DANIEL SEBASTIAN ABMAHNUNG 2022: HANGOVER 3

Es ist einige Zeit vergangen, seit dem uns eine Abmahnung vom Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin vorgelegt wurde. Nun ist es wieder soweit: laut des Vorwurfs soll die Filmmusik „Dark Fantasy“, welches im Film Hangover 3 verwendet wird, ohne Erlaubnis im Internet verbreitet worden sein.

Filmmusik von Hangover 3 abgemahnt

Was haben die Lieder „Mother“ von Danzig, „My Life“ von Billy Joel und „Dark Fantasy“ von Kanye West gemeinsam? Sie tauchen allesamt auf den Soundtrack des Hollywood-Blockbusters Hangover 3 auf. Der Film aus dem Jahr 2013 erfreute sich nach der Veröffentlichung großer Beliebtheit. Ob und wie der Film via Filesharing illegal im Netz heruntergeladen wurde, kann an dieser Stelle nur noch vermutet werden.

Aktuell liegt uns jedoch eine Abmahnung durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor, die ein Mitglied von uns erhalten hat. Laut des Schreibens soll der Empfänger im Jahr 2013 das Filmwerk Hangover 3 via BitTorrent im Internet heruntergeladen und ohne Genehmigung im Internet verbreitet haben. In diesem Filmwerk soll das verfahrensgegenständliche Werk „Dark Fantasy“ enthalten sein, ein Musiktitel mit Kanye West. Produziert wurde der Song scheinbar von Robert Diggs, auch bekannt als RZA der bekannten Hip Hop Gruppe Wu-Tang Clan.

Dark Fantasy Abmahnung: Was wird verlangt?

Insgesamt verlangt der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Zahlung von 802,62  EUR, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Der Betrag setzt sich aus den Abmahnkosten, Anwaltskosten und Schadensersatz zusammen. Gesetzt ist eine Frist von 14 Tagen. Wird nicht gezahlt, droht Sebastian mit einem Gerichtsverfahren, welches höhere Kosten bedeuten könnte.

Zusätzlich wurde eine Vorlage für eine Unterlassungserklärung beigefügt. Das Unterschreiben der Unterlassungserklärung, kann die Zurückweisung der Kosten erheblich erschweren. Von daher raten wir allgemein davon ab, diese ohne die Prüfung eines Anwalts zu unterschreiben.

Wie auf eine RA Daniel Sebastian Abmahnung reagieren?

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch RA Daniel Sebastian ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie RA Daniel Sebastian abwehren.

Mahnbescheid erhalten? Reagieren Sie jetzt!

Ein allgemeiner Hinweis zu Filesharing-Abmahnungen: Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst es zu einem Vollstreckungsbescheid und somit weiteren Kosten kommen kann. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Daniel Sebastian – Hilfe bei Abmahnungen

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

NIMROD Rechtsanwälte Abmahnung 2021: Euro Truck Simulator 2

Die Berliner Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR vertrat in der Vergangenheit unterschiedlichste Mandanten der Software-Industrie. So auch unter anderem die Firma SCS Software, die vor allem für ihre Lastwagen-Simulatoren bekannt ist. Es sollen derzeit immer noch Filesharing-Abmahnungen wegen der unerlaubten Verbreitung des Erfolgstitels „Euro Truck Simulator 2“ im Umlauf sein.

Filesharing Abmahnung 2021: Euro Truck Simulator 2 rechtwidrig geteilt

So soll laut der Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR über den Internetzugang des jeweiligen abgemahnten Anschlussinhabers eine rechtlich geschützte Software, das Spiel „Euro Truck Simulator 2“ online zum Download angeboten worden sein. Genauer soll das rechtswidrige Filesharing in einem P2P Netzwerk dokumentiert worden sein. Als Rechteinhaberin soll in dem Abmahnschreiben die SCS Software genannt sein.

Urheberrechtsverletzung: Was wird gefordert?

Für das rechtswidrige Verbreiten des genannten Titels von der SCS Software sollendie NIMROD RECHTSANWÄLTE einen Pauschalbetrag in Höhe über 800 EUR fordern, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Wichtig für Betroffene: Dieses Angebot ist an eine Frist gebunden. Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR weisen den abgemahnten Anschlussinhaber darauf hin, dass die Mandantin mehrere Ansprüche geltend macht. Dazu zählen u.a. die Punkte Schadensersatz und Unterlassung.
Insgesamt können durch eine Filesharing-Abmahnung Kosten in Höhe mehreren Hunderten Euro entstehen. Alternativ können Betroffene den vorgeschlagenen Pauschalbetrag bezahlen, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Was tun bei einer Abmahnung wegen Filesharing?

Abgemahnte sollten trotz der unter Umständen hohen geforderten Summe Ruhe bewahren und nicht vor Verzweiflung den Kopf in den Sand stecken. Ein Ignorieren der Vorwürfe ist nicht ratsam, da die Gefahr von steigenden Kosten besteht. Wichtig ist die Beachtung der eng gesetzten Fristen und dementsprechend zu reagieren. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit Filesharing und/oder der abmahnenden Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE auskennt.

• prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
• zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
• unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der NIMROD RECHTSANWÄLTE und konnten für Mitglieder Erfolge verbuchen.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie eine Abmahnung von Nimrod erhalten oder Fragen zum Thema bzw. zu einer Mitgliedschaft in unserem Verein? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
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kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Kanzlei Yussof Sarwari Abmahnung: HN Medien GmbH

Der Hamburger Rechtsanwalt Yussof Sarwari vertrat in der Vergangenheit die HN Medien GmbH und mahnt in deren Auftrag das rechtswidrige Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material ab. Die Mandantin soll mehrere Erotikfilme vertreiben, die laut des Abmahnschreibens im Internet für Dritte zum freien Download bereitgestellt wurde.

Porno-Abmahnung 2020: Sawari mahnt für HN Medien GmbH ab

Laut diverser vorliegender Abmahnungen von RA Yussof Sarwari wurde über den Internetzugang des jeweiligen abgemahnten Anschlussinhabers ein rechtlich geschütztes Filmwerk aus dem Erotikbereich im Internet zum Download angeboten. Als Rechteinhaberin wird in dem Abmahnschreiben die HN Medien GmbH genannt.

Das besagte Filmwerk soll via BitTorrent herunter geladen worden sein; bei Filesharing via Torrent werden bereits herunter geladene Datenteile für Dritte via Upload zur Verfügung gestellt. So soll es zu der nicht erlaubten Vervielfältigung und Verbreitung des Titels im Netz gekommen sein.

Urheberrechtsverletzung: Was wird in der Abmahnung gefordert?

Für das rechtswidrige Verbreiten des genannten Titels von der HN Medien GmbH fordert RA Sarwari einen Pauschalbetrag, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Wichtig für Betroffene: Dieses Angebot ist fristgebunden. Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Kanzlei Sarwari weist den Abgemahnten darauf hin, dass sämtliche Fälle, in denen keine außergerichtliche Einigung erfolgt, geltend gemacht werden.
Im Falle einer versäumten Frist werden für den Abgemahnten u.a. folgende Gesamtkosten fällig:

  • Lizenzschaden für das Filmwerk
  • Sicherungs- und Gestattungsverfahren
  • Anwaltskosten
  • Providerauskunft
  • usw.

Insgesamt können in einer Abmahnung für HN Medien GmbH Gesamtkosten in Höhe von mehreren Hunderten Euro berechnet werden. Alternativ können Betroffene den vorgeschlagenen Pauschalbetrag bezahlen, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Was tun im Falle einer teuren Abmahnung?

Abgemahnte sollten Ruhe bewahren und nicht den Kopf in den Sand stecken, auch wenn es sich um möglicherweise unangenehme Filmtitel handelt, die einem diese Abmahnung bescherten. Wichtig ist die Beachtung der eng gesetzten Fristen, damit es nicht noch kostspieliger wird. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit Filesharing und/oder der abmahnenden Kanzlei Yussof Sarwari auskennt.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Sarwari und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren. Diskretion ist eine Selbstverständlichkeit für uns und kooperierende Rechtsanwälte.

Kontakt mit Verbraucherdienst

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

.rka Rechtsanwälte Gerichtsurteil: Klage abgewiesen

Die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes konnten für ein Mitglied ein positives Gerichtsurteil bewirken. Die Klage der auf Abmahnungen aufgrund von Filesharing spezialisierten Kanzlei .rka Rechtsanwälte vor dem Amtsgericht Düsseldorf abgewiesen. Die Hamburger Kanzlei mahnte in der Vergangenheit im Auftrag der Koch Media GmbH Anschlussinhaber ab, über deren Internetanschluss PC Spiele in einer Online-Tauschbörse getauscht worden waren. Im dem hier vor dem Amtsgericht verhandelten Fall soll das Spiel „Saints Row IV“ über den Anschluss des Beklagten getauscht worden sein.

Das Amtsgericht Düsseldorf wies die Klage als unbegründet ab

Dem Beklagten bzw. unserem Mitglied wurde von den .rka Rechtsanwälten im Auftrag der Koch Media GmbH vorgeworfen, das Computerspiel „ Saints Row IV“ über eine Internettauschbörse zweimal im Jahr 2013 zum Download angeboten zu haben.

Der Beklagte wurde im Jahr 2014 wegen dieses Vorwurfs schriftlich abgemahnt. Mit der Abmahnung forderten die Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Ersatz der Abmahnkosten.

Die Klägerin Koch Media GmbH beauftragte im Jahr 2016 die Kanzlei .rka Rechtsanwälte mit der Beantragung eines Mahnbescheids, gegen welchen unser Mandant fristgerecht Widerspruch erhoben hat. In dem darauf folgenden Klageverfahren unterlag die Koch Media GmbH vertreten von der Kanzlei .rka mit der Einscheidung, dass die Klage unbegründet sei. (Aktenzeichen: 14 C 137/17)

Gerichtsurteil .rka Rechtsanwälte: Die Klageabweisung im Detail

Das Amtsgericht Düsseldorf wies die Klage mit der Begründung ab, die Klägerin konnte trotz einer Stellungnahmefrist keinen Beweis für entsprechendes Handeln des Beklagten angeboten, sondern verzichtete auf eine Stellungnahme. Aufgrund des streitigen Vortrags der Klägerin erfolgte ein gerichtlicher Hinweis in der mündlichen Verhandlung, der aber scheinbar auch keine Klarheit schaffte.

Demzufolge konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden, ob der Beklagte „Verletzer“ im Sinne der Vorschrift gewesen wäre. Unser Mitglied gab in der Klageerwiderung an, dass er sowohl seiner Ehefrau zum Tatzeitpunkt das Internet genutzt hätte, aber nicht den Filesharingverstoß hinsichtlich der Software „Saints Row IV“begangen hätte. Die Klägerin nimmt zwar Bezug auf die Klageerwiderung, gab aber deren Inhalt unzutreffend wieder, indem sie behauptete, dass der Sohn das die Urheberrechtsverletzung begangen habe. Da Beweise ausblieben, wurde die Klage vom Amtsgericht Düsseldorf abgewiesen.

Eine gute Nachricht für unser Mitglied. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klagepartei, sprich die Koch Media GmbH.

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IPPC Law Abmahnung für Gamma Entertainment Inc.

Uns sind zahlreiche Abmahnungen der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bekannt, in denen hauptsächlich das unerlaubte Anbieten von Pornofilmen vorgeworfen wird. Aktuell liegt eine weitere „Porno-Abmahnung“ im Auftrag eines neuen Mandanten vor: die Gamma Entertainment Inc. beauftragte IPPC Law, um jene Anschlussinhaber abzumahnen, über deren Internetanschluss unerlaubt Filme verbreitet worden sein sollen. Wie sollten sich Betroffene in so einem Fall verhalten?

Abgemahnt im Auftrag der Gamma Entertainment Inc.

Eine Abmahnung zu erhalten ist für den Großteil gewiss eine böse Überraschung. Noch negativer könnte eine solche Erfahrung sein, wenn es um die Thematik Pornofilme handelt. So wird in einer uns vorliegenden Abmahnung durch die Kanzlei IPPC Law dem Anschlussinhaber vorgeworfen, mindestens einen oder gar mehrere Titel aus dem Segment der Erwachsenenunterhaltung öffentlich zum Download angeboten zu haben. Dies soll über den Internetzugang des Abgemahnten geschehen sein, was mit einer Software namens „Torrent-Logger“ protokolliert wurde.

Das Angebot der Gamma Entertainment Inc. ist breit gefächert und scheint bei Freunden des Genres beliebt. Keine große Überraschung, dass viele Filmwerke dieses Rechteinhabers ihren Weg in die Tauschbörsen finden.

Sollte Betroffene eine Unterlassungserklärung abgeben?

 

Der abgemahnte Anschlussinhaber kommt laut der Abmahnung durch IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Täter für eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Damit haftet er auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.

Aus diesem Grund verlangt IPPC Law die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die bereits vorgefertigt beigefügt wurde. Mit der dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte für den Fall einer Zuwiderhandlung eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen. Dies wäre der Fall, wenn die genannten Filme erneut über Internettauschbörsen (BitTorrent) komplett oder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Abgemahnt – wie sollten Betroffene nun reagieren?

Der Geschäftsführer der IPPC Law, RA Daniel Sebastian, schlägt dem Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hat meist eine Höhe von mehreren Hundert Euro.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch IPPC Law ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
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Haben Sie auch eine Abmahnung von IPPC Law wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmtitels der Gamma Entertainment Inc. erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

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