Das Internet bietet eine verlockende Auswahl an TV-Serien, Kinofilmen und Musikalben, die illegal zum Download in sogenannten Tauschbörsen bereit gestellt wurden. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die über die Rechtslage und Fragen des Urheberrechts ungenügend informiert sind, können mit einem unachtsamen heimlichen Download ihren Eltern allerhand Ärger bereiten. Nicht selten folgt auf einen Download von Hollywood-Blockbustern eine Abmahnung einer Kanzlei, die sich auf Filesharing und Urheberrecht spezialisiert hat. Das Teilen von urheberrechtlich geschütztem Material kann teuer werden. Mit Hilfe dieser Tipps informieren wir Eltern und natürlich auch alle anderen Verbraucher über das Thema Filesharing . Was müssen Sie wissen? Wie können Sie sich absichern?
Filesharing: Was ist das?
Unter Filesharing versteht man das (un)bewußte Verbreiten und Teilen von Dateien über das Internet. Filesharing muss nicht zwangsläufig illegal sein, doch wenn man beispielsweise einen urheberrechtlich geschützten Film auf einer Tauschbörse herunterlädt, um ihn dann einem weiteren Teilnehmer des Netzwerks zur Verfügung zu stellen, handelt es sich um eine Straftat. So eine Handlung kann eine Abmahnung nach sich ziehen.
Filesharing findet auf Tauschbörsen wie eDonkey, BitTorrent, Morpheus u.a. statt. Mit Hilfe der P2P Technologie (Peer-To-Peer) ist es möglich, den als Beispiel genannten Film in kleinere Dateipakete aufzuteilen, die dann nach und nach von den anderen Tauschbörsenteilnehmern heruntergeladen werden können. Somit ist ein Download von Torrent-Dateien auch gleichzeitig ein Upload! Gerade Kinder und Jugendliche sind sich unter Umständen nicht bewusst, dass beim Download auch gleichzeitig Dateipakete für andere Nutzer bereitgestellt werden; deshalb ist beim Filesharing auch von einer unbewussten Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material die Rede.
Drum sollten Sie einen Blick auf die Dateien Ihrer Kinder werfen. Es gibt unterschiedliche Software, mit der Filesharing möglich ist. Dabei sind Kennzeichnungen wie „Torrent“ oder „eMule“ bezeichnend.
Unwissenheit schützt auch bei Filesharing nicht vor Strafe. Auch wenn bei den zum Download angebotenen Werken meist nicht angegeben ist, ob sie urheberrechtlich geschützt sind, ist das Verbreiten dieser natürlich strafbar.
Haften Eltern für ihre Kinder?
Hier greift das Prinzip der Störerhaftung. Ein sogenannter „Störer“ ist juristisch gesehen eine Person, der das Handeln einer weiteren Person zugeschrieben wird. Demnach können Eltern möglicherweise wegen einer Urheberrechtsverletzung herangezogen werden, da sie ihren Kindern den benötigten Internetanschluss zur Verfügung stellten. Dies ist aus Sicht des Rechteinhabers auch nötig, da er sonst seinen Anspruch nicht ausreichend begründen kann. Der abmahnenden Kanzlei und der Rechteinhaber ist nur der Anschlussinhaber (via IP-Adresse des Computers) bekannt und nicht derjenige, wer den Rechner bei der Urheberrechtsverletzung bediente.
Nun ist die Frage strittig, inwiefern Eltern ihre Überwachungspflicht eventuell nicht erfüllten. Der Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung (das sogenannte „Morpheus-Urteil“) vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12) klargestellt, dass Eltern ihre Kinder nach ordnungsgemäßer Belehrung üblicherweise nicht ständig beaufsichtigen müssen.
Ratschläge, um eine Abmahnung zu verhindern
Sprechen Sie mit Ihren Kindern und verdeutlichen Sie die Gefahren beim Filesharing. Eine Abmahnung, die darüber hinaus eventuell noch ein Strafverfahren nach sich zieht, kann zu erheblichen finanziellen Problemen führen. Weisen Sie auf die juristischen Konsequenzen hin und versuchen Sie, die entsprechenden Filesharing-Programme von den heimischen Rechnern zu verbannen.
Auch ist es wichtig, Internetverbindungen über W-LAN dementsprechend abzusichern. Dies ist zusätzlich nötig, da Sie sich so auch vor illegalen Aktivitäten über Ihre W-LAN Verbindung absichern. Denn auch hier wird der Anschlussinhaber zum Täter!
Es gibt auch zahlreiche legale Alternativen zum Filesharing bei Tauschbörsen, die illegale Inhalte bereit stellen. Zu nennen seien dort legale und kostenlose Streaming-Dienste wie MyVideo oder natürlich YouTube. Dort finden sich unter anderem Serien und Filme, die dort legal anzuschauen sind.
In Sachen Musik empfiehlt sich das Gütesiegel PLAYFAIR, das von dem Bundesverband Musikindustrie an legale Dienste vergeben wird.