Wir berichteten im Rahmen dieses Blogs bereits über Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie „Arrow“. Der Erfolg der Comic-Verfilmung in Serienform scheint ungebrochen, denn es sind aktuell erneut Abmahnschreiben durch Waldorf Frommer versandt worden.
Auch 2018: Weiter Abmahnungen von Waldorf Frommer
Uns liegt eine aktuelle Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München vor. So wird dem Empfänger vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss mehrere Episoden der US-amerikanischen TV-Serie „Arrow“ rechtswidrig bereitgestellt hat. Die Rechte liegen bei der Warner Bros. Entertainment GmbH.
Die Episoden der Serie Arrow mit den Namen „We Fall“ und „Divided“ sollen laut der Abmahnung über eine Filesharing-Börse bzw. eine Tauschplattform verbreitet worden sein. Durch diese Bereitstellung soll es für Dritte möglich gewesen sein, die Folgen der Serie downzuloaden.
Arrow-Abmahnung: Was wird gefordert?
Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer wurden von der Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragt, um Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung geltend zu machen.
Aus diesem Grund fordert die Kanzlei von dem Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Schadensersatz (plus Rechtsverfolgungskosten) in Höhe von 1.115,00 EUR. Neben dieser hohen Summe soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Hilfe bei Waldorf Frommer
Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an einzelnen oder gar mehreren Episoden der TV-Serie „Arrow“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie die Inhalte im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs eine evtl. geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.
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