand !

  • Sebastian Wulf ist jetzt in Personalunion aktiv!

Mit dem Verschicken von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden setzte er in der Vergangenheit Abgemahnte wegen Filesharing gezielt unter Druck. Außerdem ist Rechtsanwalt Sebastian Wulf (jur-law) schon seit längerem sehr eng mit der Inkassofirma Debcon GmbH (siehe Screenshot des Impressums vom 19.03.2015) verbunden. Er ist dort als Geschäftsführer und Datenschutzbeauftragter tätig. Somit kontrolliert Sebastian Wulf mit der Debcon GmbH sowie mit seiner eigenen Kanzlei jur-law die gesamte finanzielle „Verwertungskette“ bei einer Filesharing-Abmahnung. Der Anwalt aus Werl ist somit „Abmahner“ und „Inkassobüro“ in Personalunion!

Debcon GmbH - Impressum Screenshot (Stand 19.03.2016)
Urheberrechtsverletzung des Single-Hit Long Story Short von DJ Scotty aus dem Sampler „Apres Ski Club Hits 2015“

In der vorliegenden Abmahnung von Rechtsanwalt Sebastian Wulf (jur-law) soll unser Mitglied Frau F. aus B. die Hit-Kompilation „Apres Ski Club Hits 2015“ am 14.01.2015 um 22:21:08 Uhr herunter geladen haben. Auf diesem Sampler soll sich der Single-Hit Long Story Short von DJ Scotty (siehe offizielles Musikvideo auf YouTube) befinden. Eine sogenannte Excipio GmbH soll laut der vorliegenden Abmahnung die Urheberrechtsverletzung an dem Titel Long Story Short ermittelt. Dabei wurden der sekundengenaue Zeitpunkt der Rechtsverletzung, die genaue IP-Adresse der abgemahnten Filesharerin sowie der sogenannte Hash-Wert („digitaler Fingerabdruck“) des urheberrechtlich geschützten Musikstücks von DJ Scotty beweissicher dokumentiert. Mit diesem Datensatz konnte anschließend Sebastian Wulf die vorliegende Abmahnung erstellen und an Frau F. aus B. schicken.

Juristischer Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz von der A45 music GmbH

Sebastian Wulf (jur-law) fordert in der Abmahnung von Frau F. die unverzügliche Löschung des urhebrechtlich geschützten Musiktitels Long Story Short. Ebenso soll die Abgemahnte in Zukunft unterlassen den erwähnten Musiktitel von DJ Scotty über Ihren Internet-Anschluss anzubieten oder Dritten zugänglich zu machen. Ebenso erhebt der Rechtsanwalt von der Bahnhofstraße 16 aus dem nordrhein-westfälischen Werl den juristischen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz, da die Mandantin A45 music GmbH die Urheberrechte an dem Musiktitel von DJ Scotty besitzen solle. Verbraucherdienst e.V. stellt sich allerdings die Frage, ob diese überhaupt die Internetrechte an dem abgemahnten Musiktitel besitzt. Da der Sampler „Apres Ski Club Hits 2015“ von dem Label „Partykönig“ vertrieben wird, ist es ebenso fraglich, ob eine Rechtsverletzung an dem Musikstück Long Story Short überhaupt durch die a45 music GmbH beauftragt werden darf. In der vorliegenden Abmahnung nennt Sebastian Wulf nur den Eigennamen der Hit-Kompilation „Apres Ski Club Hits 2015“ als „Datei-Name“. Der kryptische Dateiname des herunter geladenen Samplers wird nicht genannt. Verbraucherdienst e.V. bezweifelt bei der vorliegenden Abmahnung, ob überhaupt dieser Sampler von unserem Mitglied herunter geladen wurde.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 28.03.2015

Unser Mitglied soll ebenfalls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Titel Long Story Short von DJ Scotty abgeben um eine spätere Widerholungsgefahr juristisch auszuräumen. Sollte unser Mitglied diese binnen kurzer Fristsetzung (28.03.2015) nicht abgeben, droht Sebastian Wulf (jur-law) mit einer Klage vor Gericht. Ebenso fordert Sebastian Wulf in seiner Abmahnung den Ersatz der Ermittlungskosten (150 Euro), den Schadensersatz in Lizenzanalogie (250 Euro) sowie den Ersatz der Rechtsanwaltskosten (124 Euro) von unserem Mitglied. Das sind zusammen 524 Euro! Diesen hohen Geldbetrag fordert Sebastian Wulf allerdings nicht direkt in seiner Abmahnung!

495 Euro für DJ Scottys Titel Long Story Short – bei iTunes nur 99 Euro-Cent

Sollte Frau F. bis zum 28.03.2015 die beigelegte Unterlassungserklärung sowie den außergerichtlichen Vergleichbetrag über 495 Euro an Sebastian Wulf (jur-law) schicken, sei die Abmahnung mit der Rechtsverletzung an DJ Scottys Titel Long Story Short juristisch erledigt. Wenn man bedenkt, dass dieser circa vier Minuten lange Titel bei iTunes als legaler Download nur 99 Euro-Cent (Stand 19.03.2015) kostet, wird in der Abmahnung ein mehr als 495-facher Geldbetrag von unserem Mitglied gefordert!

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Abmahnung | My City Miami | Sebastian Wulf

Sebastian Wulf (Jur-Law) verschickt zurzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes des Musiktitels My City Miami der deutschen Fitnesstrainerin, Sängerin und Fernsehdarstellerin einer Pseudo-Doku (siehe pdf), Carmen Geiss.

Abmahnung des Titels My City Miami von C. G. Project feat. EbGb by Carmen Geiss durch Sebastian Wulf (Jur-Law)

Die Abmahnung des urheberrechtlich geschützten Musiktitels My City Miami durch Sebastian Wulf (Jur-Law) stellt generell die Vorstufe zu einem einstweiligen Verfügungs- und Urteilsverfahren dar. Eine Abmahnung (hier von Sebastian Wulf (Jur-Law) ist immer die außergerichtliche Möglichkeit der Streitbeilegung bei Urheberrechtsverletzungen. In der Abmahnung des Titels My City Miami durch RA Sebastian Wulf (Jur-Law) wird von dem Filesharer gefordert:

– die pauschale Schadensersatzforderung über 250 Euro (Rechteinhaber Andre Chmiel Consulting)

– die Ermittlungs- und Gerichtsgebühren über 147,56 Euro

– die Rechtsanwaltskosten über 150 Euro

– insgesamt werden für das Filesharing des Musiktitels My City Miami von Carmen Geiss ein Gesamtbetrag über 547,56 Euro gefordert

Jedoch kann der von Rechtsanwalt Sebastian Wulf (Jur-Law) geforderte Geldbetrag mit einer Pauschalzahlung über 495 Euro gesenkt werden, wenn es zu einer außergerichtlichen Einigung mit der Rechteinhaberin kommt. Außerdem fordert die Kanzlei Jur-Law des Rechtsanwalts Sebastian Wulf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für die Rechteinhaberin Andre Chmiel Consulting ein.

Sollten Sie die relativ kurze Frist der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung  und die Zahlung des geforderten Geldbetrags bezüglich der Abmahnung des Titels My City Miami durch den Rechtsanwalt Sebastian Wulf (Jur-Law) nicht einhalten, wird mit weiteren rechtlichern Schritten gedroht.

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Mahnbescheid des Sebastian Wulf

Die zahlreichen aktuellen Mahnbescheide, die durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrag der Debcon Debitorenmanagement und Consulting für Immobilienfinanzierer GmbH, kurz Debcon GmbH aus Witten, einem Inkassounternehmen, beantragt und erlassen wurden, gehen auf alte Abmahnungs-Forderungen MIG Film GmbH, BB Video GmbH, INO Handelsgesellschaft mbH, Savoy Film GmbH, Multi Media Verlag GmbH, Belirex Berliner Lizenzrechte GmbH aus dem Jahr 2010 zurück. Da Abmahnungen eine Verjährungsfrist von drei Jahren besitzen, häufen sich nun Mahnbescheide aus dem Jahr 2010. Die Mahnbescheide von Sebastian Wulf im Auftrag der Debcon GmbH sind somit die letzte Möglichkeit die Abmahnungen wegen illegalen Filesharing rechtlich einzufordern. Durch den Mahnbescheid wird die Verjährungsfrist einer Abmahnung gehemmt.

Mahnbescheid wegen Filesharing-Abmahnung

Die Mahnbescheide, verschickt Sebastian Wulf im Auftrag der Debcon GmbH, gehen auf Abmahnungen durch illegales Filesharing erworbener Musiktitel zurück. 500 Euro bis 1000 Euro Schadensersatz aus dem Unterlassungs-Vertrag wird in dem uns vorliegenden Mahnbescheiden von Sebastian Wulf, der im Auftrag der Debcon GmbH handelt, gefordert.

Warum bekommen Sie einen Mahnbescheid von Rechtsanwalt Sebastian Wulf, der im Auftrag von der  Debcon GmbH handelt? Haben Sie nicht auf Inkassoforderungen von der Debcon GmbH reagiert?

Das Schreiben von Sebastian Wulf im Auftrag der Debcon GmbH ist mit einem gerichtlichen Mahnverfahren in Deutschland verbunden. Das Gerichtsverfahren mit Mahnbescheiden von Sebastian Wulf bzw. der Debcon GmbH aus einer Abmahnung dient der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen. § 688 ff. ZPO regelt das Mahnverfahren mit Mahnbescheiden. Es ist nicht mit außergerichtlichen Mahnungen durch Unternehmen, Rechtsanwälte oder Inkassobüros zu verwechseln, die auch von Sebastian Wulf und der Debcon GmbH wegen Abmahnungen durch Filesharing verschickt werden.

30 Jahre gültiger Vollstreckungstitel!

Das Ergebnis eines Mahnverfahrens ist die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung. Die Geldforderungen aus Mahnverfahren sind ohne Urteil zu erzwingen. Ein Mahnbescheid von Sebastian Wulf im Auftrag der Debcon GmbH wegen nicht beantworteter Abmahnungen durch Filesharing ist eine schnelle und kostensparende Alternative zu einem langwierigen Zivilprozess für den Gläubiger. Ein Vollstreckungstitel, womit der Gläubiger, hier der Rechtsanwalt Sebastian Wulf bzw. die Debcon GmbH,  seine Geldforderungen vollstrecken kann, ist das Ergebnis eines nicht beachteten Mahnbescheids. Mit einem Vollstreckungstitel, der 30 Jahre gültig ist, kann der Rechtsanwalt Sebastian Wulf bzw. die Debcon GmH bei Ihnen pfänden.

 

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Sebastian Wulf | Filesharing-Abmahnung für Puaka Video

Rechtsanwalt Sebastian Wulf, beheimatet auf der Bahnhofstraße 16 im nordrhein-westfälischen Witten, verschickt auch Abmahnungen wegen der Verletzung des Urheberrechts neben seiner Tätigkeit in den Arbeitsfeldern Immobiliarvollstreckung, Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht, Testamentsgestaltung, Forderungseinzug sowie bei arbeitsrechtlichen Fragen. Er mahnt unter anderem für die Puaka Video, einen Porno-Vertrieb aus Wiesbaden sowie für die Andre Chmiel Consulting aus Witten für den Up-Download des Musiktitels My City Miami von C.G. Project feat. EbGb by Carmen Geiss wegen illegalen Filesharing in Tauschbörsen ab.

Eine Abmahnung kostet bis zu 4.800 Euro

In den fast identischen Abmahnungs-Schreiben von Rechtsanwalt Sebastian Wulf werden die Abgabe einer straf bewehrten Unterlassungserklärung, die Löschung der durch illegales Filesharing erworbenen Datei sowie die Zahlung eines unrealistischen Geldbetrages bis zu 4.800 Euro gefordert. In den Abmahnungen Sebastian Wulfs wird in der Regel eine kurze Frist von wenigen Tagen angesetzt um die Verletzungen des Urheberrechts durch Filesharing zu außergerichtlich klären. Mit der Abgabe der Unterlassungs- bzw. Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung wegen Filesharing zugefügt ist, bindet sich das Filesharing-Opfer lebenslänglich an jeweiligen abmahnenden Rechteinhaber.

Filesharing-Streitwert bis zu 350.000 Euro

Trotz der großen Anzahl von Schreiben, die im Wortlaut fast identisch sind, rechnet Rechtsanwalt Sebastian Wulf seine Forderungen nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) über den jeweiligen Streitwert ab. Rechtsanwalt Sebastian Wulf setzt zum Beispiel einen Streitwert von 10.000 Euro bei einer Tonaufnahne an, deren Urheberrecht durch illegales Filesharing verletzt wurde. Bei einer Abmahnung von mehreren durch Filesharing erworbenen Tonaufnahmen setzt Rechtsanwalt Sebastian Wulf einen gigantischen Streitwert von 350.000 Euro an, wobei Vergleichsbeiträge von 4.800 Euro gefordert werden können. Allein die Rechtsanwaltskosten für Sebastian Wulf belaufen sich dann auf 3.629 Euro. Die Kosten für die Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing (Kosten für den Antrag nach § 101 UrhG) sind für das Abmahnungs-Opfer mit moderaten 203,50 Euro Gerichtskosten sowie 265,70 Euro Anwaltskosten angesetzt. Neben den Rechtsanwaltkosten verlangt Sebastian Wulf einen Schadensersatz von 200 bis 300 Euro pro Titel, der durch Filesharing erworben wurde. 35 illegal durch Filesharing erworbene Titel ergeben so schnell einen Schadensersatz von 10.500 Euro allein in einer einzigen Abmahnung. Bei einem Up-/Download von 35 Titeln ergibt sich in der Abmahnung ein Streitwert von 350.000 Euro, der problematisch sein kann.

Hoher Streitwert des Rechtanwalts Sebastian Wulf nicht mehr nachvollziehbar!

Der Streitwert einer Abmahnung eines Films, eines Musik-Albums sowie eines PC-Spiels wird bei den deutschen Gerichten unterschiedlich eingeschätzt. Das Amtgericht Elmshorn zum Beispiel lag den Streitwert eines Albums mit 2.000 Euro an (AG Elmshorn, 49 C 57/10). Das Landgericht Köln (LG Köln, 28 O 596/09) lag für den illegalen Up-/Download durch Filesharing einen Streitwert von 50.000 Euro zugrunde. Der Streitwert in den Abmahnungen durch Filesharing des Rechtsanwalts Sebastian Wulf ist jedoch als nicht mehr nachvollziehbar einzustufen.

 

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