NIMROD Rechtsanwälte Abmahnung 2022: Shadow Tactics: Aiko’s Choice

Im Auftrag der Daedalic Entertainment GmbH wurden erneut die NIMROD Rechtsanwälte tätig. Dieses Mal soll ein Verbraucher das Spiel Shadow Tactics: Aiko’s Choice im Internet angeboten haben.

Filesharing – NIMROD Rechtsanwälte mahnen ab

Uns liegt eine neue Abmahnung der Berliner Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte vor. Dem Empfänger wird vorgeworfen, über seinen Internetzugang das Spiel Shadow Tactics: Aiko’s Choice zum Download angeboten zu haben. Die Rechte an dem Spiel liegen bei der Daedelic Entertainment GmbH.

Für diese Urheberrechtsverletzung verlangt NIMROD die Zahlung von Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten. Darüber hinaus soll der oder die Abgemahnte eine unterschriebene Unterlassungserklärung zurücksenden. Wie sonst auch üblich bei dieser Art von Abmahnungen wird hier ein Vergleichsangebot unterbreitet: die Zahlung eines Betrags von über 800 EUR innerhalb einer eng gesetzten Frist.

Shadow Tactics: Aiko’s Choice als Download angeboten

Zum Titel: Aiko’s Choice ist die ersehnte unabhängige Erweiterung zum beliebten Stealth-Taktikspiel „Shadow Tactics“. Im Japan der Edo-Zeit steuerst du die gewandte Kunoichi-Adeptin Aiko und ihre tödlichen Assassinen-Freunde und jagst Geister der Vergangenheit.

Das Basic-Game „Shadow Tactics: Blades Of The Shogun“ erschien 2016 und erhielt zahlreiche positive Kritiken. Der Titel wurde auch von Freunden des Genres Strategie gefeiert. Es ist somit nicht besonders überraschend, dass dieser Titel und somit auch die Standalone-Erweiterung „Shadow Tactics: Aiko’s Choice“ den Weg in die einschlägigen Online-Tauschbörsen fand.

Abgemahnt? Unbedingt reagieren!

Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung zu erhalten kann eine teure Angelegenheit sein. Noch kostspieliger kann es jedoch werden, wenn Post von einer Kanzlei wie NIMROD ignoriert wird. Allgemein lässt sich sagen, dass es nach einer Abmahnung nicht nur zu einem gerichtlichen Mahnbescheid, sondern gar zu einer Klage kommen kann.

Die angeschlossenen Rechtsanwälte konnten in der Vergangenheit jenen Verbrauchern unter die Arme greifen, die Probleme mit Filesharing-Abmahnungen hatten. Mehr Infos unter Urteile. (LINK)

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie eine Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte erhalten oder Fragen zum Thema Urheberrecht bzw. zu einer Mitgliedschaft in unserem Verein? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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