Wie bekomme ich eine Abmahnung?
Musik, Bilder, Filme, Karten, Texte oder Software, alles scheint auf den ersten Blick für den Internet-User kostenlos verfügbar ohne Urheberrechtsverletzung und ohne Abmahnung wegen Filesharing zu sein. Die Rechtslage ist meistens nicht so, denn es gibt ein Urheberrecht! Wer aktuelle Hits mit Urheberrecht über Tauschbörsen mittels Filesharing im Internet up-/downloadet, wer einen Blockbuster oder ein B-Movie mit Urheberrecht teilt oder weiterverbreitet, wer schöne Bilder mit Urheberrecht aus dem Netz auf einem Online-Verkaufsportal verwendet, kann durch argloses Verhalten (wenn die Daten nicht gemeinfrei, public domain oder mit Creative Commons-Lizenz sind) eine böse Überraschung, mit einer Abmahnung wegen Filesharing, erleben.
Abmahnungen und unrealistische Schadensersatzforderungen
Abmahnungen, Inkasso- und Schadenersatzforderungen von unrealistischer Höhe von den Rechteinhabern mit deren Urheberrecht, der Unterhaltungs- und Medienindustrie, sind die Folge wegen Filesharing, auch wenn der User keine böse Absicht hatte und arglos handelte
Wie kommt es zu illegalem Filesharing?
Tagtäglich werden von aktiven Internetnutzern unzählige Daten in unterschiedlichen Formaten auf den Computer, den Laptop oder das Tablet geladen. Meistens unterliegen diese Daten einem Urheberrecht, das nicht sofort ersichtlich ist. Benutzt der User jedoch Filesharing-Software wie BearShare, Limewire, Kazaa, Shareaza, BitTorrent, eMule oder jDownloader in Verbindung mit Online-Filesharing-Portalen wie 4shared., Megaupload, Filetube, Rapidshare, Upload.to oder FileFactory.com wird er sofort beim Herunterladen auf den eigenen Rechner als Downloader wegen Filesharing zum Anbieter im Netz. Auch wenn er für das Filesharing für die Dateien mit Urheberrecht nur wenige Minuten gebraucht hat und die Daten nicht vollständig herunter geladen wurden oder er den Download vorzeitig abbrach. Das kostenlose Streamen von Dateien mit Urheberrecht geschützten Kinofilmen und Serien gehört dazu. Die urhebergeschützten Daten sind Musikstücke, Filme und Serien, Hörbücher und eBooks sowie jegliche Art von kommerzieller Software und Computerspielen.
Archive.org ist eine Alternative
Möchten Sie dennoch soviel Daten ohne Abmahnung herunterladen, dass die Festplatte aus allen Nähten platzt und expodiert und das DVD-Laufwerk abbrennt? Es gibt eine kostenlose Alternative als das Filesharing ohne Urheberrecht im Netz, das Internet Archive (archive.org), die größte digitale Bibliothek der Welt. Sie ist im kalifornischen San Francisco beheimatet. Das Internet Archive bietet kostenlose Downloads an, wie unter anderem Filme, Musik, Software und Daten in allen erdenklichen Dateiformaten. Vor einem Download sollte auf mögliche Lizenzen geachtet werden. Für weitere Informationen rufen Sie bitte http://archive.org/about/faqs.php auf.
Gemeinfrei, Public Domain, Creative Commons
Multimediadateien vom Internet Archive unterliegen nicht dem Urheberrecht sondern sind gemeinfrei oder public domain und es sind keine Abmahnungen zu befürchten. Bei dem Internet Archive unterscheidet man drei verschiedene Rechtstypen. Erstens sind es künstlerische Schöpfungen, die nie einem Immaterialgüterrecht oder Urheberrecht unterliegen (z.B. der Horrorfilm Night of the Living Dead von George Romero aus dem Jahr 1968, da keine Jahreszahl im Anfangs-Trailer vorkommt). Zweitens sind es Werke deren Urheberrecht abgelaufen ist. Man spricht dann von copyleft (z.B. alte unbearbeitete Stumm- oder Tonfilme von Friedrich Murnau, Fritz Lang oder Charlie Chaplin). Drittens sind es Werke, die vom Schöpfer selber in die Gemeinfreiheit ohne Urheberrecht entlassen wurden. Auch finden sich im Internet Archive freie Inhalte nach der Creative Commons- (CC-) Lizenz. Diese Lizenzen erlauben Inhalte unter bestimmten Bedingungen, die vorher festgelegt wurden zu verwenden. Sie sind kostenlos zugänglich und können ohne Filesharing und ohne drohender Abmahnung vervielfältigt oder geändert werden. Mit diesen Inhalten kann man auch künstlerisch umgehen und eigene Kreationen ohne Abmahnung wegen Filesharing erschaffen.
Keine Privatkopie, sondern weltweit verfügbar
Die Regelungen zur Privatkopie § 53 UhrG sind nicht auf die Filesharing-Methoden im Internet anwendbar. Ein privater Gebrauch einer Kopie ist nur für die einzelne Person selber oder im häuslichen Bereich bzw. im Freundeskreis gestattet. Da bei Filesharing-Diensten und Internet-Tauschbörsen unbegrenzt viele Nutzer Zugang haben, verbreitet der illegale Filesharer durch Filesharing einen Musiktitel, eine Software oder einen Film auf der ganzen Welt mit der Gefahr einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts.
IP-Nummer, TCP-Port, File-Hash, der Provider speichert bei einer Abmahnung
Hat der Internet-User durch Filesharing Daten mit Urheberrecht herunter geladen, registrieren die Rechteinhaber die IP-Nummer, den TCP-Port, den File-Hash, die Dauer des Downloads und den Titel des Werkes. Der Ermittlungsdatensatz der Abmahnung, der vom Provider, z.B. Kabel Deutschland oder 1&1 kommt, wird an eine Rechtsanwaltskanzlei gesandt, die darauf die Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing schickt. Meist sind es nur auf Medienrecht, Urheberrecht und Abmahnung wegen Filesharing spezialisierte Kanzleien, z.B. Waldorf Frommer in München, die über 50 Anwälte beschäftigt.
Eine Abmahnung erfolgt ohne Einschaltung des Gerichts
Die Kanzleien verschicken Abmahnungs-Schreiben wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing. Aber warum? Eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing ist mit der Funktion ausgestattet Streitigkeiten auf direkten und kostengünstigen Weg ohne die Einschaltung eines Gerichts zu erzwingen. Erkennt der Abgemahnte seine Schuld wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing an, unterschreibt er die Unterlassungserklärung der Abmahnung und zahlt den Betrag für die Forderung, dann ist der Streitfall bzw. die Abmahnung erfolgreich erledigt. Die Kosten zur Erstattung der Abmahnung wegen der Verletzung des Urheberrechts und die Rechtsanwaltskosten muss der Abgemahnte zahlen, meist einen unrealistischen Geldbetrag. Die Abmahnungen durch die Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing haben eine kurze Einspruchsfrist von einigen Tagen. Hält der Abgemahnte diese Frist nicht ein, folgen später Inkasso-Forderungen und gerichtliche Auseinandersetzungen, die sich über mehrere Tausend Euro belaufen können. Für Rechtsanwälte ist eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing ein lukratives Betätigungsfeld, womit schnell und ohne großes Risiko hohe Geldbeträge verdient werden.
Wie sieht eine Abmahnung aus?
Eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing besteht aus mehreren Teilen. In einem Abmahnungs-Schreiben wird dargestellt, welcher Rechteinhaber mit seinem Urheberrecht (eine Plattenfirma, ein Filmstudios oder eine Softwarefirma) von der Abmahnungs-Kanzlei vertreten wird und welche Rechtsverletzungen wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing dem Beschuldigten vorgeworfen werden. Danach sind die Kosten der Abmahnung, die Höhe des Schadenersatzes und die Höhe der Anwaltskosten aufgeführt. Eine Unterlassungserklärung liegt jeder Abmahnung bei. Es ist der gefährlichste Teil einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing. Diese sollte nicht in ihrer ursprünglichen Form unterschrieben werden. Eine modifizierte Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung ist hier ratsam. Weiter folgen Ausfertigungen von Gerichtsbeschlüssen, ein vorgefertigter Überweisungsträger und ein Ermittlungsdatensatz von dem Provider mit genauen Datensätzen. Der Ermittlungsdatensatz ist der eigentliche Beleg der Straftat bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing, der auch vor Gericht rechtlich wirksam ist.
Das Anti-Abzock-Gesetz
Seit dem 09.10.2013 ist das ”Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing in Kraft getreten, bekannt als das “Anti-Abzock-Gesetz”. Das Gesetz bringt tatsächlich einige Vorteile für die Abgemahnten bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing mit sich.