Informationen über Urheberrecht, Filesharing, aktuelle Abmahnungen und Urteile
Kategorie: Kornmeier & Partner
Die Medienrechtskanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main besteht aus sieben Anwälten mit ihrem Gründer Dr. Udo Kornmeier, die sich auf Medienrecht, unter anderem Verletzungen des Urheberrechts mit Abmahnungen, spezialisiert haben. Sie betreuen aktuell die Rechteinhaber. EMI Music Group Germany GmbH & Co. KG, die GDSR GmbH, More Music and Media GmbH, Baseprotect UG sowie die Embassy of Music GmbH mit Abmahnungen wegen Verletzungen des Urheberrechts. Sie mahnen einzelne Songs aus Samplern mit 450 Euro bzw. ganze Alben mit 600 Euro als Pauschalsumme ab.
Far away, far away. Der vergangene Sommerhit „Alle Farben – She moves“ wurde aktuell von der Kanzlei Kornmeier & Partner abgemahnt. Auch wenn sich der Titel bereits 2014 zum Ohrwurm mauserte, findet er sich noch auf Samplern, die z.B. in Tauschbörsen im Umlauf sind. In diesem Fall handelt es sich um die populären „Bravo Hits Vol. 86“, auf der sich nahezu alle angesagten Songs vorfinden. Ein gefundenes Fressen für abmahnende Kanzleien wie Kornmeier & Partner wegen Filesharing.
Abmahnung für den Sommerhit 2014 „She moves (far away)“
Die Single „She moves (Far away)“ von „Alle Farben“ war 2014 ein großer Erfolg. Hinter „Alle Farben“ verbirgt sich der Berliner DJ Frans Zimmer, der für diesen Song die neuseeländische Sängerin Graham Candy gewinnen konnte. Dieses Duo erreichte schnell hohe Charts-Platzierungen und somit auch einen sicheren Platz auf diversen Musikcontainern und Samplern wie z.B. der populären Reihe „Bravo Hits“. Auf der 86. Ausgabe der „Bravo Hits“ ist der Hit „She moves (Far away) von „Alle Farben“ neben anderen Hits zu finden.
Kornmeier & Partner mahnen wegen Filesharing ab
Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner verschickte wegen einer Urheberrechtsverletzung bezüglich des Tracks „She moves (Far away)“ von „Alle Farben“ aktuell eine Abmahnung. Das Lied soll infolge einer Nutzung eines P2P (Peer-to-Peer Netzwerkes) herunter geladen worden sein. Kornmeier und Partner vertreten die Rechteinhaberin B1 Recording GmbH.
Ein solcher Download via P2P Technologie verbirgt das für den Nutzer oft unbekannte Risiko, dass die Datei nicht nur herunter, sondern auch hoch geladen wird. Ein Upload einer rechtlich geschützten Datei, wie z.B. der „Alle Farben“ Hit „She moves (far away)“ stellt somit illegales Filesharing dar und ist Grund der Abmahnung durch Kornmeiner & Partner.
Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen:
Akson Studio Sp.zo.o. stammt aus dem polnischen Warschau
Die Akson Studio Sp.zo.o. aus dem polnischen Warschau (Ul. Piekna 44A), die vom Gründer und Präsidenten Michael Kwieciński geleitet wird, besteht seit dem Jahr 1992. Seitdem wurden fast 130 Produktionen aller Art hergestellt. Neben der Herstellung von Theaterstücken und TV-Serien werden hauptsächlich Fernseh- und Kinofilme für das polnische Publikum (in polnischer Sprache) produziert. Öfters werden die Spielfilme von der Firma Akson Studio Sp.zo.o. auch auf diversen Film-Festivals gezeigt um die hohe Qualität des polnischen Films im Ausland zu promoten. Interessierte Kinobesucher konnten zum Beispiel auf der Berlinale regelmäßig Spielfilme von der Produktionsfirma Akson Studio Sp.zo.o. bewundern. Ebenso werden Werbespots für den polnischen Markt von der Warschauer Produktionsfirma hergestellt.
Abmahnung von Kornmeier & Partner auch für den Spielfilm über Lech Wałęsa
Ebenfalls produzierte die Akson Studio Sp.zo.o. mit „Wałęsa. Człowiek z nadziei“ („Wałęsa. Mann der Hoffnung“) einen Kinofilm über den ehemaligen Vorsitzenden der Gewerkschaft Solidarność und Staatspräsidenten, der den politischen Wandel Polens nachhaltig prägte. Dieser Film wird ebenfalls von Kornmeier & Partner abgemahnt. Abmahnschreiben für diesen Film bearbeiten wir auch selbstverständlich für Sie. Auch produzierte die Akson Studio Sp.zo.o. den Weltkriegsfilm „Katyń“ (über 2,7 Millionen Zuschauer), der das Massaker von Katyn thematisiert. Am 19. Mai 1940 wurden in Katyn circa 4.400 polnische Offiziere ermordet. Der von dem bekannten Regisseur Andrzej Wajda hergestellte Kinofilm aus dem Jahr 2007 wurde sogar für den Oscar® als bester fremdsprachiger Film nominiert. Einen Oscar® bekam dieser allerdings nicht!
Produktionen für den polnischen TV-Markt und Werbespots
Neben den aufwendig produzierten Weltkriegsepen erstellt die Akson Studio Sp.zo.o. zum Beispiel die TV – Serien „2XL“, „Hotel 52“ oder „Misja Afganistan“ („Mission Afghanistan“) für das Fernseh-Publikum in Polen. Für die Episoden der polnischsprachigen Serien verschickt die Kanzlei Kornmeier & Partner noch keine Abmahnschreiben. Auf jeden Fall berichten wir, wenn uns eine neue Abmahnungen von der Kanzlei Kornmeier & Partner für die polnische Rechteinhaberin Akson Studio Sp.zo.o. erreichen.
Offizielle Filmtitel von der Akson Studio Sp.zo.o. nicht im deutschen Einzelhandel zu finden!
Da die Spielfilme von der Akson Studio Sp.zo.o. in der Regel nicht für das deutsche Heimkino veröffentlicht werden sind diese nur als illegale Up-/ Downloads („Filesharing“) im Internet anzutreffen. Da es neben einem legalen Import aus Polen nach Deutschland keine wirklichen Alternativen zu den Spielfilmen des Warschauer Studios gibt, ist oft das sogenannte Filesharing via Tauschbörse die einzige Möglichkeit an einen solchen Film zu gelangen. Es existiert noch die Möglichkeit eine polnischen Original-DVD oder –Blu-ray über die bekannten Online-Portale Amazon oder Ebay zu bestellen.
Hohes Risiko einer Abmahnung wegen Filesharing von Kornmeier & Partner
Beim Filesharing begibt sich der Internet-User jedoch in die große Gefahr eine Abmahnung von der Kanzlei Kornmeier & Partner zu bekommen. Diese ist in der Regel mit sehr Kosten und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden. Den rechtswidrig erhaltenen Spielfilm von der Rechteinhaberin des Studios aus Warschau soll der Empfänger eines Schreibens von der Kanzlei Kornmeier & Partner dazu noch von seinem Computer löschen. Der juristische Hintergrund einer Abmahnung ist immer die Behauptung der abmahnenden Kanzlei, dass das urheberrechtliche Repertoire der Akson Studio Sp.zo.o. rechtswidrig zum Download bzw. zum Upload zur Verfügung gestellt worden wäre. Dabei soll es zu einer unerlaubten weltweiten Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Inhalten gekommen sein.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht:
Legale Import-Kopie des Films Miasto 44 bei Amazon für nur 26 Euro
Die Kanzlei Kornmeier & Partner ist im Jahr 2015 wieder mit der Versendung von Filesharing-Abmahnungen aktiv. Diesmal für den sehenswerten Film Miasto 44 (auf deutsch „Stadt 44“), der aufwendig gestaltet die historischen Ereignisse des Warschauer Aufstands während des Zweiten Weltkriegs erzählt. Dieser ist in Deutschland noch nicht im Heimkino erschienen. Auch im deutschen Kino ist der polnische Blockbuster noch nicht angelaufen. Ob überhaupt dieser Kriegsfilm offiziell im deutschen Einzelhandel erhältlich sein wird ist fraglich. Jedenfalls kostet beim Online-Portal Amazon eine legale polnische Blu-ray-Kopie von Miasto 44 („Kino Świat“) den stolzen Preis von 26 Euro (Stand 23.03.2015). Diese ist auf jeden Fall preiswerter als in der vorliegenden Abmahnung von der Kanzlei Kornmeier & Partner gefordert wird.
740,82 Euro für den polnischen Spielfilm Miasto 44!
In dem Schreiben von der Kanzlei aus Frankfurt am Main (Erstellungsdatum 12.03.2015) wird von unserem Mitglied Herr E. aus O. ein außergerichtlicher Pauschalbetrag über 740,82 Euro gefordert. Ebenfalls soll unser Mitglied eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Der Abmahnung von Kornmeier & Partner liegt außerdem ein Datenblatt und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als Anlagen bei. Dem pauschalen Betrag über 740,82 Euro soll Herr E. bis zum 27.03.2015 auf ein Konto der Bank Schilling & Co. (BIC: BSHADE71XXX) überweisen. Im Fall der Nichtbeachtung der Forderungen für den Spielfilm Miasto 44 droht die Kanzlei Kornmeier & Partner mit einem gerichtlichen Verfahren. Und das ist später kostspielig und sehr langwierig. Denn eine Klage abzuwehren ist bedeutend aufwendiger als eine sofortige Abwehr eines Abmahnschreibens von der Kanzlei Kornmeier & Partner.
Der Kriegsfilm Miasto 44 ist einer der aufwendigsten und teuersten Filme der polnischen Filmgeschichte. Allein die Produktionskosten sollen circa 25 Millionen Zloty (fast 6 Millionen Euro) betragen haben. Der Film erzählt mit einer in Polen noch nicht dagewesener szenografischer, kostümbildnerischer und visueller Wucht den Warschauer Aufstand. Dabei handelt es sich nicht um den Aufstand im Warschauer Ghetto, sondern um den größten bewaffneten Aufstand des Zweiten Weltkriegs. Es ist nämlich die militärische Auseinandersetzung der Polnischen Heimatarmee mit den deutschen Besatzern in Warschau im Jahr 1944. Mit Miasto 44 wurde mit dem Warschauer Aufstand eines der wichtigsten historischen Ereignisse in der Geschichte Polens im 20. Jahrhundert verfilmt. In den Spielfilm wird die Geschichte von den polnischen Jugendlichen Kama (Anna Próchniak), Alicja „Biedronka“, dt. Marienkäfer (Zofia Wichłacz) und Stefan (Józef Pawłowski) erzählt, die gegen die deutschen Besatzer kämpfen. Der polnische Film von dem jungen Regisseur Jan Komasa ist eigentlich weder ein Historien- oder Dokumentarfilm. Denn der Blockbuster Miasto 44 (1,7 Millionen Zuschauer in Polen) ist nicht nur ein Film über dem Kampf während des Warschauer Aufstands, sondern auch über die Jugend und die Liebe der Hauptpersonen.
Urheberrechtsverletzung am 30.01.2015 (13:32:38 Uhr)
Der Spielfilm Miasto 44 soll von unserem Mitglied im Internet rechtswidrig herunter geladen worden sein. Die Computerdatei „Miasto 44.mvb“ habe Herr E. via Tauschbörse (zum Beispiel BitTorrent) im Netz öffentlich zur Verfügung gestellt und unerlaubt auf der ganzen Welt vervielfältigt. Aus diesem Grund habe eine von der Rechteinhaberin beauftragte Firma das genaue Datum, die sekundengenaue Uhrzeit, dem Hash-Wert („digitaler Fingerabdruck“) sowie den Eigennamen der herunter geladenen Computerdatei ermittelt und beweissicher dokumentiert. Laut der vorliegenden Abmahnung von Kornmeier & Partner habe Herr E. die streitgegenständliche Datei am 30.01.2015 um 13:32:38 Uhr mit einer Tauschbörsen-Software kopiert und somit eine Rechtsverletzung begangen.
600 Euro fordert die Akson Studio Sp.zo.o. als fiktiven Schadensersatz
Da die Akson Studio Sp.zo.o. die Urheberrechte an dem Spielfilm Miasto 44 innehabe könnte diese einen Schadensersatzanspruch über 600 Euro gegenüber Herrn E. aus O. geltend machen werden. Ferner wird ebenso ein Aufwendungsersatzanspruch über 140,82 Euro von unserem Mitglied verlangt. Die Kanzlei Kornmeier & Partner listet diesen Anspruch in der vorliegenden Abmahnung detailliert auf. So werden zum Beispiel 6 Euro-Cent als „anteilige Auslagenpauschale für die Geltendmachung des Auskunftsanspruches gegenüber dem Provider“ verlangt. Ebenso werden 0,09 Euro als „anteilige Auslagenpauschale für das Gestattungsverfahren“ unserem Mitglied berechnet. Die Kanzlei Kornmeier & Partner fordert von unserem Mitglied ebenso Anwaltskosten in der stattlichen Höhe von 104 Euro. Ebenfalls wird auch der Unterlassungsanspruch wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Spielfilm Miasto 44 beansprucht. Dieses soll durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgen.
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Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht:
Is It Right – Elaizas Hitsingle zum Eurovision Song Contest 2014 wird aktuell von Kornmeier & Partner abgemahnt. 365,50 Euro soll Frau J.W. aus B. laut dem Wortlaut der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung zahlen. Ebenso wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eingefordert. Die Auftraggeberin des Schreibens von Kornmeier & Partner ist die Musicstarter GmbH & Co. KG, die auch die Rechteinhaberin ist.
Musicstarter GmbH ist ein Teil der Hubert Burda Media
Die Musicstarter GmbH & Co. KG ist Deutschlands erste Crowdfunding-Plattform für Profimusiker. Ein Ziel ist die Finanzierung und Förderung von vielversprechenden Musikern. Ebenso ist das Unternehmen ein professionelles Musiklabel, deren Mitgesellschafter die Burda Intermedia Publishing ist. Somit gehört die Musicstarter GmbH der Hubert Burda Media, einem großen deutschen Medienkonzern, unter anderem mit der Zeitschrift FOCUS im Portfolio.
Folgeabmahnungen wegen Chartcontainer möglich
Das Plattenlabel beauftragte die Kanzlei Kornmeier & Partner, da diese die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Album Gallery der Band Elaiza mit dem Titel Is It Right besitze. Laut Abmahnung habe Frau J.W. nicht das Album von Elaiza aus dem Internet herunter geladen, sondern den Chartcontainer Bravo Hits Vol.85. Da sich auf dem Bravo Hits- Sampler noch 43 weitere urheberrechtlich geschützte Musiktitel befinden, ist die Abmahnung von Kornmeier & Partner vermutlich nicht die Einzige. Folgeabmahnungen für andere Künstler wie Lady Gaga, Bruno Mars oder Jan Delay könnten die Folge sein.
Riskieren Sie keinen Gerichtsprozess wegen Elaizas Hitsingle
Deshalb ist es wichtig bei einer Abmahnung nicht in Panik zu geraten. Obwohl die Unterlassungserklärung und der Geldbetrag bis zum 12.11.2014 an die Kanzlei Kornmeier & Partner gesandt werden sollte. Denn die Plattenfirma Musicstarter GmbH habe gegenüber der Abgemahnten einen Unterlassungsanspruch (§ 97 Abs.1 UrhG), einen Auskunftsanspruch (§ 101 UrhG) sowie einen Schadensersatzanspruch (§ 97 Abs. 2 UrhG). Sollten die eng festgelegten Fristen nicht eingehalten werden, empfiehlt die Kanzlei Kornmeier & Partner gerichtliche Schritte gegenüber der Abgemahnten einzuleiten. Bei einer Gerichtverhandlung fordert dann die Musicstarter GmbH eine Schadensersatzpauschale über 200 Euro hinsichtlich der Rechtsverletzung an dem Musiktitel von Elaiza.
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Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:
Dem Verbraucherdienst e.V. aus Essen (NRW) liegt eine Abmahnung eines Mitglieds vom 17.02.2014 von der Kanzlei Kornmeier & Partner hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing eines Musiktitels des deutschen Rappers Prince Kay One vor. Der urheberrechtlich geschützte Musiktitel (Zitat) „Prince Kay One – Keep Calm (feat. Emory) (Fuck U) – Various Artists /German Top 100 Single Chart Container vom 11.11.2013“ (Zitat Ende) soll mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes via Up-/Download aus dem Internet durch Filesharing herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Das Filesharing ist der Grund für die Urheberrechtsverletzung des Musiktitels von Prince Kay One.
735, 50 Euro für das Filesharing des Musiktitels von Prince Kay One
(Zitat) „Unsere Mandantschaft ist Inhaberin ausschließlicher Rechte an dem Album „Rich Kidz“ sowie den darauf enthaltenen Tonaufnahmen des Künstlers Prince Kay One“ (Zitat Ende) ist in der Abmahnung von Kornmeier & Partner zu lesen. Die Kanzlei Kornmeier & Partner fordert in der Abmahnung von Prince Kay One die Zahlung eines Pauschalbetrags von 373,75 Euro bis zum 04.03.2014, sollte es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen. Kornmeier & Partner verlangen unter anderem von dem Filesharer eine Unterlassungserklärung: (Zitat) „Wir fordern Sie hiermit auf, die betreffende Datei unverzüglich von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Order Ihres Rechners zu entfernen sowie die in der Anlage beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis spätestens 04.03.2014 an unsere Kanzlei zurückzusenden.“ (Zitat Ende). Sollten die unterschriebene Unterlassungserklärung sowie der geforderte Pauschalbetrag von 373,75 Euro nicht fristgerecht an die Kornmeier & Partner zurückgesendet werden, kann ein langer und teurer Gerichtsprozess möglich werden.
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Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing: