Frommer Legal Abmahnung 2022: Moonfall

Es ist noch nicht lange her, als Moonfall als neuer Katastrophen-Film im Kino gefeiert wurde. Nun soll der Blockbuster bereits als Download im Internet verbreitet werden. Für Filesharing-Nutzer unter Umständen eine teure Angelegenheit: denn es könnte durch Frommer Legal abgemahnt werden.

Moonfall soll den Weg in die Tauschbörsen gefunden haben

Roland Emmerich hat mit seinen Filmen ein eigenes Genre geschaffen: die Lust an der Zerstörung unseres Planeten. Das kommt gut bei einigen Filmfreunden an; der neueste Streich des Regisseurs heißt Moonfall und wurde bereits nach dem ersten Teaser-Trailer heiß erwartet.

Keine Überraschung, dass der Film schnell rechtswidrig im Internet als Download gehandelt wurde. Meist über BitTorrent oder vergleichbare Filesharing-Plattformen soll der Film bereits kurz nach der Veröffentlichung bereit gestellt worden sein. Ein solches Verbreiten ist als eine Urheberrechtsverletzung zu werten – was eine teure Abmahnung nach sich ziehen kann.

Abmahnung: Moonfall als Download im Internet verbreitet

Frommer Legal ist allgemein u.a. bekannt für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen – nicht selten von populären Firmen im Kinofilm-Business. In diesem Fall soll die Münchner Kanzlei von der LEONINE Licensing GmbH beauftragt worden sein, um unerlaubtes Teilen von urheberrechtlich geschützten Filmen abzumahnen. Der gängige Term „Filesharing“ bedeutet in dem Zusammenhang, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk vielfach illegal und kostenlos im Internet verbreitet wurde. Empfänger eines solchen Schreibens ist in der Regel der Anschlussinhaber des Internetzugangs.

Frommer Legal schlägt außergerichtlichen Weg vor

Meist strebt Frommer Legal in ihren Filesharing-Abmahnungen den außergerichtlichen Weg an. Das bedeutet: Im Auftrag der Rechteinhaberin LEONINE Licensing GmbH soll ein Betrag von über 900 EUR gefordert werden. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen. Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „ Moonfall“ ohne Erlaubnis zum Download bereitgestellt worden sein und wird somit als eine Urheberrechtsverletzung gewertet.

Wie auf eine Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal reagieren?

Wir können es nicht oft genug sagen: Betroffene sollten eine Filesharing-Abmahnung durch Frommer Legal keinesfalls ignorieren, sondern müssen reagieren. Sonst drohen weitere Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Beim gerichtlichen Mahnbescheid ist schnelles Reagieren gefragt

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst es zu einem Vollstreckungsbescheid und somit weiteren Kosten kommen kann. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Frommer Legal: Hilfe bei Abmahnungen

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Chat in WhatsApp +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Abmahnung Frommer Legal, 2021: Dune

Die Kino-Blockbuster fielen im Jahr 2021 aufgrund der Pandemie eher dürftig aus. Große Debatten gab es im Vorfeld der Veröffentlichung von Dune, der neuesten Interpretation des Sci-Fi Klassikers, ob er direkt online als Download oder im Kino veröffentlicht werden sollte. Scheinbar fand der Film bereits andere Weg ins Netz: Die Kanzlei Frommer Legal mahnt Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk ab.

Dune: Beliebter Sci-Fi-Film via BitTorrent geteilt?

Lange wurde über die Neuverfilmung von Dune debattiert. Regisseur Denis Villeneuve   schaffte eine spannende Vision der Buchvorlage, die Fans weltweit begeisterte. Doch stand die Frage im Raum, ob der Film direkt zum Download oder im Kino veröffentlicht werden sollte. Der Film fand trotz des Kinostarts seinen schnellen Weg ins Netz, leider als Download, für den scheinbar eine Genehmigung fehlte.

Aus diesem Grund beauftragte die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment die Münchner Kanzlei Frommer Legal. Die Rechtsanwälte sollten jene Anschlussinhaber abmahnen, über deren Internetzugang eine Urheberrechtsverletzung an „Dune“ festgestellt und dokumentiert werden kann.

In Online-Tauschbörsen (P2P) sollen Nutzer sich via BitTorrent mit anderen Nutzern verständigen, um Dateien auszutauschen bzw. zum Download anzubieten. Solche Abläufe können als eine rechtswidrige Handlung gelten, insbesondere ist dies bei urheberrechtlich geschützten Materialien wie Filmen und Musiktiteln eine Möglichkeit.

Was fordert die Kanzlei für die Urheberrechtsverletzung?

Wird unerlaubtes Filesharing vermutet, so könnte ein Anschlussinhaber eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal erhalten. Wie zuvor beschrieben, wird Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment ein Betrag von über 900 EUR gefordert. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen.

Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „Dune“ ohne Erlaubnis ins Netz gestellt worden sein und ist somit als eine Urheberrechtsverletzung zu betrachten. Dritte hatten die Möglichkeit, das Filmwerk zu bestimmten Zeitpunkten herunterzuladen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Abmahnung Frommer Legal – Teen Titans Go! To the Movies

Ob DC Comics oder Marvel: Superhelden-Filme erfreuen sich großer Beliebtheit. Keine große Überraschung also, dass viele Filme rechtswidrig auf Tauschbörsen angeboten werden. Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München vertritt die Warner Bros. Entertainment, um gegen dieses Filesharing vorzugehen – zum Beispiel bei „Teen Titans Go! To the Movies“.

„Teen Titans Go! To the Movies“ zum Download angeboten

Worum geht es bei dem Film: Auch wenn derzeit die Real-Verfilmungen den Ton angeben, so bot diese DC-Comic-Variante eine humorvolle Abwechslung. Der Animationsfilm „Teen Titans Go! To the Movies“ bietet Fans der Comics viele unterhaltsame Momente, aber auch spannende Action. „Fuck Batman!“ könnte stellvertretend für die Stimmung des Films stehen.

Dass diese Mischung schnell ihre Fans fand und somit leider auch genauso schnell im Netz zum Download angeboten worden sein soll, ist keine Überraschung. Die Rechteinhaberin und Auftraggeberin Warner Bros. Entertainment beauftragte die Rechtsanwälte der Frommer Legal Kanzlei um jenen Anschlussinhaber eine Abmahnung zu senden, wenn deren Internetzugang der „Teen Titans Go! To the Movies“ zum Download angeboten worden sein soll.

Abmahngefahr Filesharing „BitTorrent“

Was viele Nutzer von BitTorrent und Co. nicht unbedingt wissen: Beim Download werden Fragmente der heruntergeladenen Datei ebenfalls anderen Nutzern des P2P-Netzwerks zur Verfügung gestellt. Da sich Filesharing über P2P Netzwerke (wie besagtes BitTorrent) weiterhin großer Beliebtheit erfreut, droht die Gefahr einer kostspieligen Abmahnung.

Leider handelt es sich bei den in der Abmahnung genannten Inhalten um Material, welches als durch die Rechteinhaberin urheberrechtlich geschützt gilt. Zum Verbreiten müsste eine Genehmigung vorliegen, was beim typischen Filesharing via P2P eher unwahrscheinlich ist. Die Folge kann eine Abmahnung sein, weil durch die Rechteinhaberin keine Genehmigung vorlag.

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von über 900 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Rechteinhaberin empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

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Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

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Abmahnung Frommer Legal – Superman: Man Of Tomorrow

Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München vertritt die Warner Bros. Entertainment, um gegen Filesharing vorzugehen. So auch bei dem Filmwerk „Superman: Man Of Tomorrow“.

Wurde der Film „Superman: Man Of Tomorrow“ zum Download angeboten?

Wahrscheinlich hat bereits jeder zumindest Teile der Geschichte mitbekommen. Vom fernen und gleichzeitig sterbenden Planeten Krypton stammt Kal-El, der auf der Erde schließlich eine neue Heimat findet. Viel bekannter unter dem Namen Clark Kent bzw. Superman meistert er nicht nur sein irdisches Leben, sondern bekämpft mit der Hilfe seiner Superkräfte die Schurken dieser Welt. Der Animationsfilm „Superman: Man Of Tomorrow“ erzählt eine neue Variante der bekannten Story.

Keine Überraschung also, dass der Animationsfilm seinen Weg in diverse Tauschbörsen und P2P-Netzwerke fand. Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment sollen jene Anschlussinhaber eine Abmahnung erhalten, wenn über dem jeweiligen Internetzugang der besagte Film zum Download angeboten wurde.

BitTorrent: Abgemahnt durch Filesharing

Weiterhin erfreut sich Filesharing über P2P Netzwerke (wie BitTorrent) großer Beliebtheit, um Medien, wie Serien, Musik und Filme im Internet zu tauschen. Leider handelt es sich bei den Inhalten oft um Material, welches recht aktuell ist und (noch) nicht zum Verkauf bereit steht. Dies muss aber nicht der Fall sein, da es auch bei der Verbreitung von älteren und urheberrechtlich geschütztem Material zu einer Abmahnung wegen Filesharing kommen kann.

Das Herunterladen via P2P (z.B. BitTorrent) birgt die Gefahr, dass die Datei beim Download gleichzeitig für Dritte bereitgestellt. Dies kann je nach Umfang ein kurzer Zeitraum sein, der jedoch genügt, um eine Urheberrechtsverletzung festzustellen. Die Folge kann eine Abmahnung sein, weil durch die Rechteinhaberin keine Genehmigung vorlag.

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von über 900 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Rechteinhaberin empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

Waldorf Frommer Abmahnung: Knives Out – Mord ist Familiensache

Die für Abmahnungen wegen rechtswidrigem Filesharing bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt aktuell Abmahnschreiben für das unerlaubte Teilen des Films Knives Out – Mord ist Familiensache. Beauftragt wurden die Rechtsanwälte von der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft. Wie sollten Betroffene reagieren?

Abgemahnt wegen unerlaubtem Filesharing

Der Unmut ist groß, sobald man eine Abmahnung im Briefkasten findet. Waldorf Frommer aus München kann Absender derartiger Schreiben sein, sofern eine Urheberrechtsverletzung über den eigenen Internetzugang vermutet wird. So sollen den Rechtsanwälten Informationen vorliegen, die eine unerlaubte Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material darlegen. So auch für das Teilen des Films Knives Out – Mord ist Familiensache. Die alleinigen Vertriebsrechte liegen bei Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft.

Knives Out – Mord ist Familiensache: Wie kam es zur Abmahnung

Plot des Films: Knives Out ist ein US-amerikanischer Krimi, der Anfang 2020 in die deutschen Kinos kam. Bei einer Familienfeier zum 85. Geburtstag stirbt das Geburtskind und zugleich Oberhaupt der Familie. Die Feierlichkeiten werden nun zum Kriminalfall. Die Gäste und Familienangehörigen behaupten, sie haben von alledem nichts mitbekommen. Ein Privatdetektiv ermittelt innerhalb der Besucher, welche vor Ort bleiben müssen und im Laufe der investigativen Ermittlungen gibt es immer wieder neue Überraschungen.

Scheinbar ist der Film so beliebt, dass er seinen Weg in Online-Tauschbörsen fand, wo es unter Umständen zu rechtswidrigen Filesharing kommen kann. Die Folge wäre eine kostspielige Abmahnung.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Rechtsanwälte fordern in Ihrem Abmahnschreiben die Beseitigung der im Internet angebotenen Datei und die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 915,00 EUR. Diese Summe soll einer schnellen außergerichtlichen Einigung dienen. Darüber hinaus verlangt Waldorf Frommer, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von dem Abgemahnten unterschrieben wird. Mit der Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung werden bei einem weiteren Verstoß gegen das Urheberrecht an dem Film Knives Out – Mord ist Familiensache hohe Vertragsstrafen fällig.

Abmahnung erhalten – und nun?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Film „Knives Out – Mord ist Familiensache“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

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Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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