Abmahnung | Elite Film AG | APW Rechtsanwälte

Auch im Jahr 2015 erreichen den Verbraucherdienst e.V. Abmahnungen unserer Mitglieder von den APW Rechtsanwälten für die Elite Film AG.

Elite Film AG wurde 1937 in der Schweiz gegründet

Die Elite Film AG ist eine unabhängige Filmverleih- und Filmproduktionsfirma aus der Schweiz. Auch als Ascot Elite Entertainment Group ist das im Jahr 1937 gegründete Unternehmen aus Zürich bekannt. In den Abmahnungen von den APW Rechtsanwälten, die dem Verbraucherdienst e.V. vorliegen, tritt die deutsche Filiale der Elite Film AG in Erscheinung, die sich auch als Ascot Elite Home Entertainment GmbH bekannt ist. In den Abmahnungen, die von den APW Rechtsanwälten anfertigt werden, wird die Rechteinhaberin und Auftraggeberin jedoch als Elite Film AG bezeichnet.

Stuttgarter Filliale der Elite Film AG besteht seit 2006

Die deutsche Tochter der Elite Film AG besteht erst seit 2006. Die Hauptaufgaben der Stuttgarter Filiale der Schweizer Filmfirma sind der Lizenzerwerb, die Vermarktung sowie der Vertrieb von Filmrechten für deutschen Markt. Eine große Filmbibliothek mit Kinofilmen, TV-Filmen sowie mit Special Interest-Themen vermarktet die Elite Film AG.

460 Euro für einen Film von der Elite Film GmbH

So fordern die APW Rechtsanwälte von dem Abgemahnten im Namen der Rechteinhaberin Elite Film AG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenso soll der durch Filesharing entstandene Schadensersatz beglichen werden. Da eine Abmahnung von den APW Rechtsanwälten zuerst das Ziel hat einen außergerichtlichen Vergleich zu erreichen soll fristgerecht die geforderte Unterlassungserklärung an die Kanzlei verschickt werden. Ebenso soll ein geforderter Pauschalbetrag über 460 Euro von der Kanzlei der APW Rechtsanwälte im Namen der Elite Film GmbH von dem Abgemahnten bezahlt werden.

Ansprüche der Elite Film GmbH gegenüber dem Abgemahnten

Laut dem Inhalt der Abmahnung von den APW Rechtsanwälten sei die Elite Film GmbH die alleinige Besitzerin der Verwertungsrechte. Somit habe die Rechteinhaberin Anspruch auf Schadensersatz (§ 97 Abs.2 UrhG), auf Unterlassung (§ 97 Abs.1 UrhG) sowie auf Ersatz der Rechtsfolgekosten (§ 97a Abs. 1 S.2). Dabei habe unter anderem eine öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) sowie eine rechtswidrige Vervielfältigung (§ 16 UrhG) an einem Filmtitel der Elite Film AG durch den Abgemahnten statt gefunden.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

Abmahnung | Universal Pictures Germany GmbH | APW Rechtsanwälte

Die APW Rechtsanwälte (Dortmund) betreuen Filesharing-Abmahnungen im Auftrag der Universal Pictures Germany GmbH. Die Filmverleihfirma hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main sowie eine Filiale in Hamburg. Universal Pictures Germany GmbH ist im Kinoverleih als auch im Verkauf von Heimkinofilmen im Einzelhandel oder im Internet aktiv.

Universal Pictures Germany GmbH ist ein Tochterunternehmen eines US-Konzerns

Die Universal Pictures Germany GmbH ist eine deutsche Tochter Medienkonzerns NBC Universal aus den USA. Der US-amerikanische Mutterkonzern betreibt unter anderem in Los Angeles eines der größten und ältesten Filmstudios, die noch regelmäßig Blockbuster für ein großes Publikum produzieren.

Pauschaler Vergleichsbetrag zwischen 500 bis 530 Euro

Verbraucherdienst e.V. berichtete in der Vergangenheit über Abmahnungen von den APW Rechtsanwälten, deren Auftraggeber die deutsche Tochter des US-Medienkonzerns war. Die Bezahlung eines Pauschalbetrags zwischen 500 bis 530 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden jeweils in einer Abmahnung von den APW Rechtsanwälten von dem Abgemahnten eingefordert.

Öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung

Die urheberrechtlich geschützten Spielfilme von der Rechteinhaberin Universal Pictures Germany GmbH sollen mittels einer Filesharing-Software im Internet von dem Abgemahnten herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Dabei stellt die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) sowie deren Vervielfältigung (§ 16 UrhG) im Internet die eigentliche Urheberrechtsverletzung dar. Da die Universal Pictures Germany GmbH die deutsche Rechteinhaberin dieser Filme ist, kann sie Unterlassung-, Auskunfts-, Schadensersatz- sowie Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Abgemahnten gegenüber dem Abgemahnten geltend machen.

IP-Adresse, Hash –Wert, genauer Zeitpunkt der Rechtsverletzung

Die Universal Pictures Germany GmbH beauftragt zur Ermittlung und zur Verfolgung einer Urheberrechtsverletzung eine Antipiracy-Firma, die den genauen Zeitpunkt der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung, die IP-Adresse des Anschlussinhabers sowie den Hash-Wert (digitaler Fingerabruck) im Internet und beweissicher ermittelt und dokumentiert. Über dem Umweg eines Gerichtlichen Gestattungsbeschlusses konnte anschließend die Kanzlei der APW Rechtsanwälte eine Abmahnung im Auftrag der Rechteinhaberin anfertigen.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

 

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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Abmahnung | Universal Pictures Germany GmbH | APW Rechtsanwälte

Die APW Rechtsanwälte (Dortmund) betreuen Filesharing-Abmahnungen im Auftrag der Universal Pictures Germany GmbH. Die Filmverleihfirma hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main sowie eine Filiale in Hamburg. Universal Pictures Germany GmbH ist im Kinoverleih als auch im Verkauf von Heinkinofilmen im Einzelhandel oder im Internet aktiv.

Universal Pictures Germany GmbH ist ein Tochterunternehmen eines US-Konzerns

Die Universal Pictures Germany GmbH ist eine deutsche Tochter Medienkonzerns NBC Universal aus den USA. Der US-amerikanische Mutterkonzern betreibt unter anderem in Los Angeles eines der größten und ältesten Filmstudios, die noch regelmäßig Blockbuster für ein großes Publikum produzieren.

Pauschaler Vergleichsbetrag zwischen 500 bis 530 Euro

Verbraucherdienst e.V. berichtete in der Vergangenheit über Abmahnungen von den APW Rechtsanwälten, deren Auftraggeber die deutsche Tochter des US-Medienkonzerns war. Die Bezahlung eines Pauschalbetrags zwischen 500 bis 530 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden jeweils in einer Abmahnung von den APW Rechtsanwälten von dem Abgemahnten eingefordert.

Öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung

Die urheberrechtlich geschützten Spielfilme von der Rechteinhaberin Universal Pictures Germany GmbH sollen mittels einer Filesharing-Software im Internet von dem Abgemahnten herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Dabei stellt die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) sowie deren Vervielfältigung (§ 16 UrhG) im Internet die eigentliche Urheberrechtsverletzung dar. Da die Universal Pictures Germany GmbH die deutsche Rechteinhaberin dieser Filme ist, kann sie Unterlassung-, Auskunfts-, Schadensersatz- sowie Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Abgemahnten gegenüber dem Abgemahnten geltend machen.

IP-Adresse, Hash –Wert, genauer Zeitpunkt der Rechtsverletzung

Die Universal Pictures Germany GmbH beauftragt zur Ermittlung und zur Verfolgung einer Urheberrechtsverletzung eine Antipiracy-Firma, die den genauen Zeitpunkt der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung, die IP-Adresse des Anschlussinhabers sowie den Hash-Wert (digitaler Fingerabruck) im Internet und beweissicher ermittelt und dokumentiert. Über dem Umweg eines Gerichtlichen Gestattungsbeschlusses konnte anschließend die Kanzlei der APW Rechtsanwälte eine Abmahnung im Auftrag der Rechteinhaberin anfertigen.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

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Abmahnung | The Worlds End | APW Rechtsanwälte

Für die britische Actionkomödie The Worlds End verschicken die APW Rechtsanwälte aktuell Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. Der urheberrechtlich geschützte Filmtitel The Worlds End soll via Tauschbörse per Up-/Download im Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Der Auftraggeber der Abmahnung der APW Rechtsanwälte aus Dortmund für The Worlds Ends ist die Rechteinhaberin Universal Pictures International Germany GmbH.

530 Euro für das Filesharing des Kinofilms The Worlds End

In der Abmahnung für die Komödie The Worlds End werden die Abgabe eines pauschalen Vergleichsbetrags über 530 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den APW Rechtsanwälten gefordert. Schickt der Abgemahnte nicht fristgerecht die geforderte Unterlassungserklärung sowie den Geldbetrag an die APW Rechtsanwälte, kann ein Gerichtsprozess drohen.

Wussten Sie schon,

dass eine Abmahnung für den Film The Worlds End durch die APW Rechtsanwälte die Vorstufe zu einem einstweiligen Verfügungs- und Urteilsverfahren ist? Außerdem dient eine Abmahnung von den APW Rechtsanwälten als eine außergerichtliche Möglichkeit den Unterlassungsanspruch bei Urheberechtsverletzungen beizulegen.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

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Abmahnung | 47 Ronin | APW Rechtsanwälte

Für Ihren Auftraggeber und Rechteinhaber Universal Pictures International Germany GmbH verschickt die Dortmunder Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notar Abmahnungen für den Film 47 Ronin bezüglich Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet. Der US-amerikanische Samuraifilm soll von dem in der Abmahnung angeschriebenen Filesharer durch Filesharing (Peer-to-Peer-Netzwerk) via Up-/Download im Internet herunter geworden und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein.

Abmahnung von APW Rechtsanwälte und Notar für 47 Ronin ist erst der Anfang

Für gewöhnlich ist die Abmahnung von den APW Rechtsanwälte und Notar für den Film 47 Ronin die Vorstufe zu einem einstweiligen Verfügungs- bzw. Urteilsverfahren. Außerdem ist eine Abmahnung für den Samuraifilm 47 Ronin die außergerichtliche Möglichkeit zur Streitbeilegung bei Urheberrechtsverletzungen. In der Abmahnung von APW Rechtsanwälte und Notar werden bis zu einer festgelegten Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch eine Zahlung eines Pauschalbetrags in der Höhe von 530 Euro gefordert. Sollte es nicht zur angestrebten außergerichtlichen Einigung mit dem Rechteinhaber Universal Pictures und der Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notar kommen, kann ein Gerichtsprozess wegen der Urheberrechtsverletzung an dem visuell spektakulären Fantasyabenteuerfilm 47 Ronin angestrebt werden.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Abmahnung, Urheberrecht und Filesharing:

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