Rainer Munderloh | Erfahrungen mit Filesharing-Abmahnungen

Der auf finanziell lukrative Abmahnschreiben für Erotikfilme spezialisierte Rechtsanwalt und CDU-Politiker Rainer Munderloh aus Oldenburg lässt inzwischen alte Forderungen aus Schreiben für die RGF Productions Limited (Dublin) von der Rhein Inkasso GmbH beitreiben.

Aus einer Abmahnung von Rainer Munderloh kann leicht eine Klage werden – mindestens 4003 Euro für Erotikfilm

In seinem Abmahnschreiben (Erstellungsdatum 31.07.2012) für den Erotikfilm „Extrem Pervers Nr.1 – 18 Jahre und so verdorben“ forderte Rechtsanwalt Rainer Munderloh einen außergerichtlichen Pauschalbetrag über 780 Euro bzw. die Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung bis zum 07.08.2015. Bei dem Vergleichsbetrag, den Rechtsanwalt Rainer Munderloh in der vorliegenden Abmahnung einfordert, handelte es sich nur um schnelle Einigung mit dem Abgemahnten ohne Einschaltung eines Gerichts. Werden jedoch diese eng fristgelegten Fristen vom Filesharer missachtet wird das Anwaltsschreiben für den Oldenburger Rechtsanwalt und CDU-Politiker sehr ertragreich. So droht dieser in seiner Abmahnung, die dem Verbraucherdienst e.V. im Original vorliegt, mit einer Gesamtforderung von mindestens 4.003 Euro, sofern es zu einer Klage kommen sollte. Allein die Kosten für die gerichtliche Durchsetzung betragen 2.350 Euro. Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche über 1.653,30 Euro würden dann wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Erotikfilm von der RGF Productions Limited für den Abgemahnten fällig. Die weitreichenden Erfahrungen des Verbraucherdienst e.V. mit dem Rechtsanwalt Rainer Munderloh bezüglich Abmahnungen zeigen immer wieder, dass dieser Weg in der Regel von ihm gewählt wird.

Mahnung von der Rhein Inkasso über 2.061,48 Euro

Aus der vorliegenden Abmahnung ist inzwischen eine Mahnung, auch als Zahlungsaufforderung bekannt, geworden. In dieser werden mittlerweile Forderungen in einer Höhe über 2.061,48 Euro gefordert. Zur Beitreibung der fälligen Geldforderungen wurde inzwischen die Mannheimer Firma Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH beauftragt. Der geforderte Geldbetrag sollte bis zum 09.02.2015 auf ein Konto der Sparkasse Rhein Neckar Nord überwiesen werden. Ebenfalls sollte ein Ratenzahlungsangebot von mindestens 260 Euro bis spätestens 26.01.2015 vom Schuldner / Filesharer vorgeschlagen werden. Sollte diese Zahlungsaufforderung von der Rhein Inkasso (inklusive Zinsen und Inkassogebühren) jedoch ignoriert werden droht eine Klage vor Gericht.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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Abmahnung | Private Teens 2 | Rainer Munderloh

Rechtsanwalt Rainer Munderloh, der auch als CDU-Politiker in Oldenburg tätig ist, mahnt zurzeit den Erotiktitel Private Teens 2 ab. Dieser billig produzierte Erotikfilm stammt von der RGF Productions Limited aus dem irischen Dublin, die die Urheberrechte besitzt. Der Film sei laut Abmahnung durch den Urheberrechtsverletzer öffentlich zugänglich gemacht worden. Ebenfalls sei es zu einer unerlaubten Vervielfältigung via Tauschbörse gekommen.

780 Euro kostet Private Teens 2 bei RA Rainer Mundeloh

Bezüglich des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing an dem Erotiktitel Private Teens 2 verlangt Rechtsanwalt Rainer Munderloh einen Aufwendungs- und Schadensersatzanspruch über 1.650 Euro. Aber der Rechtsanwalt aus Oldenburg zeigt sich in seinem Schreiben kulant. Bei einer außergerichtlichen Einigung mit dem Filesharer muss dieser nur noch einen Pauschalbetrag über 780 Euro bezahlen. Außerdem verlangt der Oldenburger Rechtsanwalt von den Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für den geforderten Unterlassungsanspruch. Denn die RGF Productions Limited sei laut Abmahnung die ausschließliche Besitzerin der Verwertungsrechte an dem Film Private Teens 2.

Riskieren Sie keine Klage über 4.000 Euro!

Werden bei Abmahnung durch Rechtsanwalt Rainer Mundeloh die eng festgesetzten Fristen nicht beachtet, kann dies später empfindlich teuer werden. Im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung der finanziellen Ansprüche können Kosten von mindestens 4.000 bei Gericht entstehen. Bei einer gerichtlichen Durchsetzung des Abmahnschreibens rechnet der Rechtsanwalt Rainer Mundeloh weitere Kosten über 2.350 Euro hinzu.

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Abmahnung | Rainer Munderloh

Mit der Versendung von Abmahnschreiben ist der Oldenburger Rechtsanwalt und CDU-Politiker Rainer Munderloh wieder aktiv. Im Auftrag der G & G Media Foto-Film GmbH (Haan / Rheinland) versendet der Anwalt aktuell Schreiben wegen Urheberrechtsverletzungen von Erotikfilmen. Diese Filme seien rechtwidrig via Tauschbörsen-Software öffentlich zur Verfügung gestellt und vervielfältigt worden.

780 Euro für einen Erotikfilm von der G & G Media Foto-Film GmbH

Einen Pauschalbetrag über 780 Euro fordert der Oldenburger Rechtsanwalt in seinem Abmahnschreiben. Ebenfalls soll der Filesharer eine lebenslang gültige strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die Abgabe einer solchen Erklärung hätte dann zur Folge, dass bei einem wiederholten Filesharing-Vorgang eine hohe Vertragsstrafe drohen kann, die sogar vor Gericht eingefordert wird. Denn die Mandantin von Rainer Munderloh besitze die alleinigen Verwertungsrechte an den herunter geladenen Erotikfilmen.

Drohung mit einer teuren Klage vor Gericht

Laut dem Wortlaut der Abmahnung sei ein außergerichtlicher Aufwendungs- und Schadensersatzanspruch von über 1.650 Euro wegen der begangenen Urheberrechtsverletzung zahlen. Sollte die Abmahnung jedoch von dem Filesharer ignoriert werden käme ein weiterer Geldbetrag über 2.350 Euro bei einer gerichtlichen Durchsetzung hinzu. Damit wäre eine Gesamtforderung von mindestens 4.000 Euro bei einem Gerichtsprozess bezüglich der Rechtsverletzung zu zahlen. In dem Anwaltsschreiben gibt sich Rainer Munderloh allerdings kulant. Innerhalb einer kurzen Fristsetzung sei nur eine kleinere Vergleichssumme über 780 Euro zu zahlen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollten die festgesetzten Fristen nicht eingehalten werden droht der Rechtsanwalt aus Oldenburg mit einer gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen.

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