NIMROD Rechtsanwälte Abmahnung: Disciples Liberation

Eine neue Filesharing Abmahnung liegt vor, dieses Mal für ein Videospiel. Es geht um eine Urheberrechtsverletzung an dem Spiel „Disciples: Liberation“. Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte soll im Auftrag der Kalypso Media Group GmbH eine hohe Summe fordern.

Disciples: Liberation soll ohne Genehmigung geteilt worden sein

Auch im Jahr 2023 ist Filesharing scheinbar nicht totzukriegen. Es sollen derzeit Abmahnungen von der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte im Umlauf sein; es geht wie zuvor berichtet ebenfalls um Urheberrechtsverletzungen. Das Game „Disciples: Liberation“ (aus dem Jahr 2021) soll ohne Genehmigung im Internet verbreitet worden sein, sodass die Rechteinhaberin Kalypso Media Group GmbH NIMROD mit der Abmahnung beauftragte.

Die Kanzlei fordert im Auftrag ihrer Auftraggeberin die Zahlung von Abmahnkosten und Schadensersatz einer Summe in Höhe von mehr als 800 EUR. Innerhalb einer kurz gesetzten Frist soll der Betrag überwiesen werden, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Bleibt eine Zahlung weiterhin aus, sollen weitere gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Wie kann es zu einer NIMROD Rechtsanwälte Abmahnung kommen?

In der Regel wird bei einer vermuteten Urheberrechtsverletzung der Anschlussinhaber kontaktiert, da über seinen Telefonanschluss das Werk, in diesem Fall das Videogame, im Internet geteilt worden sein soll. Besonders bei der Nutzung von einem P2P Client wie „BitTorrent“ ist die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung groß. Die heruntergeladenen Dateifragmente werden nicht nur auf dem eigenen Rechner gespeichert, sondern gleichzeitig zum erneuten Download für Dritte bereitgestellt. Dieser Vorgang ist recht typisch für Filesharing der letzten Jahre, wobei heutzutage vermehrt VPN genutzt werden, um den Standort des genutzten Rechners zu verschleiern.

Bei einer regulären Nutzung wird die IP-Adresse vom genutzten Rechner gesichert und wird bei einer vermuteten Urheberrechtsverletzung beim Telekommunikationsanbieter von der abmahnenden Partei angefragt. Die erwähnte IP-Adresse verweist auf den Anschlussinhaber, der bei Feststellung von unerlaubten Filesharing die entsprechende Abmahnung erhält.

Wie soll man auf Filesharing-Abmahnung reagieren?

Das Schwierigste zuerst: Ruhe bewahren. Wir empfehlen ganz allgemein sämtliche erhaltene Unterlagen gewissenhaft zu lesen und die Vorwürfe zu prüfen. Besonders in Hinsicht auf den Tatzeitpunkt können Sie sich selbst die Fragen beantworten: Waren Sie da daheim? Wer hatte Zugriff zum Internet? Gehen Sie in sich und prüfen Sie alle Möglichkeiten, auch wenn der Vorfall bereits etwas zurückliegen sollte.

Darüber können Sie folgende Punkte beachten:

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Kanzleien wie NIMROD Rechtsanwälte abwehren.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

DANIEL SEBASTIAN ABMAHNUNG 2022: HANGOVER 3

Es ist einige Zeit vergangen, seit dem uns eine Abmahnung vom Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin vorgelegt wurde. Nun ist es wieder soweit: laut des Vorwurfs soll die Filmmusik „Dark Fantasy“, welches im Film Hangover 3 verwendet wird, ohne Erlaubnis im Internet verbreitet worden sein.

Filmmusik von Hangover 3 abgemahnt

Was haben die Lieder „Mother“ von Danzig, „My Life“ von Billy Joel und „Dark Fantasy“ von Kanye West gemeinsam? Sie tauchen allesamt auf den Soundtrack des Hollywood-Blockbusters Hangover 3 auf. Der Film aus dem Jahr 2013 erfreute sich nach der Veröffentlichung großer Beliebtheit. Ob und wie der Film via Filesharing illegal im Netz heruntergeladen wurde, kann an dieser Stelle nur noch vermutet werden.

Aktuell liegt uns jedoch eine Abmahnung durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor, die ein Mitglied von uns erhalten hat. Laut des Schreibens soll der Empfänger im Jahr 2013 das Filmwerk Hangover 3 via BitTorrent im Internet heruntergeladen und ohne Genehmigung im Internet verbreitet haben. In diesem Filmwerk soll das verfahrensgegenständliche Werk „Dark Fantasy“ enthalten sein, ein Musiktitel mit Kanye West. Produziert wurde der Song scheinbar von Robert Diggs, auch bekannt als RZA der bekannten Hip Hop Gruppe Wu-Tang Clan.

Dark Fantasy Abmahnung: Was wird verlangt?

Insgesamt verlangt der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Zahlung von 802,62  EUR, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Der Betrag setzt sich aus den Abmahnkosten, Anwaltskosten und Schadensersatz zusammen. Gesetzt ist eine Frist von 14 Tagen. Wird nicht gezahlt, droht Sebastian mit einem Gerichtsverfahren, welches höhere Kosten bedeuten könnte.

Zusätzlich wurde eine Vorlage für eine Unterlassungserklärung beigefügt. Das Unterschreiben der Unterlassungserklärung, kann die Zurückweisung der Kosten erheblich erschweren. Von daher raten wir allgemein davon ab, diese ohne die Prüfung eines Anwalts zu unterschreiben.

Wie auf eine RA Daniel Sebastian Abmahnung reagieren?

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch RA Daniel Sebastian ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie RA Daniel Sebastian abwehren.

Mahnbescheid erhalten? Reagieren Sie jetzt!

Ein allgemeiner Hinweis zu Filesharing-Abmahnungen: Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst es zu einem Vollstreckungsbescheid und somit weiteren Kosten kommen kann. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Daniel Sebastian – Hilfe bei Abmahnungen

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Frommer Legal, Abmahnung 2022: The Contractor

Am ersten April wurde in diesem Jahr der US-Spielfilm „The Contractor“ veröffentlicht. Der erste US-Film von Tarik Saleh, der viele Filmfreunde interessierte. Kein Wunder, dass der Film schnell seinen Weg in einschlägige Foren und Onlinetauschbörsen fand. Was nach dem Download droht: eine Abmahnung aufgrund der Urheberrechtsverletzung durch Frommer Legal.

Immer noch Gefahr einer Abmahnung bei Filesharing

Auch wenn das Streaming in den vergangenen Jahren beinahe zum neuen Standard wurde, gibt es immer noch viele Nutzer, die sich rechtswidrig urheberrechtliche Inhalte wie Filme und Musik aus dem Internet beschaffen. Meist werden dazu Torrent-Protokolle wie BitTorrent genutzt, was einen schnellen Download ermöglichen kann. Was jedoch nicht jeder Nutzer weiß: Beim Runterladen werden Teile der Datei „zersplittert“ und Päkchen auf dem eigenen Rechner gespeichert. Handelt es sich hier um urheberrechtlich geschützte Werke kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Nun soll auch der aktuelle Action-Film „The Contractor“ seinen Weg in die für Filesharing bekannten Foren und Tauschbörsen gefunden haben. Die Rechte sollen bei der LEONINE Licensing GmbH liegen. Wurde somit der „The Contractor“ zum kostenpflichtigen Streamen angeboten, dürfte es von daher keine Überraschung sein, wenn die Rechteinhaberin solchen Verstößen nachgeht.

The Contractor als Download: Abmahnung droht

Frommer Legal, eine Kanzlei aus München, ist bekannt für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und wurde demzufolge auch von der LEONINE Licensing GmbH, um rechtswidriges Filesharing abzumahnen. Der Vorwurf in derartigen Schreiben lautet, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk vielfach illegal und kostenlos im Internet verbreitet wurde. Empfänger eines solchen Schreibens ist in der Regel der Anschlussinhaber des Internetzugangs.

Was fordern die Rechtsanwälte aus München?

Im Auftrag der Rechteinhaberin LEONINE Licensing GmbH soll ein Betrag von über 900 EUR gefordert werden. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen. Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „ The Contractor“ ohne Erlaubnis ins Netz gestellt worden sein und ist somit als eine Urheberrechtsverletzung zu betrachten. Dritte hatten die Möglichkeit, das Filmwerk zu bestimmten Zeitpunkten herunterzuladen.

Richtig auf eine Abmahnung von Frommer Legal reagieren

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Mahnbescheid erhalten? Reagieren Sie!

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst es zu einem Vollstreckungsbescheid und somit weiteren Kosten kommen kann. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Frommer Legal: Hilfe bei Abmahnungen

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Frommer Legal Abmahnung 2022: Moonfall

Es ist noch nicht lange her, als Moonfall als neuer Katastrophen-Film im Kino gefeiert wurde. Nun soll der Blockbuster bereits als Download im Internet verbreitet werden. Für Filesharing-Nutzer unter Umständen eine teure Angelegenheit: denn es könnte durch Frommer Legal abgemahnt werden.

Moonfall soll den Weg in die Tauschbörsen gefunden haben

Roland Emmerich hat mit seinen Filmen ein eigenes Genre geschaffen: die Lust an der Zerstörung unseres Planeten. Das kommt gut bei einigen Filmfreunden an; der neueste Streich des Regisseurs heißt Moonfall und wurde bereits nach dem ersten Teaser-Trailer heiß erwartet.

Keine Überraschung, dass der Film schnell rechtswidrig im Internet als Download gehandelt wurde. Meist über BitTorrent oder vergleichbare Filesharing-Plattformen soll der Film bereits kurz nach der Veröffentlichung bereit gestellt worden sein. Ein solches Verbreiten ist als eine Urheberrechtsverletzung zu werten – was eine teure Abmahnung nach sich ziehen kann.

Abmahnung: Moonfall als Download im Internet verbreitet

Frommer Legal ist allgemein u.a. bekannt für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen – nicht selten von populären Firmen im Kinofilm-Business. In diesem Fall soll die Münchner Kanzlei von der LEONINE Licensing GmbH beauftragt worden sein, um unerlaubtes Teilen von urheberrechtlich geschützten Filmen abzumahnen. Der gängige Term „Filesharing“ bedeutet in dem Zusammenhang, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk vielfach illegal und kostenlos im Internet verbreitet wurde. Empfänger eines solchen Schreibens ist in der Regel der Anschlussinhaber des Internetzugangs.

Frommer Legal schlägt außergerichtlichen Weg vor

Meist strebt Frommer Legal in ihren Filesharing-Abmahnungen den außergerichtlichen Weg an. Das bedeutet: Im Auftrag der Rechteinhaberin LEONINE Licensing GmbH soll ein Betrag von über 900 EUR gefordert werden. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen. Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „ Moonfall“ ohne Erlaubnis zum Download bereitgestellt worden sein und wird somit als eine Urheberrechtsverletzung gewertet.

Wie auf eine Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal reagieren?

Wir können es nicht oft genug sagen: Betroffene sollten eine Filesharing-Abmahnung durch Frommer Legal keinesfalls ignorieren, sondern müssen reagieren. Sonst drohen weitere Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Beim gerichtlichen Mahnbescheid ist schnelles Reagieren gefragt

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst es zu einem Vollstreckungsbescheid und somit weiteren Kosten kommen kann. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Frommer Legal: Hilfe bei Abmahnungen

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

NIMROD Rechtsanwälte Abmahnung 2022: Shadow Tactics: Aiko’s Choice

Im Auftrag der Daedalic Entertainment GmbH wurden erneut die NIMROD Rechtsanwälte tätig. Dieses Mal soll ein Verbraucher das Spiel Shadow Tactics: Aiko’s Choice im Internet angeboten haben.

Filesharing – NIMROD Rechtsanwälte mahnen ab

Uns liegt eine neue Abmahnung der Berliner Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte vor. Dem Empfänger wird vorgeworfen, über seinen Internetzugang das Spiel Shadow Tactics: Aiko’s Choice zum Download angeboten zu haben. Die Rechte an dem Spiel liegen bei der Daedelic Entertainment GmbH.

Für diese Urheberrechtsverletzung verlangt NIMROD die Zahlung von Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten. Darüber hinaus soll der oder die Abgemahnte eine unterschriebene Unterlassungserklärung zurücksenden. Wie sonst auch üblich bei dieser Art von Abmahnungen wird hier ein Vergleichsangebot unterbreitet: die Zahlung eines Betrags von über 800 EUR innerhalb einer eng gesetzten Frist.

Shadow Tactics: Aiko’s Choice als Download angeboten

Zum Titel: Aiko’s Choice ist die ersehnte unabhängige Erweiterung zum beliebten Stealth-Taktikspiel „Shadow Tactics“. Im Japan der Edo-Zeit steuerst du die gewandte Kunoichi-Adeptin Aiko und ihre tödlichen Assassinen-Freunde und jagst Geister der Vergangenheit.

Das Basic-Game „Shadow Tactics: Blades Of The Shogun“ erschien 2016 und erhielt zahlreiche positive Kritiken. Der Titel wurde auch von Freunden des Genres Strategie gefeiert. Es ist somit nicht besonders überraschend, dass dieser Titel und somit auch die Standalone-Erweiterung „Shadow Tactics: Aiko’s Choice“ den Weg in die einschlägigen Online-Tauschbörsen fand.

Abgemahnt? Unbedingt reagieren!

Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung zu erhalten kann eine teure Angelegenheit sein. Noch kostspieliger kann es jedoch werden, wenn Post von einer Kanzlei wie NIMROD ignoriert wird. Allgemein lässt sich sagen, dass es nach einer Abmahnung nicht nur zu einem gerichtlichen Mahnbescheid, sondern gar zu einer Klage kommen kann.

Die angeschlossenen Rechtsanwälte konnten in der Vergangenheit jenen Verbrauchern unter die Arme greifen, die Probleme mit Filesharing-Abmahnungen hatten. Mehr Infos unter Urteile. (LINK)

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie eine Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte erhalten oder Fragen zum Thema Urheberrecht bzw. zu einer Mitgliedschaft in unserem Verein? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.