.rka Rechtsanwälte Gerichtsurteil: Klage abgewiesen

Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes konnten für ein Mitglied ein positives Gerichtsurteil bewirken. Die Klage der auf Abmahnungen aufgrund von Filesharing spezialisierten Kanzlei .rka Rechtsanwälte vor dem Amtsgericht Düsseldorf abgewiesen. Die Hamburger Kanzlei mahnte in der Vergangenheit im Auftrag der Koch Media GmbH Anschlussinhaber ab, über deren Internetanschluss PC Spiele in einer Online-Tauschbörse getauscht worden waren. Im dem hier vor dem Amtsgericht verhandelten Fall soll das Spiel „Saints Row IV“ über den Anschluss des Beklagten getauscht worden sein.

Das Amtsgericht Düsseldorf wies die Klage als unbegründet ab

Dem Beklagten bzw. unserem Mitglied wurde von den .rka Rechtsanwälten im Auftrag der Koch Media GmbH vorgeworfen, das Computerspiel „ Saints Row IV“ über eine Internettauschbörse zweimal im Jahr 2013 zum Download angeboten zu haben.

Der Beklagte wurde im Jahr 2014 wegen dieses Vorwurfs schriftlich abgemahnt. Mit der Abmahnung forderten die Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Ersatz der Abmahnkosten.

Die Klägerin Koch Media GmbH beauftragte im Jahr 2016 die Kanzlei .rka Rechtsanwälte mit der Beantragung eines Mahnbescheids, gegen welchen unser Mandant fristgerecht Widerspruch erhoben hat. In dem darauf folgenden Klageverfahren unterlag die Koch Media GmbH vertreten von der Kanzlei .rka mit der Einscheidung, dass die Klage unbegründet sei. (Aktenzeichen: 14 C 137/17)

Gerichtsurteil .rka Rechtsanwälte: Die Klageabweisung im Detail

Das Amtsgericht Düsseldorf wies die Klage mit der Begründung ab, die Klägerin konnte trotz einer Stellungnahmefrist keinen Beweis für entsprechendes Handeln des Beklagten angeboten, sondern verzichtete auf eine Stellungnahme. Aufgrund des streitigen Vortrags der Klägerin erfolgte ein gerichtlicher Hinweis in der mündlichen Verhandlung, der aber scheinbar auch keine Klarheit schaffte.

Demzufolge konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden, ob der Beklagte „Verletzer“ im Sinne der Vorschrift gewesen wäre. Unser Mitglied gab in der Klageerwiderung an, dass er sowohl seiner Ehefrau zum Tatzeitpunkt das Internet genutzt hätte, aber nicht den Filesharingverstoß hinsichtlich der Software „Saints Row IV“begangen hätte. Die Klägerin nimmt zwar Bezug auf die Klageerwiderung, gab aber deren Inhalt unzutreffend wieder, indem sie behauptete, dass der Sohn das die Urheberrechtsverletzung begangen habe. Da Beweise ausblieben, wurde die Klage vom Amtsgericht Düsseldorf abgewiesen.

Eine gute Nachricht für unser Mitglied. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klagepartei, sprich die Koch Media GmbH.

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.rka Rechtsanwälte Gerichtsurteil: Klägerin unterliegt

Ein weiteres positives Gerichtsurteil für ein Mitglied wurde bekannt. Die auf Abmahnungen aufgrund von Filesharing spezialisierte Kanzlei .rka Rechtsanwälte vor mahnte aufgrund einer vermuteten Urheberrechtsverletzung unser Mitglied ab, später folgte gar ein gerichtlicher Mahnbescheid. Die Hamburger Kanzlei mahnte in der Vergangenheit im Auftrag der Koch Media GmbH jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetanschluss PC Spiele in einer Online-Tauschbörse getauscht worden waren. Im dem hier vor dem Amtsgericht verhandelten Fall soll das Spiel „Saints Row 3“ über den Anschluss des Beklagten getauscht worden sein.

Koch Media GmbH Urteil: Das Amtsgericht Ansbach wie Klage ab

Die Klägerin Koch Media GmbH produziert und vermarktet u.a. PC-Spiele und beauftragte im Jahr 2014 die Hamburger .rka Rechtsanwälte mit der Abmahnung des Beklagten, der sich an uns wandte. Unser Mitglied soll laut der Abmahnung die Spielesoftware „Saints Row 3“ über seinen Internetanschluss im Netz zum Download angeboten haben – was eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde. Unser Mitglied gab zwar eine Unterlassungserklärung ab, aber zahlte nicht die geforderten Abmahnkosten.

Zur Tatzeit hatten die Lebensgefährtin sowie ihr damals noch minderjährige Sohn neben dem Beklagten Zugriff auf das Internet. Auch weitere Personen wie Freunde und Verwandte des Beklagten hatten laut des Beschlusses Zugang zum Netz. Die Klägerin Koch Media GmbH ist der Auffassung, dass der Beklagte aus einer Aufsichtspflichtverletzung hafte und als Inhaber des streitgegenständlichen Internetsanschlusses.

Amtsgericht Ansbach: Die Klageabweisung im Detail

Aktenzeichen: 5 C 1023/17: Die Koch Media GmbH hatte die Klage auf den Sohn der Lebensgefährtin des Beklagten erweitert. Beide sollten jeweils Summen von mehr als 900 EUR an die Klägerin zahlen. Das Amtsgericht Arnsbach wies die Klage mit folgender Begründung ab: Die Beklagten trugen vor, dass der Internetanschluss zum Tatzeitpunkt sowohl von den Beklagten als auch von den weiteren Personen genutzt wurde. Des Weiteren bestreiten die Beklagten die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs sowie die Kosten des Rechtsanwaltsgebühren als unangemessen.

Die zulässige Klage ist unbegründet. Den Beklagten trifft als Inhaber des Internetanschlusses allerdings eine sekundäre Darlegungslast. Diese hat der Beklagte erfüllt, indem er nachvollziehbar und konkret vortragen konnte, welche Geräte zum fraglichen Tatzeitpunkt vorhanden waren und welche Personen ebenfalls Zugang zu dem streitgegenständlichen Internetanschluss hatten. Die Beklagten konnten ebenfalls nachvollziehbar darlegen, dass sowohl die Lebensgefährtin als der Sohn sowie Freunde und Verwandte zur angeblichen Tatzeit Zugang zum Anschluss hatten.

Der Klägerin Koch Media GmbH ist es darüber hingegen nicht gelungen den Beweis zu erbringen, dass bestimmt Personen im Haushalt auf den gegenständlichen Internetanschluss gehabt haben und insofern als VerursacherIn für die Urheberrechtsverletzung in Frage kommen.

Eine gute Nachricht für unser Mitglied. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klagepartei, sprich die Koch Media GmbH.

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.rka Rechtsanwälte Urteil: Berufung der Klägerin zurückgewiesen

Für unser Mitglied waren unsere angeschlossenen Rechtsanwälte gegen die auf Abmahnungen aufgrund von Filesharing spezialisierte Kanzlei .rka Rechtsanwälte vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) erfolgreich. Das LG Frankenthal hat die Berufung der .rka Rechtsanwälte abgewiesen. Die Kanzlei mahnte in der Vergangenheit im Auftrag der Koch Media GmbH Anschlussinhaber ab, über deren Internetanschluss PC Spiele in einer Online-Tauschbörse getauscht worden waren. Im dem hier vor dem Landsgericht verhandelten Fall soll das Spiel „Dead Island“ über den Anschluss des Beklagten getauscht worden sein.

Klage vom Amtsgericht Koblenz abgewiesen

Bereits in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Koblenz (Aktenzeichen: 1533 C 1561/17) wurde die Klage der .rka Rechtsanwälte für die Klägerin Koch Media GmbH gegen unser Mitglied abgewiesen. Angeblich soll über den Internetzugang des Beklagten das PC-Spiel „Dead Island“ ohne Genehmigung des Klägers im Internet verbreitet worden sein. Das Amtsgericht Koblenz wies die Klage mit der Begründung ab: Der Klägerin stehen gegen den Beklagten die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche auf Ersatz anwaltlicher urheberrechtlicher Abmahnkosten (…) und auf Schadensersatz wegen Verletzung urheberrechtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte der Klägerin an dem Computerspiel „Dead Island“ (…) bereits dem Grund nach nicht zu, da die Klägerin diesbezüglich nicht aktivlegitimiert ist.

Berufung ebenfalls abgewiesen

Vor dem Landgericht Frankenthal (Aktenzeichen: 6 S 7/18) wurde die Berufung der Klagepartei zurückgewiesen. Der Beklagte hatte Nutzungsmöglichkeiten zum behaupteten Verletzungszeitpunkt als auch zur Art der Nutzung durch die Familienmitglieder vorgetragen. Die Zeugen wurden durch das Amtsgericht vernommen und führte zu dem Schluss, dass ein Nachweis auf eine Störer- und Tätenhaftung des Beklagten nicht geführt ist.

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.rka Rechtsanwälte Abmahnung: Metro Exodus

Die .rka Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen weiterhin jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetzugang rechtlich geschützte Software ohne Genehmigung verbreitet wurde. Im Auftrag ihrer Mandantin, der Koch Media GmbH, wird das illegale Bereitstellen von dem Computerspiel „Metro Exodus“ abgemahnt. So soll das Spiel laut des Vorwurfs durch ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk verbreitet worden sein.

Metro Exodus – beliebter Titel fand seinen Weg in die Tauschbörsen

Metro Exodus ist ein Ego-Shooter des ukrainischen Entwicklerstudios 4A Games im fiktionalen, postapokalyptischen Metro-2033-Universum des russischen Autors Dmitri Alexejewitsch Gluchowski. Es ist der Nachfolger des Spiels Metro: Last Light und erschien am 14. Februar 2019 für Windows, Xbox One und PlayStation 4. Keine Überraschung also, dass es auch seinen Weg in die Tauschnetzwerke und Internetbörsen fand. Jene Anschlussinhaber, über deren Internetzugang das Spiel zum Download bereitgestellt wird, laufen Gefahr, eine Abmahnung durch die .rka Rechtsanwälte zu erhalten.

In diesem Fall war die Auftraggeberin des Abmahnschreibens aufgrund einer Urheberrechtsverletzung die Koch Media GmbH. Die Mandantin der .rka Rechtsanwälte verlangt von dem Täter Schadensersatz.

Was wird in der Abmahnung der .rka Rechtsanwälte gefordert?

Die Empfänger einer derartigen Abmahnung werden durch die .rka Rechtsanwälte für das PC-Spiel Metro Exodus dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung in einer kurz bemessenen Frist abzugeben. Dazu wird von dem Abgemahnten verlangt, die Datei, sprich das PC-Spiele komplett von allen Datenträgern zu entfernen. Zudem soll der Empfänger einen hohen Pauschalbetrag zahlen, um den gerichtlichen Weg zu vermeiden und die Angelegenheit auf diese Art und Weise zu regeln.

Hilfe bei .rka Rechtsanwälte

 

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an einem Computerspiel erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie den .rka Rechtsanwälten und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

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.rka Rechtsanwälte Abmahnung: Stronghold Crusader 2

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der .rka Rechtsanwälte aus Hamburg vor. Im Auftrag ihrer Mandantin, der Koch Media GmbH, wird das illegale Bereitstellen von dem Computerspiel „Stronghold Crusader 2“ abgemahnt. So soll das Spiel laut des Vorwurfs durch ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk verbreitet worden sein.

Stronghold Crusader 2 fand seinen Weg in die Tauschbörsen

Stronghold Crusader 2 ist der neunte Titel in der Stronghold-Reihe und ist am 23. September 2014 erschienen. Es ist ein Echtzeit-Strategiespiel mit einer mittelalterlichen Burgenthematik, welches viele Anhänger gefunden hat. Keine Überraschung also, dass es auch seinen Weg in die Tauschnetzwerke und Internetbörsen fand. Jene Anschlussinhaber, über deren Internetzugang das Spiel zum Download bereitgestellt wird, laufen Gefahr, eine Abmahnung durch die .rka Rechtsanwälte zu erhalten.

In diesem Fall war die Auftraggeberin des Abmahnschreibens aufgrund einer Urheberrechtsverletzung die Koch Media GmbH. Die Mandantin der .rka Rechtsanwälte verlangt von dem Täter Schadensersatz.

Was wird von den .rka Rechtsanwälten gefordert?

Die Empfänger einer derartigen Abmahnung werden durch die .rka Rechtsanwälte für das PC-Spiel Stronghold Crusader dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung in einer kurz bemessenen Frist abzugeben. Dazu wird von dem Abgemahnten verlangt, die Datei, sprich das PC-Spiele komplett von allen Datenträgern zu entfernen. Zudem soll der Empfänger einen Pauschalbetrag in Höhe von 1.500,00 EUR zahlen, um den gerichtlichen Weg zu vermeiden und die Angelegenheit auf diese Art und Weise zu regeln.

Hilfe bei .rka Rechtsanwälte

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an einem Computerspiel erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie den .rka Rechtsanwälten und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

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