Frommer Legal, Abmahnung 2022: The Contractor

Am ersten April wurde in diesem Jahr der US-Spielfilm „The Contractor“ veröffentlicht. Der erste US-Film von Tarik Saleh, der viele Filmfreunde interessierte. Kein Wunder, dass der Film schnell seinen Weg in einschlägige Foren und Onlinetauschbörsen fand. Was nach dem Download droht: eine Abmahnung aufgrund der Urheberrechtsverletzung durch Frommer Legal.

Immer noch Gefahr einer Abmahnung bei Filesharing

Auch wenn das Streaming in den vergangenen Jahren beinahe zum neuen Standard wurde, gibt es immer noch viele Nutzer, die sich rechtswidrig urheberrechtliche Inhalte wie Filme und Musik aus dem Internet beschaffen. Meist werden dazu Torrent-Protokolle wie BitTorrent genutzt, was einen schnellen Download ermöglichen kann. Was jedoch nicht jeder Nutzer weiß: Beim Runterladen werden Teile der Datei „zersplittert“ und Päkchen auf dem eigenen Rechner gespeichert. Handelt es sich hier um urheberrechtlich geschützte Werke kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Nun soll auch der aktuelle Action-Film „The Contractor“ seinen Weg in die für Filesharing bekannten Foren und Tauschbörsen gefunden haben. Die Rechte sollen bei der LEONINE Licensing GmbH liegen. Wurde somit der „The Contractor“ zum kostenpflichtigen Streamen angeboten, dürfte es von daher keine Überraschung sein, wenn die Rechteinhaberin solchen Verstößen nachgeht.

The Contractor als Download: Abmahnung droht

Frommer Legal, eine Kanzlei aus München, ist bekannt für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und wurde demzufolge auch von der LEONINE Licensing GmbH, um rechtswidriges Filesharing abzumahnen. Der Vorwurf in derartigen Schreiben lautet, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk vielfach illegal und kostenlos im Internet verbreitet wurde. Empfänger eines solchen Schreibens ist in der Regel der Anschlussinhaber des Internetzugangs.

Was fordern die Rechtsanwälte aus München?

Im Auftrag der Rechteinhaberin LEONINE Licensing GmbH soll ein Betrag von über 900 EUR gefordert werden. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen. Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „ The Contractor“ ohne Erlaubnis ins Netz gestellt worden sein und ist somit als eine Urheberrechtsverletzung zu betrachten. Dritte hatten die Möglichkeit, das Filmwerk zu bestimmten Zeitpunkten herunterzuladen.

Richtig auf eine Abmahnung von Frommer Legal reagieren

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Mahnbescheid erhalten? Reagieren Sie!

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst es zu einem Vollstreckungsbescheid und somit weiteren Kosten kommen kann. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Frommer Legal: Hilfe bei Abmahnungen

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Frommer Legal Abmahnung 2022: Moonfall

Es ist noch nicht lange her, als Moonfall als neuer Katastrophen-Film im Kino gefeiert wurde. Nun soll der Blockbuster bereits als Download im Internet verbreitet werden. Für Filesharing-Nutzer unter Umständen eine teure Angelegenheit: denn es könnte durch Frommer Legal abgemahnt werden.

Moonfall soll den Weg in die Tauschbörsen gefunden haben

Roland Emmerich hat mit seinen Filmen ein eigenes Genre geschaffen: die Lust an der Zerstörung unseres Planeten. Das kommt gut bei einigen Filmfreunden an; der neueste Streich des Regisseurs heißt Moonfall und wurde bereits nach dem ersten Teaser-Trailer heiß erwartet.

Keine Überraschung, dass der Film schnell rechtswidrig im Internet als Download gehandelt wurde. Meist über BitTorrent oder vergleichbare Filesharing-Plattformen soll der Film bereits kurz nach der Veröffentlichung bereit gestellt worden sein. Ein solches Verbreiten ist als eine Urheberrechtsverletzung zu werten – was eine teure Abmahnung nach sich ziehen kann.

Abmahnung: Moonfall als Download im Internet verbreitet

Frommer Legal ist allgemein u.a. bekannt für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen – nicht selten von populären Firmen im Kinofilm-Business. In diesem Fall soll die Münchner Kanzlei von der LEONINE Licensing GmbH beauftragt worden sein, um unerlaubtes Teilen von urheberrechtlich geschützten Filmen abzumahnen. Der gängige Term „Filesharing“ bedeutet in dem Zusammenhang, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk vielfach illegal und kostenlos im Internet verbreitet wurde. Empfänger eines solchen Schreibens ist in der Regel der Anschlussinhaber des Internetzugangs.

Frommer Legal schlägt außergerichtlichen Weg vor

Meist strebt Frommer Legal in ihren Filesharing-Abmahnungen den außergerichtlichen Weg an. Das bedeutet: Im Auftrag der Rechteinhaberin LEONINE Licensing GmbH soll ein Betrag von über 900 EUR gefordert werden. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen. Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „ Moonfall“ ohne Erlaubnis zum Download bereitgestellt worden sein und wird somit als eine Urheberrechtsverletzung gewertet.

Wie auf eine Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal reagieren?

Wir können es nicht oft genug sagen: Betroffene sollten eine Filesharing-Abmahnung durch Frommer Legal keinesfalls ignorieren, sondern müssen reagieren. Sonst drohen weitere Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Beim gerichtlichen Mahnbescheid ist schnelles Reagieren gefragt

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst es zu einem Vollstreckungsbescheid und somit weiteren Kosten kommen kann. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Frommer Legal: Hilfe bei Abmahnungen

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Frommer Legal Abmahnung für Image Professionals GmbH

Die Münchner Kanzlei Frommer Legal wurde von der Firma Image Professionals GmbH beauftragt, um eine unerlaubte Bildnutzung abzumahnen. Laut des Vorwurfs soll ein rechtlich geschütztes Foto auf der eigenen Facebook-Seite gepostet worden sein.

Urheberrecht: Geschütztes Bild soll auf Facebook geteilt worden sein

Uns liegt die Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal vor. Wir konnten dem Schreiben entnehmen, dass der Abgemahnten eine unlizensierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung von geschütztem Bildmaterial vorgeworfen wird.

In einfachen Worten: es soll ein Bild genutzt worden, welches ein anderer angefertigt haben soll. Das Besondere in diesem Fall ist jedoch der Ort, wo das Bild laut der Kanzlei verwendet wurde. Das Foto soll auf der eigenen Facebook-Seite verbreitet worden sein.

Das betreffende Bild wurde scheinbar nicht eingebunden, was unter Umständen ein „Vorschaubild“ gezeigt hätte, sondern für einen Facebook-Beitrag hochgeladen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Bild jemals abgerufen wurde oder nur für kurze Zeit verfügbar gewesen ist.

Das Bild zeigte eine Speise, die Rechte an dem Bild liegen laut der Abmahnung bei der Image Professionals GmbH.

Bilder auf Facebook können Gefahr einer Abmahnung steigern

Facebook-Unternehmensseiten müssen sich an die Vorgaben halten, wie unter anderem die Impressumspflicht. Für Unternehmer und Selbständige gilt aber wie auch für Verbraucher, dass nicht ohne Genehmigung des Rechteinhabers keine Inhalte wie Bilder vervielfältigt oder verbreitet werden dürfen.

Leider kann zum Beispiel ein Rezeptvorschlag mit einem Foto aus dem Internet, welches man einer Facebook-Bekanntschaft auf die Pinnwand postet, bereits zu einer Abmahnung führen. Auch wenn man selbst das Bild nicht als Beitrag gepostet hat und es darüber hinaus nicht verbreitete, gilt man dennoch als Inhaber und somit Verursacher. Es ist ein wenig vergleichbar mit Urheberrechtsverletzungen aufgrund von Filesharing, wo ebenfalls der Anschlussinhaber haftet.

Das Internet stellt keinen rechtssicheren Raum dar. Wir warnen an dieser Stelle vor der Nutzung von fremden Bildern, Texten, Videos etc. für eigene Zwecke, um zum Beispiel ein Angebot zu bewerben.

Abmahnung von Frommer Legal erhalten – wie reagieren?

Wir berichteten schon häufig über Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer). Die Rechtsanwälte aus München sind bekannt für Abmahnungen im Rechtsgebiet Urheberrecht, über die wir an dieser Stelle regelmäßig informieren.

Betroffene Anschlussinhaber oder – wie in diesem Fall – Betreiber einer Internetpräsenz sollten Post von Frommer Legal dringend ernst nehmen. Ein Ignorieren des Abmahnschreibens kann Folgen haben, wie ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar eine Klage.

Die angeschlossenen Rechtsanwälte von Verbraucherdienst konnten in der Vergangenheit zahlreichen Mitgliedern helfen und positive Urteile erwirken. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten oder Fragen zum Thema Urheberrecht bzw. zu einer Mitgliedschaft in unserem Verein? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Frommer Legal Abmahnung, 2022: Zack Snyder’s Justice League

Zack Snyder’s Justice League – Der Film, der erst in der Neuauflage so richtig durchstartete, ist leider auch als illegaler Download beliebt. Es droht eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung von Frommer Legal.

Filesharing: Superhelden-Epos beliebt als Download

Superman, Batman, Wonder Woman, Flash, Aquaman, Cyborg … die Aufzählung der im Film „Zack Snyder’s Justice League“ ist beachtlich. Der Film, der 2021 als Director’s Cut den Fans einen großen Wunsch erfüllte, stieß auf ein begeistertes Echo und ließ die ursprüngliche arg kritisierte Fassung nahezu vergessen.

Der Film wurde zwar zum kostenpflichtigen Streamen angeboten, fand seinen Weg jedoch schnell in die einschlägig bekannten Tauschbörsen, wo urheberrechtlich geschütztes Material getauscht, heruntergeladen und verbreitet wird. Es ist selbstredend, dass derartige Urheberrechtsverletzungen rechtswidrig sind, von daher überrascht es nicht, dass Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment Inc. solchen Verstößen nachgeht.

Zack Snyder’s Justice League als Download: Abmahnung droht

Frommer Legal, eine Kanzlei aus München, ist bekannt für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und wurde demzufolge auch von Warner Bros. beauftragt, um unerlaubtes Filesharing abzumahnen. Der Vorwurf in derartigen Schreiben lautet, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk vielfach illegal und kostenlos im Internet verbreitet wurde.

Dies kann zum Beispiel bei der Nutzung eines Filesharing-Programmes passieren, vor allem jene, die Torrent-Protokolle nutzen. Es gibt jedoch auch vereinzelt Streaming-Dienste, die zu Abmahnungen führen können. Empfänger eines solchen Schreibens ist in der Regel der Anschlussinhaber des Internetzugangs.

Was wird gefordert?

Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment soll ein Betrag von über 900 EUR gefordert werden. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen. Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „ Zack Snyder’s Justice League“ ohne Erlaubnis ins Netz gestellt worden sein und ist somit als eine Urheberrechtsverletzung zu betrachten. Dritte hatten die Möglichkeit, das Filmwerk zu bestimmten Zeitpunkten herunterzuladen.

Abgemahnt – wie sollte man reagieren?

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst es zu einem Vollstreckungsbescheid und somit weiteren Kosten kommen kann. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Frommer Legal Abmahnung, 2022: After We Fell (After Love)

Bei dem Film „After We Fell (After Love)“ handelt es sich um den dritten Teil der Verfilmung der von Anna Todd verfassten Romanreihe, die auf Fan-Fiction-Texten zum Boygroup-Mitglied Harry Styles basiert. Der Film ist leider auch mächtig beliebt als illegaler Download, was eine Abmahnung durch Frommer Legal aus München nach sich ziehen könnte.

Filesharing: Herzschmerz als Download sehr beliebt

Möglicherweise ist vielen der Film „After We Fell (After Love)“ nicht unbedingt als großer Kassenschlager 2021 im Gedächtnis geblieben. Das Filmwerk richtet sich alleine durch die Thematik Fan-Fiction eher an Fans – wobei auch an Freunde eines richtig kitschigen Herzschmerz-Liebesdramas.

Fans der Reihe mögen unsere Einschätzung an dieser Stelle verzeihen, es geht in diesem Text auch weniger um die Bewertung des Inhalts, sondern um das unerlaubte Verbreiten des Films „After We Fell (After Love“). Der Streifen wurde zwar zum kostenpflichtigen Streamen angeboten worden sein, wurde demzufolge auf Tauschbörsen im Internet angeboten, wo urheberrechtlich geschütztes Material getauscht, heruntergeladen und verbreitet wird.

Derartige Urheberrechtsverletzungen sind rechtswidrig und werden abgemahnt – so auch in diesem Fall. Die Rechteinhaberin Constantin Film Verleih GmbH beauftragte die Kanzlei Frommer Legal mit der Abmahnung.

After We Fell (After Love) als Download: Abmahnung droht

Frommer Legal, eine Kanzlei aus München, ist bekannt für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und wurde demzufolge auch von der Constantin Film Verleih GmbH beauftragt, um unerlaubtes Filesharing abzumahnen. Der Vorwurf in derartigen Schreiben lautet, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk vielfach illegal und kostenlos im Internet verbreitet wurde.

Dies kann zum Beispiel bei der Nutzung eines Filesharing-Programmes passieren, vor allem jene, die Torrent-Protokolle nutzen. Es gibt jedoch auch vereinzelt Streaming-Dienste, die zu Abmahnungen führen können. Empfänger eines solchen Schreibens ist in der Regel der Anschlussinhaber des Internetzugangs.

Was wird gefordert?

Im Auftrag der Rechteinhaberin Constantin Film Verleih GmbH soll ein Betrag von über 900 EUR gefordert werden. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen. Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „Ater We Fell (After Love)“ ohne Erlaubnis ins Netz gestellt worden sein und ist somit als eine Urheberrechtsverletzung zu betrachten. Dritte hatten die Möglichkeit, das Filmwerk zu bestimmten Zeitpunkten herunterzuladen.

Abgemahnt – wie sollte man reagieren?

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst es zu einem Vollstreckungsbescheid und somit weiteren Kosten kommen kann. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.