CSR Rechtsanwaltskanzlei 2021: Filesharing-Abmahnung „Turning Nympho“

Eine Verbraucherin meldete sich bei uns, da sie eine Abmahnung von der CSR Kanzlei im Briefkasten vorfand. Im Auftrag der Firma PMG Entertainment Ltd. wird abgemahnt, weil ein rechtlich geschützter Film online bereitgestellt wurde. Über 800 EUR sollen von der Anschlussinhaberin gezahlt werden.

Filesharing: CSR Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe mahnt ab

Trotz der großen Präsenz von Streaming-Diensten ist Filesharing noch nicht tot. Es werden zahlreiche Filme, Serien und Musikstücke über sogenannte P2P Netzwerke (Peer to Peer, BitTorrent) zum Download angeboten. Dieses Verbreiten ist ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht erlaubt, ein rechtswidriges Teilen im Netz kann abgemahnt werden.

Besonders unangenehm könnte es unter Umständen sein, wenn es um ein explizites Thema geht: um Pornofilme. Die Firma PMG Entertainment (Dublin) beauftragte die CSR Rechtsanwaltskanzlei, um Rechtsverstöße gegen das Urheberrecht zu verfolgen. Das bedeutet letztendlich: es kann in einer kostspieligen Filesharing-Abmahnung enden.

Porno-Abmahnung: Es sollen 815 EUR gezahlt werden

Es soll der Film „Turning Nympho“ im Netz verbreitet worden sein. Laut der Abmahnung der CSR-Rechtsanwaltskanzlei gilt der/die AnschlussinhaberIn für diese Urheberrechtsverletzung als verantwortlich. Damit haftet er bzw. sie auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.

Die CSR-Rechtsanwaltskanzlei verlangen die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die unterschrieben zurückgesandt werden soll. Die Angelegenheit soll außergerichtlich geklärt werden, aus diesem Grund wird die Zahlung einer Summe in Höhe von 815 EUR gefordert. Der Betrag setzt sich aus Schadensersatz und Aufwendungsersatz zusammen.

Abgemahnt – Wie sollten Betroffene reagieren?

Wie bereits beschrieben schlägt der Rechtsanwalt der CSR-Rechtsanwaltskanzlei, Christoph Schmietenknop, dem Abgemahnten mit der Filesharing-Abmahnung die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hätte eine Höhe von 835,00 EUR für das Bereitstellen des Films „Turning Nympho“ über Online-Tauschbörsen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie die CSR-Rechtsanwaltskanzlei abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch eine Abmahnung von CSR-Rechtsanwaltskanzlei wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmwerks erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

CSR Rechtsanwaltskanzlei 2021: Filesharing-Abmahnung „The Best Of Ava Dalush“

Die CSR Kanzlei mahnte im Auftrag der Firma PMG Entertainment Ltd. ein Mitglied unseres Vereins ab, weil dieser einen rechtlich geschützten Film im Netz verbreitet haben soll. Es wird die Zahlung einer hohen Summe von über 800 EUR für die Urheberrechtsverletzung verlangt. Wie sollten sich Empfänger einer Abmahnung verhalten?

Filesharing: CSR Rechtsanwaltskanzlei, Karlsruhe mahnt ab

Der Schock ist groß, sobald eine Abmahnung im Briefkasten landet. Besonders unangenehm könnte es unter Umständen sein, wenn es um ein explizites Thema geht: um Pornofilme. Die Firma PMG Entertainment (Dublin) hat die Rechte an dem Filmwerk „The Best Of Ava Dalush“, ein Film der Erwachsenenunterhaltung.

Der Anschlussinhaber und Empfänger der Filesharing-Abmahnung soll über seinen Internetzugang den genannten Film im P2P-Netzwerk „BitTorrent“ zum Download angeboten haben. Mit einer Spezialsoftware soll die dementsprechende IP und der Provider dokumentiert worden sein. Die Folge: der Anschluss soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und alle Kopien des genannten Werkes unverzüglich zu löschen.

PMG Entertaintment: Es sollen 815 EUR gezahlt werden

Der abgemahnte Anschlussinhaber kommt laut der Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei als Täter für eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Damit haftet er auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.

Aus diesem Grund verlangt CSR-Rechtsanwaltskanzlei die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die bereits vorgefertigt beigefügt wurde. Darüber hinaus wird die Summe von 815 EUR gefordert. Der Betrag setzt sich aus unterschiedlichen Posten wie Schadensersatz und Aufwendungsersatz zusammen. Mit der Zahlung des Betrages soll die Angelegenheit außergerichtlich beigelegt werden.

Abgemahnt – Wie sollten Betroffene reagieren?

Der Rechtsanwalt der CSR-Rechtsanwaltskanzlei, Christoph Schmietenknop, schlägt dem Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hätte eine Höhe von 835,00 EUR für das Bereitstellen des Films über Online-Tauschbörsen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie die CSR-Rechtsanwaltskanzlei abwehren.

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CSR Rechtsanwaltskanzlei 2021: Filesharing-Abmahnung „Private Driver“

Auch 2021 sollen Abmahnungen aufgrund einer Urheberrechtsverletzung durch die CSR Rechtsanwaltskanzlei erfolgen. Aktuell liegt uns durch ein Mitglied ein neues Abmahnschreiben vor. Im Auftrag der PMG Entertainment Ltd. wird dem Mitglied vorgeworfen, dass er einen rechtlich geschützten Pornofilm über seinen Internetzugang öffentlich zum Download angeboten haben soll. Wie sollten sich Betroffene in so einem Fall verhalten?

PMG Entertainment Ltd: Pornofilm-Filesharing kann teuer werden.

Eine Abmahnung zu erhalten kann unter Umständen einen Schock auslösen. Weitaus negativer könnte eine solche Erfahrung sein, wenn es um die Thematik Pornofilme handelt. In einer aktuellen Abmahnung durch die Kanzlei CSR-Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe dem Anschlussinhaber vorgeworfen, einen bestimmten Titel öffentlich zum Download angeboten zu haben. Über den Internetzugang des Abgemahnten soll via Bittorrent der Film „Private Driver“ ohne Erlaubnis verbreitet worden sein. Die Rechte liegen laut der Abmahnung bei der PMG Entertainment Ltd. mit Sitz in Dublin.

Folgen einer abgegeben Unterlassungserklärung

Der abgemahnte Anschlussinhaber kommt laut der Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei als Täter für eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Damit haftet er auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.

Aus diesem Grund verlangt CSR-Rechtsanwaltskanzlei die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die bereits vorgefertigt beigefügt wurde. Mit der dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte für den Fall einer Zuwiderhandlung eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen. Dies wäre der Fall, wenn die genannten Filme erneut über Internettauschbörsen (BitTorrent, P2P) komplett oder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Abgemahnt – Wie sollten Betroffene reagieren?

Der Rechtsanwalt der CSR-Rechtsanwaltskanzlei, Christoph Schmietenknop, schlägt dem Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hätte eine Höhe von 835,00 EUR für das Bereitstellen des Films über Online-Tauschbörsen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie die CSR-Rechtsanwaltskanzlei abwehren.

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Haben Sie auch eine Abmahnung von CSR-Rechtsanwaltskanzlei wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmwerks erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
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CSR-Rechtsanwaltskanzlei: Filesharing-Abmahnung für PMG Entertainment Ltd.

Uns liegt eine weitere Abmahnung der CSR-Rechtsanwaltskanzlei vor. Einem Mitglied unseres Vereins wird in dem Schreiben vorgeworfen, dass er einen rechtlich geschützten Pornofilm über seinen Internetzugang öffentlich zum Download angeboten haben soll. Wie sollten sich Betroffene in so einem Fall verhalten?

Abgemahnt im Auftrag der PMG Entertainment Ltd aus Dublin

Eine Abmahnung zu erhalten ist für den Großteil gewiss eine böse Überraschung. Noch negativer könnte eine solche Erfahrung sein, wenn es um die Thematik Pornofilme handelt. So wird in einer uns vorliegenden Abmahnung durch die Kanzlei CSR-Rechtsanwaltskanzlei dem Anschlussinhaber vorgeworfen, einen Titel aus dem Segment der Erwachsenenunterhaltung öffentlich zum Download angeboten zu haben. Dies soll über den Internetzugang des Abgemahnten geschehen sein, was mit einer Spezialsoftware protokolliert worden sein soll.

Dabei handelt es sich unter anderem um den Film „Art School“, der ohne Genehmigung der Rechteinhaberin verbreitet worden sein soll. Die Rechte liegen laut der Abmahnung bei der PMG Entertainment Ltd. mit Sitz in Dublin.

Folgen einer Unterlassungserklärung

Der abgemahnte Anschlussinhaber kommt laut der Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei als Täter für eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Damit haftet er auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.

Aus diesem Grund verlangt CSR-Rechtsanwaltskanzlei die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die bereits vorgefertigt beigefügt wurde. Mit der dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte für den Fall einer Zuwiderhandlung eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen. Dies wäre der Fall, wenn die genannten Filme erneut über Internettauschbörsen (BitTorrent) komplett oder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Abgemahnt – wie sollten Betroffene reagieren?

Der Rechtsanwalt der CSR-Rechtsanwaltskanzlei, Christoph Schmietenknop, schlägt dem Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hätte eine Höhe von 815,00 EUR für das Bereitstellen des Films über Online-Tauschbörsen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch CSR-Rechtsanwaltskanzlei ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie die CSR-Rechtsanwaltskanzlei abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch eine Abmahnung von CSR-Rechtsanwaltskanzlei wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmtitels erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
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CSR Rechtsanwaltskanzlei Abmahnungen für Gröger MV GmbH und Co. KG

Die CSR Rechtsanwälte sind auch im Jahr 2017 im Bereich Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts tätig und vertraten laut unserer Kenntnisse diverse Mandanten. Derzeit liegt eine aktuelle Abmahnung im Auftrag der Gröger MV GmbH und Co. KG (GMV Media) vor. So soll angeblich ein rechtlich geschützter Erotikfilm unerlaubt im Internet verbreitet worden sein.

Auch im Jahr 2017 mahnen CSR Rechtsanwälte weiter ab

In der vorliegenden Abmahnung der Karlsruher CSR-Rechtsanwaltskanzlei des Rechtsanwalts Christoph Schmietenknop wird der Vorwurf des Filesharings erhoben. So soll der abgemahnte Anschlussinhaber über seinen Internetzugang einen Erotiktitel im Internet bereitgestellt und verbreitet haben. Zu diesem Zweck sollen – in den Tauschbörsen häufig anzutreffende – Torrent-Dateien genutzt worden seien. Dieses Format ermöglicht einen schnellen Download, indem Teile der einzelnen Datei unter verschiedenen teilnehmenden Online-Tauschbörsen verteilt werden. Es ist keine illegale Möglichkeit des schnellen Downloads, aber sollte ein rechtlich geschütztes Werk innerhalb einer Tauschbörse für Dritte bereit gestellt werden, kann eine Abmahnung durch die CSR Rechtsanwälte die kostspielige Folge sein.

Was wird für die Gröger MV GmbH und Co. KG gefordert?

Im Auftrag des Rechteinhabers Gröger MV GmbH und Co. KG fordert die Kanzlei aus Karlsruhe die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die innerhalb einer knapp gesetzten Frist wieder zurückgesandt werden muss. Des Weiteren fordert CSR die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme, um die Angelegenheit schnell und außergerichtlich abzuschließen. In der vorliegenden Abmahnung hat diese Summe eine Höhe von insgesamt 815,00 EUR.

Sollten diesen Forderungen durch den Abmahnten nicht erfüllt werden, könnte ein gerichtliches Verfahren drohen, was mit weiteren Kosten verbunden wäre. Auch ein Ignorieren wird das Problem selbstredend nicht aus der Welt schaffen, sondern ebenso unangenehme finanzielle Folgen haben.

Viele Betroffene, die eine Abmahnung wegen Filesharing eines Erotikfilms erhalten, schämen sich aufgrund der Thematik und überweisen die geforderte Summe schnell. Dabei könnte es Mittel und Wege geben die Abmahnung abzuwehren. Dazu sollten die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

Abgemahnt – was tun?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an einem Erotiktitel der Gröger MV GmbH und Co. KG erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

• prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
• zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
• unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der CSR Rechtsanwaltskanzlei und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

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