Frommer Legal Abmahnung, 2022: Zack Snyder’s Justice League

Zack Snyder’s Justice League – Der Film, der erst in der Neuauflage so richtig durchstartete, ist leider auch als illegaler Download beliebt. Es droht eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung von Frommer Legal.

Filesharing: Superhelden-Epos beliebt als Download

Superman, Batman, Wonder Woman, Flash, Aquaman, Cyborg … die Aufzählung der im Film „Zack Snyder’s Justice League“ ist beachtlich. Der Film, der 2021 als Director’s Cut den Fans einen großen Wunsch erfüllte, stieß auf ein begeistertes Echo und ließ die ursprüngliche arg kritisierte Fassung nahezu vergessen.

Der Film wurde zwar zum kostenpflichtigen Streamen angeboten, fand seinen Weg jedoch schnell in die einschlägig bekannten Tauschbörsen, wo urheberrechtlich geschütztes Material getauscht, heruntergeladen und verbreitet wird. Es ist selbstredend, dass derartige Urheberrechtsverletzungen rechtswidrig sind, von daher überrascht es nicht, dass Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment Inc. solchen Verstößen nachgeht.

Zack Snyder’s Justice League als Download: Abmahnung droht

Frommer Legal, eine Kanzlei aus München, ist bekannt für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und wurde demzufolge auch von Warner Bros. beauftragt, um unerlaubtes Filesharing abzumahnen. Der Vorwurf in derartigen Schreiben lautet, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk vielfach illegal und kostenlos im Internet verbreitet wurde.

Dies kann zum Beispiel bei der Nutzung eines Filesharing-Programmes passieren, vor allem jene, die Torrent-Protokolle nutzen. Es gibt jedoch auch vereinzelt Streaming-Dienste, die zu Abmahnungen führen können. Empfänger eines solchen Schreibens ist in der Regel der Anschlussinhaber des Internetzugangs.

Was wird gefordert?

Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment soll ein Betrag von über 900 EUR gefordert werden. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen. Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „ Zack Snyder’s Justice League“ ohne Erlaubnis ins Netz gestellt worden sein und ist somit als eine Urheberrechtsverletzung zu betrachten. Dritte hatten die Möglichkeit, das Filmwerk zu bestimmten Zeitpunkten herunterzuladen.

Abgemahnt – wie sollte man reagieren?

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst es zu einem Vollstreckungsbescheid und somit weiteren Kosten kommen kann. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Frommer Legal Abmahnung, 2022: After We Fell (After Love)

Bei dem Film „After We Fell (After Love)“ handelt es sich um den dritten Teil der Verfilmung der von Anna Todd verfassten Romanreihe, die auf Fan-Fiction-Texten zum Boygroup-Mitglied Harry Styles basiert. Der Film ist leider auch mächtig beliebt als illegaler Download, was eine Abmahnung durch Frommer Legal aus München nach sich ziehen könnte.

Filesharing: Herzschmerz als Download sehr beliebt

Möglicherweise ist vielen der Film „After We Fell (After Love)“ nicht unbedingt als großer Kassenschlager 2021 im Gedächtnis geblieben. Das Filmwerk richtet sich alleine durch die Thematik Fan-Fiction eher an Fans – wobei auch an Freunde eines richtig kitschigen Herzschmerz-Liebesdramas.

Fans der Reihe mögen unsere Einschätzung an dieser Stelle verzeihen, es geht in diesem Text auch weniger um die Bewertung des Inhalts, sondern um das unerlaubte Verbreiten des Films „After We Fell (After Love“). Der Streifen wurde zwar zum kostenpflichtigen Streamen angeboten worden sein, wurde demzufolge auf Tauschbörsen im Internet angeboten, wo urheberrechtlich geschütztes Material getauscht, heruntergeladen und verbreitet wird.

Derartige Urheberrechtsverletzungen sind rechtswidrig und werden abgemahnt – so auch in diesem Fall. Die Rechteinhaberin Constantin Film Verleih GmbH beauftragte die Kanzlei Frommer Legal mit der Abmahnung.

After We Fell (After Love) als Download: Abmahnung droht

Frommer Legal, eine Kanzlei aus München, ist bekannt für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und wurde demzufolge auch von der Constantin Film Verleih GmbH beauftragt, um unerlaubtes Filesharing abzumahnen. Der Vorwurf in derartigen Schreiben lautet, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk vielfach illegal und kostenlos im Internet verbreitet wurde.

Dies kann zum Beispiel bei der Nutzung eines Filesharing-Programmes passieren, vor allem jene, die Torrent-Protokolle nutzen. Es gibt jedoch auch vereinzelt Streaming-Dienste, die zu Abmahnungen führen können. Empfänger eines solchen Schreibens ist in der Regel der Anschlussinhaber des Internetzugangs.

Was wird gefordert?

Im Auftrag der Rechteinhaberin Constantin Film Verleih GmbH soll ein Betrag von über 900 EUR gefordert werden. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen. Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „Ater We Fell (After Love)“ ohne Erlaubnis ins Netz gestellt worden sein und ist somit als eine Urheberrechtsverletzung zu betrachten. Dritte hatten die Möglichkeit, das Filmwerk zu bestimmten Zeitpunkten herunterzuladen.

Abgemahnt – wie sollte man reagieren?

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst es zu einem Vollstreckungsbescheid und somit weiteren Kosten kommen kann. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Frommer Legal Abmahnung, 2021: Superintelligence

Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München soll weiterhin unerlaubtes Filesharing, sprich das rechtswidrige Teilen von urheberrechtlich geschütztem Werken abmahnen. Der US-Film „Superintelligence“ soll demzufolge als zum Download angeboten worden sein.

Film „Superintelligence“ wurde ohne Genehmigung verbreitet

Worum geht es um den Film? In „Superintelligence“ aus dem Jahr 2020 trifft die aus Comedy-Filmen bekannte Melissa McCarthy auf eine künstliche Intelligenz. Schnell wird diese AI zur Bedrohung, die es stoppen gilt. Die Kombination aus Comedy und Sci-Fi könnte viele Filmfreunde begeistern, zumindest soll das Kinowerk rechtswidrig auf Online-Börsen angeboten worden sein.

Im Auftrag der Rechteinhaberin sollen jene Anschlussinhaber abgemahnt werden, über deren Internetzugänge der Film „Superintelligence“ zum Download angeboten wurde.

Abgemahnt: Wurde ein Filesharing-Programm benutzt?

Filesharing via Torrent ist trotz oder gerade wegen der gegenwärtigen Streaming-Angebote weiterhin beliebt und wird oft genutzt, um Inhalte im Netz zu tauschen. Es muss sich dabei nicht unbedingt um Filme und Serien handeln, jedoch kann es Angebote geben, wie urheberrechtlich geschützte Filme.

Das Herunterladen via P2P (z.B. BitTorrent) birgt die Gefahr, dass die Datei beim Download gleichzeitig für Dritte bereitgestellt. Dies kann je nach Umfang ein kurzer Zeitraum sein, der jedoch genügt, um eine Urheberrechtsverletzung festzustellen. Die Folge kann eine Abmahnung sein, weil durch die Rechteinhaberin keine Genehmigung vorlag.

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von über 900 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Rechteinhaberin empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

Abgemahnt – wie sollte reagiert werden?

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Frommer Legal Abmahnung, 2021 – Space Jam: A New LegacY

Die Fortsetzung des Kultfilms „Space Jam: A New Legacy“ kam 2021 in die Kinos. Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment mahnt die Münchner  Kanzlei Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetzugang unerlaubt verbreitet worden sein soll.

„Space Jam: A New Legacy“ soll im Netz geteilt worden sein

1996 warf Michael Jordan in dem Film „Space Jam“ mit Bugs Bunny und Co. Körbe, im Jahr 2021 folgte die langerwartete Fortsetzung. Der Basketball-Spieler LeBron James ist in diesem Sequel Hauptdarsteller. Er trifft auf bekannte Gesichter der Looney Toons, wie Daffy Duck, Fred Flintstone und Road Runner.

Kein Wunder also, dass der Film sich großer Beliebtheit erfreut und somit seinen Weg in die Tauschbörsen fand. Im Auftrag der Rechteinhaberin sollen demzufolge jene Anschlussinhaber abgemahnt werden, über deren Internetzugänge der Film „Space Jam: A New Legacy““ ohne Genehmigung zum Download angeboten wurde.

Abgemahnt nach Nutzung eines Filesharing-Programms

Filesharing via Torrent ist trotz oder gerade wegen der gegenwärtigen Streaming-Angebote weiterhin beliebt und wird oft genutzt, um Inhalte im Netz zu tauschen. Es muss sich dabei nicht unbedingt um Filme und Serien handeln, jedoch kann es Angebote geben, wie urheberrechtlich geschützte Filme.

Das Herunterladen via P2P (z.B. BitTorrent) birgt die Gefahr, dass die Datei beim Download gleichzeitig für Dritte bereitgestellt. Dies kann je nach Umfang ein kurzer Zeitraum sein, der jedoch genügt, um eine Urheberrechtsverletzung festzustellen. Die Folge kann eine Abmahnung sein, weil durch die Rechteinhaberin keine Genehmigung vorlag.

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von über 900 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Rechteinhaberin empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

Abgemahnt – wie sollte reagiert werden?

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

CSR Rechtsanwaltskanzlei 2021: Filesharing-Abmahnung „Turning Nympho“

Eine Verbraucherin meldete sich bei uns, da sie eine Abmahnung von der CSR Kanzlei im Briefkasten vorfand. Im Auftrag der Firma PMG Entertainment Ltd. wird abgemahnt, weil ein rechtlich geschützter Film online bereitgestellt wurde. Über 800 EUR sollen von der Anschlussinhaberin gezahlt werden.

Filesharing: CSR Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe mahnt ab

Trotz der großen Präsenz von Streaming-Diensten ist Filesharing noch nicht tot. Es werden zahlreiche Filme, Serien und Musikstücke über sogenannte P2P Netzwerke (Peer to Peer, BitTorrent) zum Download angeboten. Dieses Verbreiten ist ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht erlaubt, ein rechtswidriges Teilen im Netz kann abgemahnt werden.

Besonders unangenehm könnte es unter Umständen sein, wenn es um ein explizites Thema geht: um Pornofilme. Die Firma PMG Entertainment (Dublin) beauftragte die CSR Rechtsanwaltskanzlei, um Rechtsverstöße gegen das Urheberrecht zu verfolgen. Das bedeutet letztendlich: es kann in einer kostspieligen Filesharing-Abmahnung enden.

Porno-Abmahnung: Es sollen 815 EUR gezahlt werden

Es soll der Film „Turning Nympho“ im Netz verbreitet worden sein. Laut der Abmahnung der CSR-Rechtsanwaltskanzlei gilt der/die AnschlussinhaberIn für diese Urheberrechtsverletzung als verantwortlich. Damit haftet er bzw. sie auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.

Die CSR-Rechtsanwaltskanzlei verlangen die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die unterschrieben zurückgesandt werden soll. Die Angelegenheit soll außergerichtlich geklärt werden, aus diesem Grund wird die Zahlung einer Summe in Höhe von 815 EUR gefordert. Der Betrag setzt sich aus Schadensersatz und Aufwendungsersatz zusammen.

Abgemahnt – Wie sollten Betroffene reagieren?

Wie bereits beschrieben schlägt der Rechtsanwalt der CSR-Rechtsanwaltskanzlei, Christoph Schmietenknop, dem Abgemahnten mit der Filesharing-Abmahnung die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hätte eine Höhe von 835,00 EUR für das Bereitstellen des Films „Turning Nympho“ über Online-Tauschbörsen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie die CSR-Rechtsanwaltskanzlei abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch eine Abmahnung von CSR-Rechtsanwaltskanzlei wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmwerks erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.