Ein wahrer Nierenschlag für Filesharer: auch im Jahr 2016 geht der Abmahnwahn in die nächste Runde. Die Kanzlei Schutt, Waetke verschickt derzeit im Auftrag der Tobis Film GmbH und Co. KG Abmahnungen für den Film Southpaw. Das Boxerdrama mit Jake Gyllenhaal in der Hauptrolle kann teuer werden, sofern man das Filmwerk im Internet geteilt hat.
Southpaw – Schlag auf Schlag abgemahnt
Eine Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts kann teuer werden. Dies ist auch bei dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schutt, Waetke aus Karlsruhe der Fall. Sollten Sie so ein Schreiben in Ihrem Briefkasten finden, wird Ihnen möglicherweise ein das unbefugte Teilen einer rechtlich geschützten Datei unterstellt.
Aktuell werden Abmahnungen für das Filmwerk „Southpaw“ verschickt. Der Boxerfilm aus dem Jahr 2015 mit Stars wie Jake Gyllenhaal, Rachel McAdams und Forest Whitaker wurde von der Kritik nur durchschnittlich bewertet; so schreibt beispielsweise die Website leinwandreporter.com, dass es an guten Ideen mangelt, um „aus ‚Southpaw‘ das durchaus mögliche, starke Erlebnis zu machen“. (Quelle: Leinwandreporter.com http://www.leinwandreporter.com/2015/southpaw-kino/). Dennoch scheint der Film genug Interesse zu erwecken, sodass er zuhauf gesehen wird – leider auch illegal über Tauschbörsen im Internet.
Abmahnung 2016 von Schutt, Waetke – was tun?
Meist läuft das Filesharing in einer Tauschbörse so ab: man loggt sich in einer Seite ein, die unzählige Dateien (bzw. Verweise zu den Dateien) aus vielen Bereichen anbietet – das können unter anderem Filme, Musiktitel oder gar Hörbücher sein. Unwissende gehen davon aus, dass sie die Titel kostenlos und ungestraft herunterladen können. Das ist nicht korrekt. Beim Download, der zumal nicht einmal unbemerkt bleibt, wird die entsprechend ausgewählte Datei nicht nur herunter- sondern auch hochgeladen. Dieser Upload galt in diesem Fall der Abmahnung durch Schutt, Waetke dem Film Southpaw. Sollte dieser Film, dessen alleinige Vertriebsrechte die Tobis Film GmbH und Co. KG inne hat, heruntergeladen und geteilt werden, müssen laut Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgeben und eine Schadenspauschale von über 700 EUR zahlen.