Eine Verbraucherin meldete sich bei uns, da sie eine Abmahnung von der CSR Kanzlei im Briefkasten vorfand. Im Auftrag der Firma PMG Entertainment Ltd. wird abgemahnt, weil ein rechtlich geschützter Film online bereitgestellt wurde. Über 800 EUR sollen von der Anschlussinhaberin gezahlt werden.
Filesharing: CSR Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe mahnt ab
Trotz der großen Präsenz von Streaming-Diensten ist Filesharing noch nicht tot. Es werden zahlreiche Filme, Serien und Musikstücke über sogenannte P2P Netzwerke (Peer to Peer, BitTorrent) zum Download angeboten. Dieses Verbreiten ist ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht erlaubt, ein rechtswidriges Teilen im Netz kann abgemahnt werden.
Besonders unangenehm könnte es unter Umständen sein, wenn es um ein explizites Thema geht: um Pornofilme. Die Firma PMG Entertainment (Dublin) beauftragte die CSR Rechtsanwaltskanzlei, um Rechtsverstöße gegen das Urheberrecht zu verfolgen. Das bedeutet letztendlich: es kann in einer kostspieligen Filesharing-Abmahnung enden.
Porno-Abmahnung: Es sollen 815 EUR gezahlt werden
Es soll der Film „Turning Nympho“ im Netz verbreitet worden sein. Laut der Abmahnung der CSR-Rechtsanwaltskanzlei gilt der/die AnschlussinhaberIn für diese Urheberrechtsverletzung als verantwortlich. Damit haftet er bzw. sie auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.
Die CSR-Rechtsanwaltskanzlei verlangen die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die unterschrieben zurückgesandt werden soll. Die Angelegenheit soll außergerichtlich geklärt werden, aus diesem Grund wird die Zahlung einer Summe in Höhe von 815 EUR gefordert. Der Betrag setzt sich aus Schadensersatz und Aufwendungsersatz zusammen.
Abgemahnt – Wie sollten Betroffene reagieren?
Wie bereits beschrieben schlägt der Rechtsanwalt der CSR-Rechtsanwaltskanzlei, Christoph Schmietenknop, dem Abgemahnten mit der Filesharing-Abmahnung die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hätte eine Höhe von 835,00 EUR für das Bereitstellen des Films „Turning Nympho“ über Online-Tauschbörsen.
In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie die CSR-Rechtsanwaltskanzlei abwehren.
Kontakt mit Verbraucherdienst
Haben Sie auch eine Abmahnung von CSR-Rechtsanwaltskanzlei wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmwerks erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790
oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.