Abmahnung | Djane Housekat | CGM

Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt augenblicklich Abmahnungen bezüglich des Musiktitels Don’t u feel alright der Künstlerin Djane Housekat. Der urheberrechtlich geschützte Musiktitel von Djane Housekat soll durch Filesharing (Peer-to-Peer-Netzwerk) via Up-/ Download im Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Das sogenannte Filesharing am Musiktitel der Künstlerin Djane Housekat rechtfertigte die Versendung der Abmahnungen durch die Kanzlei CGM.

399 Euro für Don’t feel alright von Djane Housekat

Die Anwälte von CGM fordern in Ihrer Abmahnung des Musikstücks von Djane Housekat die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrag von 399 Euro, sollte es zu einer außergerichtlichen Einigung mit den Abmahnanwälten und dem Rechteinhaber Axel Konrad kommen. Kommt es nicht zu der außergerichtlichen Einigung bezüglich der Abmahnung des Musiktitels von Djane Housekat, wird ein teurer und aufwendiger Gerichtsprozess hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet möglich.

Geldbetrag kulanterweise von 525,25 Euro auf 399 Euro gesenkt

Der in der Abmahnung der CGM Rechtsanwälte geforderte Pauschalbetrag bei einer außergerichtlichen Einigung setzt sich aus 300 Euro Schadensersatz sowie aus den Rechtsverfolgungskosten von 225,56 Euro zusammen. Der geforderte Geldbetrag von 525,56 Euro für das Filesharing des urheberrechtlich geschützten Musiktitel von Djane Housekat senken die CGM Rechtsanwälte kulanterweise auf 399 Euro ab, um ihre Großzügigkeit seitens der Abmahnung zu betonen.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

Abmahnung wegen Filesharing der Kanzlei CGM

Eine Abmahnung mit einer vorformulierten Unterlassungserklärung der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Frankfurt am Main) liegt zurzeit dem Verbraucherdienst e.V. vor. Es handelt sich dabei um einen Pornofilm des US-amerikanischen Vertriebs Evil Angel, der bei Los Angeles beheimatet ist.

Filmdatei wurde am 1. November 2013 herunter geladen

Am 1. 11. 2013 genau um 18:18:37 Uhr soll der Filesharer ein Evil Angel-Porno über ein Peer-to-Peer-Netzwerk  heruntergeladen haben. Zugleich soll dadurch das urheberrechtlich geschützte Werk durch Filesharing weltweit, zum Beispiel auch in Australien, den USA oder in Russland, zur Verfügung gestellt worden sein. Einen beweissicheren Datensatz des Filesharingvorgang habe ein von Evil Angel beauftragtes Service-Unternehmen recherchiert.

530,11€ für einen Film von Evil Angel

Die Kosten wegen des  Filesharings für den Up- / Download des Users sind in der Abmahnung mit der Unterlassungserklärung von der Kanzlei CGM mit 530,11 € (300 € Schadensersatzanspruch, 230,11 € Rechtsanwaltskosten) angesetzt. Jan-Hendrik Stieghorst von der Kanzlei CGM fordert in seiner selbst verfassten Abmahnung mit der Unterlassungserklärung eine Zahlung eines Pauschalbetrags von 399 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für den Evil Angel-Film.

Frist bis zum 12.12.2013, sonst Klage oder Inkasso

Eine Frist bis zum 12. Dezember 2013 setzt er in seiner Abmahnung mit der Unterlassungserklärung an um die Angelegenheit des Filesharings des Evil Angel-Films außergerichtlich zu lösen. Sollte diese Geldforderung wegen des Up-/ Downloads des Evil Angel-Films bis zum 13. Dezember 2013 nicht an die Kanzlei CGM gezahlt worden sein, droht der abmahnende Rechtsanwalt in seiner Abmahnung mit der Unterlassungserklärung wegen Filesharing mit dem Einreichen einer Klageschrift bzw. mit dem Beauftragen einer Inkassofirma. Die genannte Geldforderung der Kanzlei CGM von 530,11 € soll in diesem Fall wegen Filesharing wieder angesetzt werden.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

 

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