Debcon GmbH: Zahlungsaufforderungen für Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller

Im Jahr 2012 sollen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Auftrag des Unternehmens LFP Vidoe Group LLC an Anschlussinhaber verschickt worden sein. So sollen die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller den Abgemahnten vorgeworfen haben, dass sie den Pornofilm „Barely Legal 3D“ rechtswidrig im Internet verbreitet haben sollen. Eine solche Bereitstellung könnte unter anderem auf einem P2P Netzwerk (Peer-to-Peer) geschehen sein, auf der Filesharing ausgeübt wird.

Filesharing-Abmahnung: Negele Zimmel Greuter Beller forderten 850,00 EUR

Die Kanzlei Negele, Zimmerl, Greuter, Beller soll laut der Abmahnung das illegale Verbreiten über den Internetzugang des Anschlussinhabers beweissicher dokumentiert haben. Im Abmahnschreiben ist zusätzlich die Rede von einem Landgerichtsbeschluss, der im Rahmen eines Auskunftsverfahren erwirkt worden sein soll. Bei welchem Landgericht und unter welchem Aktenzeichen ist anhand der Dokumente nicht erkennbar. Negele Zimmer Greuter Beller forderten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 850,00 EUR.

Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen Debcon GmbH

Der Abgemahnte reagierte zunächst nicht auf die Abmahnung. Es folgten 2014 Zahlungsaufforderungen durch die Inkassofirma Debcon GmbH aus Bottrop. Der abgemahnte Anschlussinhaber widersprach diesen Forderungen. Daraufhin beantragte die Kanzlei einen Mahnbescheid. Auch diesem wurde durch den Abgemahnten widersprochen, worauf letztendlich eine Klage folgte.

Die Debcon GmbH unterbreitet dem Abgemahnten meist auch einen Pauschalbetrag, ein sogenanntes “Vergleichsangebot”. Häufig folgt dann die Mitteilung, dass die auszugsweise übermittelte Klageschrift bei Fristablauf fertiggestellt werde und eine Klage folgt, sofern er das Vergleichsangebot nicht annimmt und die geforderte Summe im Rahmen der Frist zahlt.

Debcon Forderungen – wie kann man reagieren?

Das Inkassobüro Debcon GmbH ist neben Negele Zimmer Greuter Beller unter anderem für folgende Mandanten tätig: DigiProtect GmbH, MIG Film GmbH und Saferpayment AG. Betroffene sollten die gesetzten Fristen der Debcon GmbH auf keinen Fall verstreichen lassen, damit es erst gar nicht zur Versendung von Mahnbescheiden oder Klagen kommen kann.

Abmahnung | Debbie Does Dallas … Again | Negele Zimmel Greuter Beller

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ist nach längerer Abwesenheit wieder mit Filesharing-Abmahnungen (diesmal für den Erotiktitel Debbie Does Dallas … Again) im Geschäft. Im Auftrag der M.I.C.M. MICROM International Content Management & Consulting LTD. aus Zypern werden wieder Filesharer wegen Urheberrechtsverletzungen aus dem Internet abgemahnt. Unbedingt sollte bei einem Abmahnschreiben von Negele Zimmel Greuter Beller die enge Fristsetzung beachtet werden. Sitzen Sie niemals ein Schreiben von Negele Zimmel Greuter Beller aus. Eine Mahnung oder eine Klage im Sinne des Abgemahnten zu verteidigen ist später weitaus aufwendiger als die außergerichtliche Abwehr eines Abmahn­schreibens für den Erotiktitel Debbie Does Dallas … Again.

915 Euro für den Erotikfilm Debbie Does Dallas … Again

Wegen unerlaubter Verwertung des urheberrechtlich geschützten Films Debbie Does Dallas … Again mittels der Tauschbörsen-Software BitTorrent soll der Abgemahnte Herr L. aus T. den hohen Geldbetrag über 915 Euro zahlen. Diesen Geldbetrag sollte der Abgemahnte spätestens bis zum 11.02.2015 auf ein Konto der Stadtsparkasse Augsburg überweisen. Ebenfalls sollte das Mitglied Herr L. bis zum 06.02.2015 (eingehend) die vorgefertigte und ausgefüllte strafbewehrte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung (Erstellungsdatum 27.01.2015) beigefügt ist, an die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller senden. Dem Schreiben ist ebenfalls eine Vollmacht beigefügt. Diese soll die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller bezüglich der Urheberrechtsverletzung an dem Film Debbie Does Dallas … Again in allen rechtlichen Fragen legitimieren. Denn die Rechteinhaberin aus Zypern sei die Inhaberin der Leistungsschutzrechte und ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Erotikfilm Debbie Does Dallas … Again. Die Beseitigung der geschützten Datei mir dem Film Debbie Does Dallas … Again, die Unterlassung sowie vermögensrechtliche Ansprüche in Form von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten könnte deshalb die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller gegenüber dem Abgemahnten geltend machen.

Eine Abmahnung ist keine „Abzocke“ oder ein „Betrug“!

Viele Verbraucher sind zuerst bei einem Abmahnschreiben von Negele Zimmel Greuter Beller verunsichert. Fehlende Kenntnisse im Medienrecht spielen dabei eine bedeutende Rolle. Deshalb sollte der Abgemahnte auf jeden Fall sofort reagieren. Erst recht wenn Sie glauben, dass Sie keine Urheberrechtsverletzung an dem Film begangen haben. In der Vergangenheit wurden diese Schreiben von der Augsburger Rechtsanwaltskanzlei oft bequem als sogenannte „Abzocke“ oder „Betrug“ angesehen. Die Ignoranz hatte allerdings später eine Zahlungsaufforderung (Mahnung) oder sogar eine Klage vor Gericht zur Folge. Das muss aber nicht sein!

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

Abmahnung | Barely Legal POV 15 | Negele Zimmel Greuter Beller

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ist wieder mit der Versendung von Abmahnungen an vermutete Filesharer aktiv. Diesmal sind es Abmahnungen für den Erotikfilm Barely Legal POV 15 der Rechteinhaberin LFP Video Group, LLC. Stolze 1.957,60 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Untererlassungserklärung wird von der Augsburger Rechtsanwaltskanzlei hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung an dem Film Barely Legal POV 15 gefordert. Verbraucherdienst e.V. liegt eine aktuelle Abmahnung für den Film Barely Legal POV 15 vom 24.09.2014 im Auftrag der Rechteinhaberin aus Beverly Hills (USA) vor.

Abmahnung für Barely Legal POV 15 liegt eine englische und deutsche Generalvollmacht der LFP Video Group, LLC aus den USA bei.

Die Abmahnung der Augsburger Kanzlei für den Erotiktitel Barely Legal POV 15 besteht aus insgesamt fünf Seiten. Als Anlage liegen dem Abmahnschreiben eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Generalvollmacht für die Anwälte von Negele Zimmel Greuter Beller bei. Die der Abmahnung beigelegte Generalvollmacht wurde am 12.03.2014 von Herrn Michael H. Klein (Präsident der Rechteinhaberin LFP Video Group, LLC) bezüglich Abmahnungen, Gerichtsverfahren, Strafverfahren sowie Einstweilige Verfügungen in Beverly Hills in Kalifornien unterzeichnet. Die Generalvollmacht ist ebenfalls in deutscher und in englischer Sprache ausgeführt.

IP-Adresse, Infohash-Wert sowie genaue Uhrzeit der herunter geladenen Filmdatei Barely Legal POV 15 wurden ermittelt

Betreffend der vorliegenden Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller habe Herrr P.W. aus B. mit Hilfe der Tauschbörsensoftware BitTorrent den urheberrechtlich geschützten Erotikfilm Barely Legal POV 15 aus dem Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt. Um dem vermutetem Filesharing-Vorgang des Abgemahnten nachzuweisen, werden in der Abmahnung von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller die genaue IP-Adresse, das genaue Datum und die genaue Uhrzeit der Urheberrechtsverletzung sowie der dokumentierte Infohash-Wert angegeben. Bei dem sogenannten Infohash-Wert handelt es sich um eine kryptische Zahlenfolge aus vielen unterschiedlichen Buchstaben und Zahlen, der auch als ein digitaler Fingerabdruck im Netz daherkommt und ein wichtiges Beweismittel für die angeblich begangene Urheberrechtsverletzung sein soll. Das für Filesharing-Abmahnungen zuständige Landgericht München I habe die vermutete Rechtsverletzung des Titels Barely Legal POV 15 nach einer juristischen Überprüfung stattgegeben. Anschließend habe der Provider des abgemahnten Anschlussinhabers die genaue Internet-Adresse zum abgefragten Verletzungszeitpunkt der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mitgeteilt, womit die vorliegende Abmahnung für den Erotiktitel Barely Legal POV 15 angefertigt werden konnte.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung für die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller

Was die Abmahnung für den Titel Barely Legal POV 15 anbelangt, soll der vermutete Filesharer Herr P.W. aus B. bis zum 07.10.2014 die unterschriebene strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller absenden. Bezüglich der geforderten Unterlassungserklärung habe die US-amerikanische Rechteinhaberin des Erotiktitels Barely Legal POV 15 einen Anspruch auf vollständige Beseitigung des rechtswidrigen Störungszustandes. Außerdem fordere die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller auf die rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung des Erotiktitels Barely Legal POV 15 über dem Internetanschluss des abgemahnten Filesharers zu beenden. Der Abgemahnte sei nach § 97 Abs. 1 UrhG verpflichtet das urheberrechtlich geschützte Werk Barely Legal POV 15 nicht mehr mittels der Software BitTorrent anderen Internet-Usern kostenlos im Netz bereit zu stellen.

Vermögensrechtliche Ansprüche wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Film Barely Legal POV 15

Ebenfalls werden in der Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller vermögensrechtliche Ansprüche für den Filmtitel Barely Legal POV 15 geltend gemacht. Die Rechteinhaberin, die LFP Video Group, LLC, habe nach § 97 Abs. 2 S.1 UrhG ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz über 600 Euro. Außerdem habe die US-amerikanische Mandantin einen finanziellen Anspruch für die Geltendmachung des geforderten Unterlassungsanspruchs. So würden sich für den Abgemahnten weitere Kosten hinsichtlich der Ermittlungskosten, der Gerichtskosten für das zivilrechtliche Auskunftsverfahren (§ 101 Abs. 9 UrhG) sowie für die Rechtsanwaltskosten für das zivilrechtliche Auskunftsverfahren (§ 101 Abs. 9 UrhG) ergeben.

1.957,60 Euro bis zum 10.10.2014 für Barely Legal POV 15 an Negele Zimmel Greuter Beller zu zahlen

In puncto vermögensrechtliche Ansprüche sei ein Geldbetrag über 1.957,60 Euro bis spätestens 10.10.2014 bei dem Abgemahnten einzufordern und auf ein Konto der Stadtsparkasse Augsburg zu überweisen, das die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller verwalte. Die hohe Forderung bezüglich der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Barely Legal POV 15 wird detailliert auf den folgenden Seiten der Abmahnung aufgeführt. So sei erstmal ein Betrag über 600 Euro als Schadensersatz in Form der Lizenzentschädigung von dem vermuteten Filesharer zu zahlen.

1.357,60 Euro allein für den Aufwendungsersatz der Kanzlei

Die restlichen 1.357,60 Euro würden für den Aufwendungsersatz der Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller anfallen, die in der vorliegenden Abmahnung weiter aufgeschlüsselt werden. Die Kosten für die Ermittlung der vermuteren Urheberrechtsverletzung an dem Erotiktitel Barely Legal POV 15 durch die Media Protector GmbH (200 Euro), die Gerichtskosten für das Auskunftsverfahren (200 Euro), die Rechtsanwaltskosten für das Auskunftsverfahren (413,90 Euro) sowie die Rechtsanwaltskosten für den Auskunftsanspruch gegenüber dem Internet-Provider (262,40 Euro) müsse der Abgemahnte begleichen. Ebenso koste die Anfertigung der fünfseitigen Abmahnung für den Erotiktitel Barely Legal POV 15 mit den zwei beigefügten Anlagen dem Abgemahnten die hohe Geldsumme über 281,30 Euro. Ein imposanter Geldbetrag für die Formulierung der dünnen Abmahnung durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller! Nebenbei bemerkt besteht die Abmahnung für den geschützten Filmtitel Barely Legal POV 15 besteht vorwiegend aus vorformulierten Textbausteinen, die schnell und einfach zusammen gesetzt werden können!

Drohung einer Klage ohne vorherige Ankündigungen hinsichtlich Barely Legal POV 15

Am Ende der Abmahnung schüchtert der Rechtsanwalt Vogt den abgemahnten Internet-User ein! Sollte die bereits erwähnte Zahlungsfrist bis zum 10.10.2014 ohne Reaktion verstrichen werden, müsse Herr P.W. aus B. rechnen, dass die Mandantin LFP Video Group, LLC aus Beverly Hills ohne weitere Ankündigungen Klage gegen ihn erheben würde. Verbraucherdienst e.V. rät allerdings von dieser Vorgehensweise ab, denn durch eine Ignoranz der Abmahnung für den Film Barely Legal POV 15 kann ein kostspieliger und teurer Gerichtsprozess die Folge sein. Ebenso ist anzumerken, dass eine Klage weit aus schwieriger als eine Abmahnung zu lösen ist.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

Negele Zimmel Greuter Beller mahnen wegen Filesharing ab

Die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ist für eine Vielzahl von Rechteinhabern aus der Spielfilm- bzw. der Pornoindustrie wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing tätig mit der Versendung von Abmahnungen tätig.

Die Rechteinhaber der Abmahnungen wegen Verletzungen des Urheberrechts durch illegales Filesharing im Internet von Negele Zimmel Greuter Beller kommen aus dem In- und Ausland. Spielfilme unterschiedlicher Genres, zum Beispiel Horror-Spielfilme, Komödien und Science-Fiction-Movies werden von Negele Zimmel Greuter Beller wegen der Verletzung der Urheberrechte abgemahnt. Bei den Spielfilmen handelt es um Auswertungen alter Kinofilme, TV-Fernsehfilme oder -serien bzw. B-Movies. Die anderen Film-Distributeure stammen aus der Pornobranche. Sollten Sie keine legale Datei im Internet erworben haben oder eine legale DVD gekauft haben, kann der Spaß an den Filmen durch Abmahnungen wegen Filesharing der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller schnell vergehen.

Es sind der

Orion Versand, Projekt 54, Off-Limits, Tino Media, Cazzo Film, Wurstfilm, Falk Lux Media, Inside Media, BB Video, Baron Film, SG Video, Cybernetto, GMV, Z-Faktor, Pleasure, Manfred Zeh, Hustler Europe, INO, KT-DVD, media & more, Xplor Media, Sweet Pictures, International Media, Golden Eve, Scandinavian Entertainment, Vivthomas.com-video, Nordic Adult Entertainment, Herr Daniel Schirm, DBM, Adult Video, Morphicon Limited, MIG Film, Atomic Film, Cult Movie, Video Aktuell, Fraserside, Savoy Film, Video Art Holland, Epix Media, Thomas Buresch e.K., SINS FACTORY, Udo Körbel, 8-Films, Multimediapar, C.C., Gang-Bang-Party.de, Filmconfect, Falcolm Investment, Morefilms, Neue Donaufilm, Venal Virulent Video, M.I.C.M. MICROM International Content Management & Consulting LTD sowie die OOO Bavaria Media Group aus der der Russischen Förderation.

Abmahnung von mehreren Tausend Euro

In der Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wird die Abgabe einer straf bewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages gefordert. Sollten Sie mehrere Dateien illegal durch Filesharing erworben haben, geht der Abmahnungs-Betrag wegen Filesharing in den Betrag von mehreren Tausend Euro.

Negele Zimmel Greuter Beller berechnen nach den Gegenstandswert

Negele Zimmel Greuter Beller verweisen in ihrer Abmahnung wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing auf die vermeintlichen Ersatzansprüche ihrer Mandanten. Dazu kämen die Rechtsanwaltskosten von Negele Zimmel Greuter Beller, die nach dem Gegenstandswert von 10.000 Euro, die mit über 651 Euro berechnet werden, aber wegen § 97a Abs. 2 UrhG auf einen Betrag um 100 Euro herunter gerechnet werden. In den Abmahnungs-Schreiben von Negele Zimmel Greuter Beller wegen der Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing von Filmtiteln heißt es, dass es sich weder um eine unerhebliche Rechtsverletzung oder eine einfach gelagerten Fall handelt.

Eine Abmahnung kann teuer werden

Eine einmalige pauschale Vergleichszahlung für eine Abmahnung von circa 865 Euro bieten die Rechtsanwälte von Negele Zimmel Greuter Beller den illegalen Filesharer an um Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche der Verletzung des Urheberrechts zu begleichen. Damit soll auf weitere straf- und zivilrechtliche Schritte vor Gericht von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wegen der Verletzung des Urheberrechts durch illegales Filesharing verzichtet werden.

Aktuell: Haben Sie auf eine Abmahnung von Negele Zimmel Beller Greuter nicht reagiert? Liegt Ihnen eine Zahlungsforderung oder sogar ein Mahnbescheid von der Debcon GmbH vor. Hier lesen Sie weiter!

Anti-Abzock-Gesetz

Im Jahr 2013 wurde das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing bei uns rechtswirksam. Es ist das Anti-Abzock-Gesetz. Dieses Gesetz bringt Vorteile für die abgemahnten Filesharer bei wegen einer Verletzung des Urheberrechts.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnungen, Filesharing und Urheberrecht:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.