Aktuell liegt uns ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen ein Mitglied von Verbraucherdienst vor, der im Auftrag der Warner Bros. Entertainment gestellt wurde. Prozessbevollmächtigt ist die Kanzlei Waldorf Frommer aus München. Ursprünglich ging es um eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“. In diesem Beitrag erfahren Betroffene, wie Sie auf eine Abmahnung oder gar einen Mahnbescheid durch Waldorf Frommer reagieren können.
Wie kommt es zu einem Mahnbescheid durch Waldorf Frommer?
Waldorf Frommer aus München ist auf das Rechtsgebiet Urheberrecht spezialisiert und beauftragte in der Vergangenheit das Unternehmen Digital Forensics GmbH mit der Dokumentation von Rechtsverletzungen auf Onlinetauschbörsen und Filesharing-Plattformen. Sollte ein rechtlich geschützter Titel unerlaubt im Internet verbreitet und Dritten zum Download angeboten werden, könnte eine Abmahnung im Auftrag des jeweiligen Rechteinhabers durch Waldorf Frommer erfolgen.
So kam es zu einer Abmahnung wegen rechtswidrigem Filesharing an dem Filmwerk „Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“. In unserem damaligen Beitrag zu der dazugehörigen Abmahnung beschrieben wir, dass die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Aufwendungs- und Schadensersatz fordern. Sollte dies jedoch ausbleiben, könnte es zu weiteren gerichtlichen Schritten kommen. Für eine Abgemahnte ist der Fall eingetreten: sie erhielt nun einen gerichtlichen Mahnbescheid ausgestellt vom Amtsgericht Hamburg Altona.
Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegen!
Waldorf Frommer könnte kurz vor Ablaufen der Verjährungsfrist gerichtliche Mahnbescheide zustellen, um im Auftrag Ihrer Mandantin doch noch eine Zahlung zu erreichen. Die Chancen stehen nicht schlecht, da im Falle eines Mahnbescheid viele Betroffene davon ausgehen, dass es nun besonders „ernst wird“. Auf die leichte Schulter sollte man die Situation tatsächlich nicht nehmen, jedoch gibt es noch Mittel und Wege, mit Hilfe eines rechtlichen Beistandes das Ganze abzuwehren.
Zuständige Amtsgerichte sind nicht verpflichtet, die gemachten Forderungen zu prüfen. Deshalb ist es wichtig, dass Betroffene reagieren und Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Doch der Betroffene sollte zumindest bei einem Widerspruch des Mahnbescheides, damit rechnen dass die Kanzlei Waldorf Frommer ein Klageverfahren anstrebt.
Hilfe bei Abmahnung und Mahnbescheid durch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer
Haben Sie eine Abmahnung oder gar einen Mahnbescheid von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie Dateien im Internet bereitgestellt haben? Sollen Sie hohe Gerichtskosten zahlen? Was können Sie in so einem Fall tun?
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen.
Die Anwälte konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren. Nehmen Sie Kontakt auf, um über Ihren Fall zu sprechen:
Kontakt mit Verbraucherdienst
Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790
oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt