Die Abmahnkanzlei BaumgartenBrandt GbR aus Berlin musste eine herbe Niederlage einstecken. Die Kanzlei, die für Filesharing-Abmahnungen bekannt ist, übernahm die anwaltliche Vertretung der „Lichtblick Films GmbH“. Die Mandantin firmierte zuvor unter dem bezeichnenden Namen „Los Banditos GmbH“ und beauftragte die Kanzlei BaumgartenBrandt GbR, über 500 Klagen und Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing zu versenden.
Bereits im November 2014 musste die „Lichtblick Films GmbH“ jedoch Insolvenz anmelden. Um Beklagte vor Kosten zu schützen, die durch ein Verfahren mit einer insolventen Prozesspartei entstanden wären, müsste ein solcher Prozess unterbrochen werden. Hinzu kommt, dass durch die Insolvenz die grundsätzliche Vertretung auf den Insolvenzverwalter überging – zum Nachteil der Kanzlei BaumgartenBrandt GbR, die dadurch ihr Mandat verloren.
500 unberechtigte Klagen
Februar 2015 verkündete der zuständige Insolvenzverwalter in einem Rundschreiben die Insolvenz der „Lichtblick Films GmbH“ an die jeweiligen Amtsgerichte, mit dem Hinweis, dass BaumgartenBrandt GbR kein Mandat erhalten hätte, für das insolvente Unternehmen und den damit verbundenen Verfahren aufzutreten.
BaumgartenBrandt GbR reichte eine vollmachtlose Berufung ein, die jedoch direkt vom Landgericht Berlin abgeschmettert wurde. Stattdessen wurden die Anwälte für die 500 laufenden und unberechtigten Klagen in Haftung genommen. Ein sehr kostspieliges Risiko, welches die Abmahnkanzlei einging. Es bleiben die Fragen, ob eine von Insolvenz bedrohte Firma mit voller Absicht hunderte Abmahnungen und Klagen in Auftrag geben kann und ob BaumgartenBrandt GbR über den finanziellen Status informiert wurde. Auf der Homepage der Kanzlei ist einer Pressemeldung zu entnehmen, dass sie die Verantwortung von sich weisen. Ob sie das vor den Prozesskosten der 500 Klagen bewahren wird, bleibt fraglich.
Quellen:
http://www.baumgartenbrandt.de/presseerklaerung-insolvenzverfahren-lichtblick-films-gmbh/
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