IPPC Law Abmahnung für Gamma Entertainment Inc.

Uns sind zahlreiche Abmahnungen der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bekannt, in denen hauptsächlich das unerlaubte Anbieten von Pornofilmen vorgeworfen wird. Aktuell liegt eine weitere „Porno-Abmahnung“ im Auftrag eines neuen Mandanten vor: die Gamma Entertainment Inc. beauftragte IPPC Law, um jene Anschlussinhaber abzumahnen, über deren Internetanschluss unerlaubt Filme verbreitet worden sein sollen. Wie sollten sich Betroffene in so einem Fall verhalten?

Abgemahnt im Auftrag der Gamma Entertainment Inc.

Eine Abmahnung zu erhalten ist für den Großteil gewiss eine böse Überraschung. Noch negativer könnte eine solche Erfahrung sein, wenn es um die Thematik Pornofilme handelt. So wird in einer uns vorliegenden Abmahnung durch die Kanzlei IPPC Law dem Anschlussinhaber vorgeworfen, mindestens einen oder gar mehrere Titel aus dem Segment der Erwachsenenunterhaltung öffentlich zum Download angeboten zu haben. Dies soll über den Internetzugang des Abgemahnten geschehen sein, was mit einer Software namens „Torrent-Logger“ protokolliert wurde.

Das Angebot der Gamma Entertainment Inc. ist breit gefächert und scheint bei Freunden des Genres beliebt. Keine große Überraschung, dass viele Filmwerke dieses Rechteinhabers ihren Weg in die Tauschbörsen finden.

Sollte Betroffene eine Unterlassungserklärung abgeben?

 

Der abgemahnte Anschlussinhaber kommt laut der Abmahnung durch IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Täter für eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Damit haftet er auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.

Aus diesem Grund verlangt IPPC Law die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die bereits vorgefertigt beigefügt wurde. Mit der dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte für den Fall einer Zuwiderhandlung eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen. Dies wäre der Fall, wenn die genannten Filme erneut über Internettauschbörsen (BitTorrent) komplett oder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Abgemahnt – wie sollten Betroffene nun reagieren?

Der Geschäftsführer der IPPC Law, RA Daniel Sebastian, schlägt dem Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hat meist eine Höhe von mehreren Hundert Euro.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch IPPC Law ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte und Kanzlei wie RA Daniel Sebastian abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch eine Abmahnung von IPPC Law wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmtitels der Gamma Entertainment Inc. erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

IPPC Law Abmahnung: How Bad Do You Want It?

Weiterhin macht die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in 10407 Berlin auf sich aufmerksam. Der Geschäftsführer der Kanzlei ist ein alter Bekannter: RA Daniel Sebastian. Wir berichteten über seine Abmahnschreiben, die zu großen Teilen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an jene Haushalte ging, über deren Internetzugang urheberrechtlich geschütztes Material rechtswidrig zum Download angeboten worden sein soll.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian vertritt mit der Kanzlei IPPC Law aktuell die Rechte der auf Zypern ansässigen Firma MG Premium Ltd. Wer eine Abmahnung der IPPC Law im Briefkasten findet, muss sich ggf. den Vorwurf gefallen lassen, dass über seinen Internetzugang ein Pornofilm bereitgestellt wurde. In einem vorliegenden Fall handelt es sich dabei um den Erotiktitel „How Bad Do You Want It?“.

Wie kommt es zur Abmahnung durch IPPC Law?

Laut des Abmahnschreibens der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde die zum Abgemahnten zugehörige IP-Adresse über die Internet-Tauschbörse BitTorrent dokumentiert. Somit besteht die tatsächliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber hinsichtlich der IP-Adresse ebenfalls für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.

Durch diese Urheberrechtsverletzung entstehen u.a. Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung des geteilten Materials – zusätzlich der eventuell vorhandenen Kopien. Zu diesem Zweck fordert die Kanzlei die Rücksendung einer sogenannten „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“, in der sich der Schuldner verpflichtet, bei weiteren Rechtsverstößen eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen.

Was wird noch im Auftrag der MG Premium Ltd. gefordert?

Um die Angelegenheit mit weniger Aufwand und zügiger abzuschließen, schlägt IPPC Law dem Abgemahnten einen Vergleich vor. So soll der Empfänger eine „Vergleichsvereinbarung“ unterzeichnen, in der festgehalten wird, dass der „Schuldner“ seine Schuld anerkennt, den Film „How Bad Do You Want It?“ rechtswidrig über das Internet geteilt zu haben.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Unterzeichner, einen Betrag in Höhe von 962,39 EUR innerhalb einer knapp gesetzten Frist zu überweisen. IPPC Law weist darauf hin, dass die Angelegenheit bei Zahlung des Vergleichs abgeschlossen ist und keine weiteren Haushalts- oder Familienangehörigen wegen der genannten Verletzungshandlung Post erwarten dürfen.

Was tun bei einer Abmahnung?

Es gilt: reagieren statt ignorieren. Sollte eine Abmahnung der IPPC Law nicht ernst genommen werden, könnten die Folge höhere Kosten und im schlimmsten Fall eine Klage sein. Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte und Kanzleien wie IPPC Law abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch eine Abmahnung von IPPC Law wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmtitels erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

IPPC Law: Weitere Filesharing-Abmahnung wegen Pornofilmen

Uns liegt eine weitere Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor. Einem Mitglied unseres Vereins wird in dem Schreiben vorgeworfen, dass er zwei rechtlich geschützte Pornofilme über seinen Internetzugang öffentlich zum Download angeboten haben soll. Wie sollten sich Betroffene in so einem Fall verhalten?

Abgemahnt im Auftrag der MG Premium Ltd., Zypern

Eine Abmahnung zu erhalten ist für den Großteil gewiss eine böse Überraschung. Noch negativer könnte eine solche Erfahrung sein, wenn es um die Thematik Pornofilme handelt. So wird in einer uns vorliegenden Abmahnung durch die Kanzlei IPPC Law dem Anschlussinhaber vorgeworfen, gar zwei Titel aus dem Segment der Erwachsenenunterhaltung öffentlich zum Download angeboten zu haben. Dies soll über den Internetzugang des Abgemahnten geschehen sein, was mit einer Software namens „Torrent-Logger“ protokolliert wurde.

Dabei handelt es sich unter anderem um den Film „Footjob And Pantyhose Play“, der ohne Genehmigung der Rechteinhaberin verbreitet worden sein soll. Die Rechte liegen laut der Abmahnung bei der MG Premium Ltd. mit Sitz in Zypern.

Die Folgen einer Unterlassungserklärung

Der abgemahnte Anschlussinhaber kommt laut der Abmahnung durch IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Täter für eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Damit haftet er auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.

Aus diesem Grund verlangt IPPC Law die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die bereits vorgefertigt beigefügt wurde. Mit der dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte für den Fall einer Zuwiderhandlung eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen. Dies wäre der Fall, wenn die genannten Filme erneut über Internettauschbörsen (BitTorrent) komplett oder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Abgemahnt – wie sollten Betroffene reagieren?

Der Geschäftsführer der IPPC Law, RA Daniel Sebastian, schlägt dem Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hätte eine Höhe von 947,60 EUR für das Bereitstellen der zwei Filme über Online-Tauschbörsen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch IPPC Law ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte und Kanzlei wie RA Daniel Sebastian abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch eine Abmahnung von IPPC Law wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmtitels erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

IPPC Law Abmahnung für MG Premium Ltd., Zypern

Eine bis dato unbekannte Kanzlei macht mit Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts (Filesharing) auf sich aufmerksam. Ihr Name: IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in 10407 Berlin. Wobei der Geschäftsführer der Kanzlei ein alter Bekannter ist: RA Daniel Sebastian. Wir berichteten über viele Abmahnschreiben, die zu großen Teilen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an jene Haushalte ging, über deren Internetzugang urheberrechtlich geschütztes Material rechtswidrig zum Download angeboten worden sein soll.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian vertritt mit der Kanzlei IPPC Law aktuell die Rechte der auf Zypern ansässigen Firma MG Premium Ltd. Wer eine Abmahnung der IPPC Law im Briefkasten findet, muss sich ggf. den Vorwurf gefallen lassen, dass über seinen Internetzugang ein Pornofilm bereitgestellt wurde. In einem vorliegenden Fall handelt es sich dabei um den Erotiktitel „Braces & Butt Sex“.

Wie kommt es zur Abmahnung durch IPPC Law?

Laut des Abmahnschreibens der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde die zum Abgemahnten zugehörige IP-Adresse über die Internet-Tauschbörse Bitttorrent dokumentiert. Somit besteht die tatsächliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber hinsichtlich der IP-Adresse ebenfalls für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.

Durch diese Urheberrechtsverletzung entstehen u.a. Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung des geteilten Materials – zusätzlich der eventuell vorhandenen Kopien. Zu diesem Zweck fordert die Kanzlei die Rücksendung einer sogenannten „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“, in der sich der Schuldner verpflichtet, bei weiteren Rechtsverstößen eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen.

Was wird noch im Auftrag der MG Premium Ltd. gefordert?

Um die Angelegenheit mit weniger Aufwand und zügiger abzuschließen, schlägt IPPC Law dem Abgemahnten einen Vergleich vor. So soll der Empfänger eine „Vergleichsvereinbarung“ unterzeichnen, in der festgehalten wird, dass der „Schuldner“ seine Schuld anerkennt, den Film „Braces und Butt Sex“ rechtswidrig über das Internet geteilt zu haben.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Unterzeichner, einen Betrag in Höhe von 747,60 EUR innerhalb einer knapp gesetzten Frist zu überweisen. IPPC Law weist darauf hin, dass die Angelegenheit bei Zahlung des Vergleichs abgeschlossen ist und keine weiteren Haushalts- oder Familienangehörigen wegen der genannten Verletzungshandlung Post erwarten dürfen.

Was tun bei einer Abmahnung?

 

Es gilt: reagieren statt ignorieren. Sollte eine Abmahnung der IPPC Law nicht ernst genommen werden, können die Folge nicht nur höhere Kosten sondern sogar eine Klage sein. Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte und Kanzlei wie RA Daniel Sebastian abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch eine Abmahnung von IPPC Law wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmtitels erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.