Die JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner vertreten Kfz-Innungen, um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu unterbinden. Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, in der mehrere Vorwürfe gegen den Empfänger formuliert werden. So wird unter anderem die Verschleierung einer gewerblichen Tätigkeit vorgeworfen.
Details zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Kfz-Innungen
Beauftragt von einer Kfz-Innung erheben die JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner schwere Vorwürfe aufgrund einer vermuteten Verletzung gegen das Wettbewerbsrecht. Laut der vorliegenden Abmahnung soll der Empfänger keine klaren Hinweise auf den gewerblichen Charakter seiner Tätigkeit bezüglich seiner einzelnen Verkaufsangebote gegeben haben. So soll der Abgemahnte mehrere unterschiedliche Kraftfahrzeuge auf den Verkaufsplattformen „AutoScout24.de“ und „Mobile.de“ zum Verkauf angeboten haben, ohne auf eine mögliche gewerbliche Tätigkeit hinzuweisen. Dieser Vorwurf wurde erhoben, da der Abgemahnte mehr als zwei Kraftfahrzeuge innerhalb weniger Wochen veräußern wollte.
Im Gegensatz zu einem gewerblichen Verkäufer genießt ein Privatverkäufer diverse Vorteile. Unter anderem ist ein Inserat für private Anbieter kostenfrei. Dadurch würde gegenüber gewerblicher Anbieter ein Kostenvorteil entstehen. Dies bedeutet zusätzlich, dass bei einer Suche durch Kaufinteressierte die angebotenen Fahrzeuge auch bei Privatanbieter gelistet wären. Gewerbliche Verkäufer müssen gesetzliche Vorgaben einhalten, wie unter anderem diverse Gewährleistungsregelungen. Das Vermeiden solcher Kennzeichnungen würde laut der Abmahnung der JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner zu einem Wettbewerbsvorteil führen.
Was wird von JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner gefordert?
In der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung für die Kfz-Innung wird die Zahlung der anfallenden Anwaltskosten verlangt. In dem vorliegenden Fall wird die Summe von 952,00 EUR verlangt. Dieser Betrag soll innerhalb einer kurz gesetzten Frist gezahlt werden, andernfalls werden weitere gerichtliche Schritte eingeleitet.
Zusätzlich soll eine vertragsstrafbewehrte Unterlassungserklärung ausgefüllt und abgegeben werden. Diese liegt in vorformulierter Form bereits der Abmahnung bei. Bei einer Zuwiderhandlung, sprich einem weiteren Verstoß vergleichbarer Art, werden hohe Vertragsstrafen fällig – in diesem Fall 3.000,00 EUR.
Bei solch hohen Beträgen ist eine kompetente Beratung empfehlenswert, damit die finanzielle Belastung nicht weiter steigt.
Wettbewerbliche Abmahnung! Was tun?
Haben Sie eine wettbewerbliche Abmahnung von JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner erhalten? Lassen Sie durch unsere angeschlossenen Anwälte umfassend beraten und prüfen, ob Ihre privaten Verkaufsangebote bereits die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten haben.
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht und das Urheberrecht. In vielerlei Fällen konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte und Kanzleien abgewehrt werden.
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