Abmahnung Frommer Legal, 2021: Mortal Kombat

2021 wurde der Spiele-Klassiker „Mortal Kombat“ erneut verfilmt. Die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment beauftragte die Kanzlei Frommer Legal mit der Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen an diesem Film.

„Get over here!“ – Neuverfilmung des Game-Klassikers beliebt als Download

Im Juli 1992 wurde der Gamechanger Mortal Kombat auf den unterschiedlichsten Plattformen veröffentlicht. Es folgten bis heute viele Nachfolger, zuletzt Teil 11 im Jahr 2019. Es gibt zahlreiche Verfilmungen, doch selten mit so einem großen Budget wie die letzte, ebenfalls schlicht und einfach als „Mortal Kombat“ bezeichnet.

Der Film bzw. die Spielreihe ist unter ihren Fans Kult, von daher ist es kein Wunder, dass der Film schnell seinen Weg in die einschlägigen Online-Tauschbörsen fand. Dort tauschen Nutzer über eine P2P Verbindung mit anderen Nutzern Dateien aus, manche davon ohne Erlaubnis. Dieser Vorgang kann eine rechtswidrige Handlung darstellen, besonders, wenn es um die Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material geht.

Was fordert die Kanzlei für die Urheberrechtsverletzung?

Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment soll ein Betrag von über 900 EUR gefordert werden. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen. Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „Mortal Kombat“ ohne Erlaubnis ins Netz gestellt worden sein und ist somit als eine Urheberrechtsverletzung zu betrachten. Dritte hatten die Möglichkeit, das Filmwerk zu bestimmten Zeitpunkten herunterzuladen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

• prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
• zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
• unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst kann es zu weiteren Kosten kommen. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Abmahnung Frommer Legal, 2021: Dune

Die Kino-Blockbuster fielen im Jahr 2021 aufgrund der Pandemie eher dürftig aus. Große Debatten gab es im Vorfeld der Veröffentlichung von Dune, der neuesten Interpretation des Sci-Fi Klassikers, ob er direkt online als Download oder im Kino veröffentlicht werden sollte. Scheinbar fand der Film bereits andere Weg ins Netz: Die Kanzlei Frommer Legal mahnt Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk ab.

Dune: Beliebter Sci-Fi-Film via BitTorrent geteilt?

Lange wurde über die Neuverfilmung von Dune debattiert. Regisseur Denis Villeneuve   schaffte eine spannende Vision der Buchvorlage, die Fans weltweit begeisterte. Doch stand die Frage im Raum, ob der Film direkt zum Download oder im Kino veröffentlicht werden sollte. Der Film fand trotz des Kinostarts seinen schnellen Weg ins Netz, leider als Download, für den scheinbar eine Genehmigung fehlte.

Aus diesem Grund beauftragte die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment die Münchner Kanzlei Frommer Legal. Die Rechtsanwälte sollten jene Anschlussinhaber abmahnen, über deren Internetzugang eine Urheberrechtsverletzung an „Dune“ festgestellt und dokumentiert werden kann.

In Online-Tauschbörsen (P2P) sollen Nutzer sich via BitTorrent mit anderen Nutzern verständigen, um Dateien auszutauschen bzw. zum Download anzubieten. Solche Abläufe können als eine rechtswidrige Handlung gelten, insbesondere ist dies bei urheberrechtlich geschützten Materialien wie Filmen und Musiktiteln eine Möglichkeit.

Was fordert die Kanzlei für die Urheberrechtsverletzung?

Wird unerlaubtes Filesharing vermutet, so könnte ein Anschlussinhaber eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal erhalten. Wie zuvor beschrieben, wird Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment ein Betrag von über 900 EUR gefordert. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen.

Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „Dune“ ohne Erlaubnis ins Netz gestellt worden sein und ist somit als eine Urheberrechtsverletzung zu betrachten. Dritte hatten die Möglichkeit, das Filmwerk zu bestimmten Zeitpunkten herunterzuladen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst kann es zu weiteren Kosten kommen. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Abmahnung Frommer Legal – Teen Titans Go! To the Movies

Ob DC Comics oder Marvel: Superhelden-Filme erfreuen sich großer Beliebtheit. Keine große Überraschung also, dass viele Filme rechtswidrig auf Tauschbörsen angeboten werden. Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München vertritt die Warner Bros. Entertainment, um gegen dieses Filesharing vorzugehen – zum Beispiel bei „Teen Titans Go! To the Movies“.

„Teen Titans Go! To the Movies“ zum Download angeboten

Worum geht es bei dem Film: Auch wenn derzeit die Real-Verfilmungen den Ton angeben, so bot diese DC-Comic-Variante eine humorvolle Abwechslung. Der Animationsfilm „Teen Titans Go! To the Movies“ bietet Fans der Comics viele unterhaltsame Momente, aber auch spannende Action. „Fuck Batman!“ könnte stellvertretend für die Stimmung des Films stehen.

Dass diese Mischung schnell ihre Fans fand und somit leider auch genauso schnell im Netz zum Download angeboten worden sein soll, ist keine Überraschung. Die Rechteinhaberin und Auftraggeberin Warner Bros. Entertainment beauftragte die Rechtsanwälte der Frommer Legal Kanzlei um jenen Anschlussinhaber eine Abmahnung zu senden, wenn deren Internetzugang der „Teen Titans Go! To the Movies“ zum Download angeboten worden sein soll.

Abmahngefahr Filesharing „BitTorrent“

Was viele Nutzer von BitTorrent und Co. nicht unbedingt wissen: Beim Download werden Fragmente der heruntergeladenen Datei ebenfalls anderen Nutzern des P2P-Netzwerks zur Verfügung gestellt. Da sich Filesharing über P2P Netzwerke (wie besagtes BitTorrent) weiterhin großer Beliebtheit erfreut, droht die Gefahr einer kostspieligen Abmahnung.

Leider handelt es sich bei den in der Abmahnung genannten Inhalten um Material, welches als durch die Rechteinhaberin urheberrechtlich geschützt gilt. Zum Verbreiten müsste eine Genehmigung vorliegen, was beim typischen Filesharing via P2P eher unwahrscheinlich ist. Die Folge kann eine Abmahnung sein, weil durch die Rechteinhaberin keine Genehmigung vorlag.

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von über 900 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Rechteinhaberin empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

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Abmahnung Frommer Legal – Superman: Man Of Tomorrow

Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München vertritt die Warner Bros. Entertainment, um gegen Filesharing vorzugehen. So auch bei dem Filmwerk „Superman: Man Of Tomorrow“.

Wurde der Film „Superman: Man Of Tomorrow“ zum Download angeboten?

Wahrscheinlich hat bereits jeder zumindest Teile der Geschichte mitbekommen. Vom fernen und gleichzeitig sterbenden Planeten Krypton stammt Kal-El, der auf der Erde schließlich eine neue Heimat findet. Viel bekannter unter dem Namen Clark Kent bzw. Superman meistert er nicht nur sein irdisches Leben, sondern bekämpft mit der Hilfe seiner Superkräfte die Schurken dieser Welt. Der Animationsfilm „Superman: Man Of Tomorrow“ erzählt eine neue Variante der bekannten Story.

Keine Überraschung also, dass der Animationsfilm seinen Weg in diverse Tauschbörsen und P2P-Netzwerke fand. Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment sollen jene Anschlussinhaber eine Abmahnung erhalten, wenn über dem jeweiligen Internetzugang der besagte Film zum Download angeboten wurde.

BitTorrent: Abgemahnt durch Filesharing

Weiterhin erfreut sich Filesharing über P2P Netzwerke (wie BitTorrent) großer Beliebtheit, um Medien, wie Serien, Musik und Filme im Internet zu tauschen. Leider handelt es sich bei den Inhalten oft um Material, welches recht aktuell ist und (noch) nicht zum Verkauf bereit steht. Dies muss aber nicht der Fall sein, da es auch bei der Verbreitung von älteren und urheberrechtlich geschütztem Material zu einer Abmahnung wegen Filesharing kommen kann.

Das Herunterladen via P2P (z.B. BitTorrent) birgt die Gefahr, dass die Datei beim Download gleichzeitig für Dritte bereitgestellt. Dies kann je nach Umfang ein kurzer Zeitraum sein, der jedoch genügt, um eine Urheberrechtsverletzung festzustellen. Die Folge kann eine Abmahnung sein, weil durch die Rechteinhaberin keine Genehmigung vorlag.

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von über 900 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Rechteinhaberin empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Frommer Legal Abmahnung, 2021: Superintelligence

Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München soll weiterhin unerlaubtes Filesharing, sprich das rechtswidrige Teilen von urheberrechtlich geschütztem Werken abmahnen. Der US-Film „Superintelligence“ soll demzufolge als zum Download angeboten worden sein.

Film „Superintelligence“ wurde ohne Genehmigung verbreitet

Worum geht es um den Film? In „Superintelligence“ aus dem Jahr 2020 trifft die aus Comedy-Filmen bekannte Melissa McCarthy auf eine künstliche Intelligenz. Schnell wird diese AI zur Bedrohung, die es stoppen gilt. Die Kombination aus Comedy und Sci-Fi könnte viele Filmfreunde begeistern, zumindest soll das Kinowerk rechtswidrig auf Online-Börsen angeboten worden sein.

Im Auftrag der Rechteinhaberin sollen jene Anschlussinhaber abgemahnt werden, über deren Internetzugänge der Film „Superintelligence“ zum Download angeboten wurde.

Abgemahnt: Wurde ein Filesharing-Programm benutzt?

Filesharing via Torrent ist trotz oder gerade wegen der gegenwärtigen Streaming-Angebote weiterhin beliebt und wird oft genutzt, um Inhalte im Netz zu tauschen. Es muss sich dabei nicht unbedingt um Filme und Serien handeln, jedoch kann es Angebote geben, wie urheberrechtlich geschützte Filme.

Das Herunterladen via P2P (z.B. BitTorrent) birgt die Gefahr, dass die Datei beim Download gleichzeitig für Dritte bereitgestellt. Dies kann je nach Umfang ein kurzer Zeitraum sein, der jedoch genügt, um eine Urheberrechtsverletzung festzustellen. Die Folge kann eine Abmahnung sein, weil durch die Rechteinhaberin keine Genehmigung vorlag.

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von über 900 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Rechteinhaberin empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

Abgemahnt – wie sollte reagiert werden?

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
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Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

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Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.