Frommer Legal Abmahnung, 2022: After We Fell (After Love)

Bei dem Film „After We Fell (After Love)“ handelt es sich um den dritten Teil der Verfilmung der von Anna Todd verfassten Romanreihe, die auf Fan-Fiction-Texten zum Boygroup-Mitglied Harry Styles basiert. Der Film ist leider auch mächtig beliebt als illegaler Download, was eine Abmahnung durch Frommer Legal aus München nach sich ziehen könnte.

Filesharing: Herzschmerz als Download sehr beliebt

Möglicherweise ist vielen der Film „After We Fell (After Love)“ nicht unbedingt als großer Kassenschlager 2021 im Gedächtnis geblieben. Das Filmwerk richtet sich alleine durch die Thematik Fan-Fiction eher an Fans – wobei auch an Freunde eines richtig kitschigen Herzschmerz-Liebesdramas.

Fans der Reihe mögen unsere Einschätzung an dieser Stelle verzeihen, es geht in diesem Text auch weniger um die Bewertung des Inhalts, sondern um das unerlaubte Verbreiten des Films „After We Fell (After Love“). Der Streifen wurde zwar zum kostenpflichtigen Streamen angeboten worden sein, wurde demzufolge auf Tauschbörsen im Internet angeboten, wo urheberrechtlich geschütztes Material getauscht, heruntergeladen und verbreitet wird.

Derartige Urheberrechtsverletzungen sind rechtswidrig und werden abgemahnt – so auch in diesem Fall. Die Rechteinhaberin Constantin Film Verleih GmbH beauftragte die Kanzlei Frommer Legal mit der Abmahnung.

After We Fell (After Love) als Download: Abmahnung droht

Frommer Legal, eine Kanzlei aus München, ist bekannt für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und wurde demzufolge auch von der Constantin Film Verleih GmbH beauftragt, um unerlaubtes Filesharing abzumahnen. Der Vorwurf in derartigen Schreiben lautet, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk vielfach illegal und kostenlos im Internet verbreitet wurde.

Dies kann zum Beispiel bei der Nutzung eines Filesharing-Programmes passieren, vor allem jene, die Torrent-Protokolle nutzen. Es gibt jedoch auch vereinzelt Streaming-Dienste, die zu Abmahnungen führen können. Empfänger eines solchen Schreibens ist in der Regel der Anschlussinhaber des Internetzugangs.

Was wird gefordert?

Im Auftrag der Rechteinhaberin Constantin Film Verleih GmbH soll ein Betrag von über 900 EUR gefordert werden. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen. Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „Ater We Fell (After Love)“ ohne Erlaubnis ins Netz gestellt worden sein und ist somit als eine Urheberrechtsverletzung zu betrachten. Dritte hatten die Möglichkeit, das Filmwerk zu bestimmten Zeitpunkten herunterzuladen.

Abgemahnt – wie sollte man reagieren?

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst es zu einem Vollstreckungsbescheid und somit weiteren Kosten kommen kann. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Urteil: Constantin Film Verleih GmbH nimmt die Klage zurück

Az: U 8 C 4457/19

In dem Rechtsstreit Constantin Film Verleih GmbH vertreten durch die Kanzlei Waldorf Frommer, gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst fällte das Amtsgericht Mannheim einen Beschluss. Am 27.01.2020 zog die Klägerin die Klage zurück.

Hintergrund

Ein Gewerbetreibender wandte sich an uns, da ihm eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wurde. Im Detail erhielt er eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer, die von der Constantin Film Verleih GmbH beauftragt worden war. Laut der Abmahnung soll die Beklagte einen urheberrechtlich geschützten Film über den eigenen Internetzugang Dritten zum Download angeboten haben. Die Beklagte auch gleichzeitige Anschlussinhaberin sollte laut der Abmahnung eine Summe von mehreren hunderten Euro zahlen, um die Angelegenheit außergerichtlich zu beenden. Statt der Vermutung des unerlaubten Filesharing nachzugeben und somit die hohe Summe zu zahlen, wandte sich die Beklagte hilfesuchend an uns.

Die angeschlossenen Rechtsanwälte unseres Vereins, die bereits vielfach in Filesharing-Verfahren Erfolge verbuchen konnten, setzten sich für unser Mitglied ein, um sich gegen die Klage zu wehren. Mit Erfolg:

Zur Rücknahme der Klage:

Das Amtsgericht Mannheim gab in dem Beschluss vom 27.01.2020 bekannt, dass die Klage zurückgenommen wurde. Die Entscheidung beruht auf §§ 269. Abs. 4 S. 1 Abs. 3 S. 2 ZPO.

Der Beklagte war ein Mieter, der mehrere Mietparteien seinen Internetanschluss zur Verfügung gestellt hat. Der Nachweis, wer der Beklagten tatsächlich die Urheberrechtsverletzung begangen haben soll, konnte von der Gegenseite nicht erbracht werden. Auch als Störer kam die Beklagte nicht in Frage, da von den Personen, die zum Tatzeitpunkt Zugriff auf den betreffenden Internetzugang hatten, eine unterzeichnete DSL-Nutzungsvereinbarung vorlag. Diese Vereinbarung informierte die Personen über die Pflichten und Bedingungen zur Nutzung des Internetzugangs.

Der Streitwert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

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Kontakt

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Waldorf Frommer Abmahnung: Florence Foster Jenkins (Film)

Im Auftrag der Mandantin Constantin Film Verleih GmbH verschicken die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen. Dies betrifft jene Anschlussinhaber, über deren Internetzugang der Film Florence Foster Jenkins zum Download angeboten wurde. Wie soll man sich verhalten, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert? Hier erfahren Sie mehr.

Filesharing an dem Film „Florence Foster Jenkins“ wird abgemahnt

Haben Sie eine Abmahnung für eine Urheberrechtsverletzung an dem Film Florence Foster Jenkins erhalten? Waldorf Frommer macht die Rechte der Mandantin Constantin Film Verleih GmbH geltend. Abgemahnten wird vorgeworfen, „Florence Foster Jenkins“ auf einer Onlinetauschbörse zum Download angeboten zu haben. Die alleinigen Vertriebsrechte liegen bei der Mandantin, von daher stellt das unerlaubte Bereitstellen eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Kanzlei Waldorf Frommer gibt in der Abmahnung jene Daten an, welche den Verstoß dokumentieren, dazu gehört unter anderem die IP-Adresse des dazugehörigen Internetzugangs.

Der Film Florence Foster Jenkins ist eine britisch-französische Biografie aus dem Jahr 2016 über die Amateur-Sängerin gleichen Namens, der unter der Regie von Stephen Frears entstand. In den Hauptrollen sind Meryl Streep und Hugh Grant zu sehen. Die Kritik zeigte sich über den Film begeistert, was sich auch in den zahlreichen Auszeichnungen widerspiegelt. Vielleicht ist der Film aus diesem Grund beliebt in Online-Tauschbörsen, in denen leider häufig rechtswidrig Dateien ausgetauscht werden können.

Abgemahnt! Was fordert Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München ist für Abmahnungen wegen Filesharing bekannt. Für viele namhafte Mandanten fordern die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag, sofern an einem urheberrechtlich geschützten Werk eine Urheberrechtsverletzung festgestellt wurde. Die Zahlung des Vergleichs, der durchaus mehr als 900 EUR kosten kann, dient zur außergerichtlichen und zügigen Klärung der Angelegenheit.

Sollte die Abmahnung für den Film „Florence Foster Jenkins“ jedoch ignoriert werden, könnte es jedoch kostspielige Folgen haben. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, einen anwaltlichen Rat einzuholen, um weitere Folgen zu vermeiden.

Florence Foster Jenkins Abmahnung: Was tun?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Film „Florence Foster Jenkins“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

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Abmahnung Waldorf Frommer: Bailey – Ein Freund fürs Leben

Aktuell verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen Filesharing. In diesen Abmahnschreiben wird der Vorwurf gegenüber dem Anschlussinhabers formuliert, dass über dessen Internetanschluss das Filmwerk „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ ohne Genehmigung verbreitet wurde.

Bailey – Ein Freund fürs Leben Abmahnung: Wie kommt es dazu?

Empfänger einer Abmahnung durch Waldorf Frommer werden angesichts des Vorwurfs des rechtswidrigen Filesharings unter Umständen überrascht sein. Eine unerlaubte Verbreitung bzw. Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material kann zum Beispiel bei der Nutzung von Filesharing-Software (P2P-Netzwerk, Torrents) stattfinden. Die Folge bei einem solchen Verstoß gegen das Urheberrecht kann eine Abmahnung durch Waldorf Frommer aus München sein.

Beauftragt wurden die Rechtsanwälte von der Firma, welche die Rechte an dem unerlaubt verbreiteten Filmmaterial hat. Bei dem Film „Bailey- Ein Freund fürs Leben“ hat die Constantin Film Verleih GmbH die Rechte inne.

Worum geht es in Bailey – Ein Freund fürs Leben?

„Bailey – Ein Freund fürs Leben“ ist ein Film aus dem Jahr 2017. In den Hauptrollen sind unter anderem Dennis Quaid, Britt Robertson, Josh Gad und Peggy Lipton zu sehen.

Der Film wird aus der Sicht des Hunds Bailey erzählt. Er erlebt vielerlei Situationen und wird stets als ein neuer kleiner Hund bei neuen Besitzern geboren. Auf seinem Wegen macht er die Menschen um sich herum glücklich und unterstützt auf allen vier Pfoten.

Was fordert Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH?

In der Abmahnung wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, dass der Empfänger den betreffenden Film im Internet als Download angeboten haben soll. Dieser Verstoß gegen das Urheberrecht ist vielen Abgemahnten bei der Nutzung von Filesharing-Software nicht einmal bewusst. Waldorf Frommer macht in dem Abmahnschreiben zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geltend und zum anderen die Zahlung einer Gesamtsumme in Höhe von mehr als 900 EUR.
Dieser Betrag soll eine außergerichtliche und schnelle Klärung der Angelegenheit ermöglichen.

Abmahnung Waldorf Frommer – was tun?

Jeder Anschlussinhaber, der eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhält, sollte unbedingt auf den Vorwurf reagieren – auch wenn er sich sicher ist, als Täter nicht in Frage zu kommen.

Die genannten Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und die Zahlung der Abmahnkosten sind alleine wegen der vermuteten Haftung des Anschlussinhabers gegeben. Es ist ratsam, sich gegen eine Abmahnung zu wehren, da die Rechtslage nicht so eindeutig ist, wie sie von der Abmahnkanzlei dargestellt sein könnte.

Hilfe bei Abmahnungen durch Waldorf Frommer

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung des Filmwerk Bailey – Ein Freund fürs Leben erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
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Er ist wieder da | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Er ist wieder da, die populäre Hitler-Satire, fand seinen Weg in die Online-Tauschbörsen, wo es als Datei via Filesharing rechtswidrig verbreitet wird. Waldorf Frommer, eine Kanzlei aus München, verschickt im Auftrag ihrer Mandantin Abmahnungen an jene Anschlussinhaber, über deren Internetzugang eine derartiger Urheberrechtsverletzung festgestellt werden konnte.

Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH

Bereits bei dem Erscheinen des Hörbuchs im Jahr 2014 wurde die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mit der Abmahnung beauftragt. Es dauerte nicht lange, bis der erfolgreiche Roman auch seinen Weg auf die Kinoleinwand schaffte. Im Auftrag der Mandantin Constantin Film Verleih GmbH mahnt Waldorf Frommer jene Anschlussinhaber ab, auf deren Internetzugang Filesharing bezüglich des genannten Filmwerks dokumentiert wurden.

Filesharing bedeutet das Bereitstellen bzw. Teilen von Dateien. Dies können unter anderem Filme, Musiktitel oder eben Hörbücher sein. Sollte es sich jedoch um rechtlich geschützte Dateien handeln, könnte es zu einer Verletzung des Urheberrechts gekommen sein. So wie auch bei dem Filmwerk „Er ist wieder da“. Diese Komödie ist die Verfilmung des Erfolgsroman gleichen Titels von dem Autor Timur Vermes. Die Satire beschreibt das Wiederaufstehen von Adolf Hitler inmitten unserer Zeit – im Jahr 2011 – und all den irrwitzigen Komplikationen. Der Film war ein Kassenschlager und feiert sogar international Erfolge. Kein Wunder also, dass „Er ist wieder da“ ein heiß begehrter Titel in den Onlinetauschbörsen und Filesharing-Netzwerken zu sein scheint.

Filesharing-Abmahnung: Was wird gefordert für das Teilen von „Er ist wieder da“

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern in ihrer Abmahnung wegen Filesharing die Zahlung von einem Pauschalbetrag, der sich aus Aufwendungs- und Schadensersatz zusammen setzt. Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Es besteht die Möglichkeit, dass der Abmahnung bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beiliegt.

Meist sind die Fristen zur Abgabe eng gesetzt. Für den abgemahnten Anschlussinhaber bedeutet dies jedoch, dass er schnell reagieren sollte. Ein Aussitzen oder Ignorieren der Abmahnung wegen Filesharing kann kostspielige Folgen haben.