Haben Sie sich Helene Fischers Hitalbum Farbenspiel gekauft? Hoffentlich legal als CD oder als E-Product! Denn seit Dezember 2014 verschicken die Rasch Rechtsanwälte für das Musikalbum Farbenspiel Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. Denn eines der meistverkauften Musikalben in Deutschland seit 1975 mit dem Megahit Atemlos durch die Nacht soll im Internet durch den Abgemahnten rechtswidrig herunter geladen und vervielfältigt worden sein. Ein unerlaubter Up-/ Download kann später sehr teuer werden!
7,99 Euro bei Weltbild – 900 Euro bei den Rasch Rechtsanwälten!
Kostet das sechste Studioalbum (9 × Platin) von Helene Fischer in der CD-Version bei Weltbild (als Limited Pur Edition) nur 7,99 Euro (Stand 02.12.2014), wird dieses bei Abmahnung durch die Rasch Rechtsanwälte ein teurer Spaß. Denn die Rechtsanwälte verlangen für Farbenspiel einen außergerichtlichen Pauschalbetrag über 900 Euro. Die Löschung der rechtswidrig herunter geladenen Musikdatei mit dem Hitalbum ist dabei im Preis inbegriffen!
Ersparen Sie sich großen Ärger!
Die auf Urheberrechtsverstöße im Internet spezialisierten Anwälte verlangen ebenso eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die 30 Jahre gültig ist. Wird die Abmahnung für das Hitalbum Farbenspiel ignoriert, können die Rasch Rechtsanwälte einen weit aus höherem Geldbetrag bei einer Klage vor Gericht einfordern. Soviel Ärger für das 61 Minuten lange Nummer-Eins-Album muss nicht sein!
Farbenspiel gehört der Universal Music GmbH
Laut der Abmahnung besitze die Universal Music GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte für Deutschland. Deshalb habe das Musiklabel Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung sowie Aufwendungsersatz. Um eine weitere Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum Farbenspiel zu verhindern, werde von dem Filesharer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt. Kommt es zu einer weiteren Rechtsverletzung an dem Album Farbenspiel, können die Geldansprüche gegenüber dem Abgemahnten sofort auf dem Gerichtsweg eingeklagt werden.
Täter- / Störerhaftung
Sollte der Abgemahnte als ein Täter haften, müssen die geforderten 900 Euro an die Rasch Rechtsanwälte bezahlt werden. Haftet der beschuldigte Urheberrechtsverletzer jedoch nur als ein Störer, haftet dieser nur für die Anwalts- bzw. Ermittlungskosten über circa 200 Euro.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: