Frommer Legal Abmahnung, 2022: Zack Snyder’s Justice League

Zack Snyder’s Justice League – Der Film, der erst in der Neuauflage so richtig durchstartete, ist leider auch als illegaler Download beliebt. Es droht eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung von Frommer Legal.

Filesharing: Superhelden-Epos beliebt als Download

Superman, Batman, Wonder Woman, Flash, Aquaman, Cyborg … die Aufzählung der im Film „Zack Snyder’s Justice League“ ist beachtlich. Der Film, der 2021 als Director’s Cut den Fans einen großen Wunsch erfüllte, stieß auf ein begeistertes Echo und ließ die ursprüngliche arg kritisierte Fassung nahezu vergessen.

Der Film wurde zwar zum kostenpflichtigen Streamen angeboten, fand seinen Weg jedoch schnell in die einschlägig bekannten Tauschbörsen, wo urheberrechtlich geschütztes Material getauscht, heruntergeladen und verbreitet wird. Es ist selbstredend, dass derartige Urheberrechtsverletzungen rechtswidrig sind, von daher überrascht es nicht, dass Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment Inc. solchen Verstößen nachgeht.

Zack Snyder’s Justice League als Download: Abmahnung droht

Frommer Legal, eine Kanzlei aus München, ist bekannt für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und wurde demzufolge auch von Warner Bros. beauftragt, um unerlaubtes Filesharing abzumahnen. Der Vorwurf in derartigen Schreiben lautet, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk vielfach illegal und kostenlos im Internet verbreitet wurde.

Dies kann zum Beispiel bei der Nutzung eines Filesharing-Programmes passieren, vor allem jene, die Torrent-Protokolle nutzen. Es gibt jedoch auch vereinzelt Streaming-Dienste, die zu Abmahnungen führen können. Empfänger eines solchen Schreibens ist in der Regel der Anschlussinhaber des Internetzugangs.

Was wird gefordert?

Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment soll ein Betrag von über 900 EUR gefordert werden. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen. Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „ Zack Snyder’s Justice League“ ohne Erlaubnis ins Netz gestellt worden sein und ist somit als eine Urheberrechtsverletzung zu betrachten. Dritte hatten die Möglichkeit, das Filmwerk zu bestimmten Zeitpunkten herunterzuladen.

Abgemahnt – wie sollte man reagieren?

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst es zu einem Vollstreckungsbescheid und somit weiteren Kosten kommen kann. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Abmahnung Frommer Legal, 2021: Dune

Die Kino-Blockbuster fielen im Jahr 2021 aufgrund der Pandemie eher dürftig aus. Große Debatten gab es im Vorfeld der Veröffentlichung von Dune, der neuesten Interpretation des Sci-Fi Klassikers, ob er direkt online als Download oder im Kino veröffentlicht werden sollte. Scheinbar fand der Film bereits andere Weg ins Netz: Die Kanzlei Frommer Legal mahnt Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk ab.

Dune: Beliebter Sci-Fi-Film via BitTorrent geteilt?

Lange wurde über die Neuverfilmung von Dune debattiert. Regisseur Denis Villeneuve   schaffte eine spannende Vision der Buchvorlage, die Fans weltweit begeisterte. Doch stand die Frage im Raum, ob der Film direkt zum Download oder im Kino veröffentlicht werden sollte. Der Film fand trotz des Kinostarts seinen schnellen Weg ins Netz, leider als Download, für den scheinbar eine Genehmigung fehlte.

Aus diesem Grund beauftragte die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment die Münchner Kanzlei Frommer Legal. Die Rechtsanwälte sollten jene Anschlussinhaber abmahnen, über deren Internetzugang eine Urheberrechtsverletzung an „Dune“ festgestellt und dokumentiert werden kann.

In Online-Tauschbörsen (P2P) sollen Nutzer sich via BitTorrent mit anderen Nutzern verständigen, um Dateien auszutauschen bzw. zum Download anzubieten. Solche Abläufe können als eine rechtswidrige Handlung gelten, insbesondere ist dies bei urheberrechtlich geschützten Materialien wie Filmen und Musiktiteln eine Möglichkeit.

Was fordert die Kanzlei für die Urheberrechtsverletzung?

Wird unerlaubtes Filesharing vermutet, so könnte ein Anschlussinhaber eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal erhalten. Wie zuvor beschrieben, wird Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment ein Betrag von über 900 EUR gefordert. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen.

Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „Dune“ ohne Erlaubnis ins Netz gestellt worden sein und ist somit als eine Urheberrechtsverletzung zu betrachten. Dritte hatten die Möglichkeit, das Filmwerk zu bestimmten Zeitpunkten herunterzuladen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

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Abmahnung Frommer Legal – Teen Titans Go! To the Movies

Ob DC Comics oder Marvel: Superhelden-Filme erfreuen sich großer Beliebtheit. Keine große Überraschung also, dass viele Filme rechtswidrig auf Tauschbörsen angeboten werden. Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München vertritt die Warner Bros. Entertainment, um gegen dieses Filesharing vorzugehen – zum Beispiel bei „Teen Titans Go! To the Movies“.

„Teen Titans Go! To the Movies“ zum Download angeboten

Worum geht es bei dem Film: Auch wenn derzeit die Real-Verfilmungen den Ton angeben, so bot diese DC-Comic-Variante eine humorvolle Abwechslung. Der Animationsfilm „Teen Titans Go! To the Movies“ bietet Fans der Comics viele unterhaltsame Momente, aber auch spannende Action. „Fuck Batman!“ könnte stellvertretend für die Stimmung des Films stehen.

Dass diese Mischung schnell ihre Fans fand und somit leider auch genauso schnell im Netz zum Download angeboten worden sein soll, ist keine Überraschung. Die Rechteinhaberin und Auftraggeberin Warner Bros. Entertainment beauftragte die Rechtsanwälte der Frommer Legal Kanzlei um jenen Anschlussinhaber eine Abmahnung zu senden, wenn deren Internetzugang der „Teen Titans Go! To the Movies“ zum Download angeboten worden sein soll.

Abmahngefahr Filesharing „BitTorrent“

Was viele Nutzer von BitTorrent und Co. nicht unbedingt wissen: Beim Download werden Fragmente der heruntergeladenen Datei ebenfalls anderen Nutzern des P2P-Netzwerks zur Verfügung gestellt. Da sich Filesharing über P2P Netzwerke (wie besagtes BitTorrent) weiterhin großer Beliebtheit erfreut, droht die Gefahr einer kostspieligen Abmahnung.

Leider handelt es sich bei den in der Abmahnung genannten Inhalten um Material, welches als durch die Rechteinhaberin urheberrechtlich geschützt gilt. Zum Verbreiten müsste eine Genehmigung vorliegen, was beim typischen Filesharing via P2P eher unwahrscheinlich ist. Die Folge kann eine Abmahnung sein, weil durch die Rechteinhaberin keine Genehmigung vorlag.

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von über 900 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Rechteinhaberin empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

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Abmahnung Frommer Legal – Superman: Man Of Tomorrow

Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München vertritt die Warner Bros. Entertainment, um gegen Filesharing vorzugehen. So auch bei dem Filmwerk „Superman: Man Of Tomorrow“.

Wurde der Film „Superman: Man Of Tomorrow“ zum Download angeboten?

Wahrscheinlich hat bereits jeder zumindest Teile der Geschichte mitbekommen. Vom fernen und gleichzeitig sterbenden Planeten Krypton stammt Kal-El, der auf der Erde schließlich eine neue Heimat findet. Viel bekannter unter dem Namen Clark Kent bzw. Superman meistert er nicht nur sein irdisches Leben, sondern bekämpft mit der Hilfe seiner Superkräfte die Schurken dieser Welt. Der Animationsfilm „Superman: Man Of Tomorrow“ erzählt eine neue Variante der bekannten Story.

Keine Überraschung also, dass der Animationsfilm seinen Weg in diverse Tauschbörsen und P2P-Netzwerke fand. Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment sollen jene Anschlussinhaber eine Abmahnung erhalten, wenn über dem jeweiligen Internetzugang der besagte Film zum Download angeboten wurde.

BitTorrent: Abgemahnt durch Filesharing

Weiterhin erfreut sich Filesharing über P2P Netzwerke (wie BitTorrent) großer Beliebtheit, um Medien, wie Serien, Musik und Filme im Internet zu tauschen. Leider handelt es sich bei den Inhalten oft um Material, welches recht aktuell ist und (noch) nicht zum Verkauf bereit steht. Dies muss aber nicht der Fall sein, da es auch bei der Verbreitung von älteren und urheberrechtlich geschütztem Material zu einer Abmahnung wegen Filesharing kommen kann.

Das Herunterladen via P2P (z.B. BitTorrent) birgt die Gefahr, dass die Datei beim Download gleichzeitig für Dritte bereitgestellt. Dies kann je nach Umfang ein kurzer Zeitraum sein, der jedoch genügt, um eine Urheberrechtsverletzung festzustellen. Die Folge kann eine Abmahnung sein, weil durch die Rechteinhaberin keine Genehmigung vorlag.

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von über 900 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Rechteinhaberin empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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Frommer Legal Abmahnung 2021: It Chapter Two (Es Kapitel 2)

Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München mahnt weiterhin das unerlaubte Teilen von urheberrechtlich geschütztem Werken ab. Die Fortsetzung des King-Klassikers „ES“, It Chapter Two, soll laut eines vorliegenden Abmahnschreibens ohne Erlaubnis im Internet verbreitet worden sein.

Urheberrechtsverletzung betreff. des Films „It Chapter Two (Es Kapitel 2)“

Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment Inc. wurde eine Urheberrechtsverletzung an dem Horrorfilm „It Chapter Two“ abgemahnt. Der deutsche Titel des Filmwerks lautet „Es Kapitel 2“ und stellt die Fortsetzung der Neuauflage des Stephen King Klassikers dar. Das Jahr der Veröffentlichung war 2019; die Verfilmung des Stoffs war nicht nur für Freunde des Gruselfilms interessant.

Abgemahnt: Wurde ein Filesharing-Programm benutzt?

Der abgemahnte Verbraucher äußerte sich zu den Umständen. Er schrieb: „Zu den betreffenden Zeitpunkten und auch davor oder danach wurde von uns, mir und meiner Partnerin, über den aktuellen Internetanschluss  weder willent- noch wissentlich ein Filesharing-Programm genutzt.“

Was verlangen die Rechtsanwälte von Frommer Legal?

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von 935,80 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Mandantschaft Warner Bros. Entertainment Inc. empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

Wie sollte man auf eine Abmahnung von Frommer Legal reagieren?

Grundlegend gibt es folgende Hinweise zu beachten:

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Eine Abmahnung von Frommer Legal kann unter Umständen erst einmal ein Schock darstellen, da man sich unter Umständen nicht einmal bewusst war, das ein Download von urheberrechtlich geschützten Material kostspielige Folgen haben kann. Ob der Anschlussinhaber tatsächlich als Täter oder Störer in Frage kommt, sollte durch einen Anwalt geklärt werden. Eine Beratung ist für Mitglieder von Verbraucherdienst möglich. Unsere Mitglieder konnten mit der Unterstützung unserer angeschlossenen Rechtsanwälte zahlreiche erfolgreiche Urteile erstreiten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Kontakt mit Verbraucherdienst

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0201-176 790

oder via E-Mail:

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