Die Münchner Kanzlei Frommer Legal wurde von der Firma Image Professionals GmbH beauftragt, um eine unerlaubte Bildnutzung abzumahnen. Laut des Vorwurfs soll ein rechtlich geschütztes Foto auf der eigenen Facebook-Seite gepostet worden sein.
Urheberrecht: Geschütztes Bild soll auf Facebook geteilt worden sein
Uns liegt die Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal vor. Wir konnten dem Schreiben entnehmen, dass der Abgemahnten eine unlizensierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung von geschütztem Bildmaterial vorgeworfen wird.
In einfachen Worten: es soll ein Bild genutzt worden, welches ein anderer angefertigt haben soll. Das Besondere in diesem Fall ist jedoch der Ort, wo das Bild laut der Kanzlei verwendet wurde. Das Foto soll auf der eigenen Facebook-Seite verbreitet worden sein.
Das betreffende Bild wurde scheinbar nicht eingebunden, was unter Umständen ein „Vorschaubild“ gezeigt hätte, sondern für einen Facebook-Beitrag hochgeladen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Bild jemals abgerufen wurde oder nur für kurze Zeit verfügbar gewesen ist.
Das Bild zeigte eine Speise, die Rechte an dem Bild liegen laut der Abmahnung bei der Image Professionals GmbH.
Bilder auf Facebook können Gefahr einer Abmahnung steigern
Facebook-Unternehmensseiten müssen sich an die Vorgaben halten, wie unter anderem die Impressumspflicht. Für Unternehmer und Selbständige gilt aber wie auch für Verbraucher, dass nicht ohne Genehmigung des Rechteinhabers keine Inhalte wie Bilder vervielfältigt oder verbreitet werden dürfen.
Leider kann zum Beispiel ein Rezeptvorschlag mit einem Foto aus dem Internet, welches man einer Facebook-Bekanntschaft auf die Pinnwand postet, bereits zu einer Abmahnung führen. Auch wenn man selbst das Bild nicht als Beitrag gepostet hat und es darüber hinaus nicht verbreitete, gilt man dennoch als Inhaber und somit Verursacher. Es ist ein wenig vergleichbar mit Urheberrechtsverletzungen aufgrund von Filesharing, wo ebenfalls der Anschlussinhaber haftet.
Das Internet stellt keinen rechtssicheren Raum dar. Wir warnen an dieser Stelle vor der Nutzung von fremden Bildern, Texten, Videos etc. für eigene Zwecke, um zum Beispiel ein Angebot zu bewerben.
Abmahnung von Frommer Legal erhalten – wie reagieren?
Wir berichteten schon häufig über Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer). Die Rechtsanwälte aus München sind bekannt für Abmahnungen im Rechtsgebiet Urheberrecht, über die wir an dieser Stelle regelmäßig informieren.
Betroffene Anschlussinhaber oder – wie in diesem Fall – Betreiber einer Internetpräsenz sollten Post von Frommer Legal dringend ernst nehmen. Ein Ignorieren des Abmahnschreibens kann Folgen haben, wie ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar eine Klage.
Die angeschlossenen Rechtsanwälte von Verbraucherdienst konnten in der Vergangenheit zahlreichen Mitgliedern helfen und positive Urteile erwirken. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt mit Verbraucherdienst
Haben Sie eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten oder Fragen zum Thema Urheberrecht bzw. zu einer Mitgliedschaft in unserem Verein? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!
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