Verbraucherdienst liegen zwei aktuelle Abmahnungen unterschiedlicher Mitglieder vor. Beide wurden durch Rechtsanwalt Yussof Sarwari versandt, der von der Firma VPS Film-Entertainment GmbH aus Konken beauftragt wurde. So wird laut den Abmahnschreiben der Vorwurf formuliert, dass die jeweiligen Anschlussinhaber rechtlich geschütztes Filmmaterial ohne Genehmigung im Internet verbreitet hätten.
Wurde „Nachtschicht für Rose Valerie“ rechtswidrig geteilt?
Die Firma VPS Film-Entertainment GmbH wirbt mit dem Slogan „Seit 40 Jahren Ihr Partner für Hardcore-Entertainment“ und bietet Produkte im Bereich Erotik an, wie unter anderem auch Filme mit eindeutig zweideutiger Handlung.
Auch Pornos können urheberrechtlich geschützt sein. Das Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Werke können eine kostspielige Abmahnung nach sich ziehen. So auch in den vorliegenden Fällen: Kanzlei Sarwari mahnte jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetzugang das Filmwerk „Nachtschicht für Rose Valerie“ ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin verbreitet wurde. Die Rechte liegen bei der VPS Film-Entertainment GmbH.
Was fordert Rechtsanwalt Yussof Sarwari für VPS?
Für das unerlaubte Verbreiten (Filesharing) sowie die Rechtsverletzung erhebt die Kanzlei Sarwari im Auftrag Ihrer Mandantin VPS Film-Entertainment GmbH Ansprüche auf Unterlassung der Urheberrechtsverletzung, Schadensersatz und die Vernichtung des geteilten Werkes – inklusive Kopien.
Der Abmahnung ist der Zahlungsanspruch im Detail aufgelistet. Der abgemahnte Anschlussinhaber hat somit eine Übersicht über einzelne Kostenpunkte, wie u.a. Providerauskunft und Gerichtskosten.
Sarwari schreibt schlägt zur schnellen und unproblematischen Erledigung der Angelegenheit jedoch einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 850,00 EUR vor. Zusätzlich soll laut der Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, um eine Wiederholungsgefahr der Rechtsverletzung zu minimieren. Ein Verstoß dagegen würde weitere Kosten für den Abgemahnten verursachen.
Hilfe bei Kanzlei Yussof Sarwari
Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an einem Erotikfilm wie z.B. „Nachtschicht für Rose Valerie“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Auch wenn Ihnen das Thema unter Umständen unangenehm sein könnten, sollten Sie ein derartiges Abmahnschreiben nicht ignorieren! Sonst könnte es zu weiteren Kosten kommen. Was können Betroffene stattdessen in so einem Fall tun?
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Sarwari und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren. Diskretion ist eine Selbstverständlichkeit für uns und kooperierende Rechtsanwälte.
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