Kanzlei Yussof Sarwari Abmahnung: HN Medien GmbH

Der Hamburger Rechtsanwalt Yussof Sarwari vertrat in der Vergangenheit die HN Medien GmbH und mahnt in deren Auftrag das rechtswidrige Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material ab. Die Mandantin soll mehrere Erotikfilme vertreiben, die laut des Abmahnschreibens im Internet für Dritte zum freien Download bereitgestellt wurde.

Porno-Abmahnung 2020: Sawari mahnt für HN Medien GmbH ab

Laut diverser vorliegender Abmahnungen von RA Yussof Sarwari wurde über den Internetzugang des jeweiligen abgemahnten Anschlussinhabers ein rechtlich geschütztes Filmwerk aus dem Erotikbereich im Internet zum Download angeboten. Als Rechteinhaberin wird in dem Abmahnschreiben die HN Medien GmbH genannt.

Das besagte Filmwerk soll via BitTorrent herunter geladen worden sein; bei Filesharing via Torrent werden bereits herunter geladene Datenteile für Dritte via Upload zur Verfügung gestellt. So soll es zu der nicht erlaubten Vervielfältigung und Verbreitung des Titels im Netz gekommen sein.

Urheberrechtsverletzung: Was wird in der Abmahnung gefordert?

Für das rechtswidrige Verbreiten des genannten Titels von der HN Medien GmbH fordert RA Sarwari einen Pauschalbetrag, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Wichtig für Betroffene: Dieses Angebot ist fristgebunden. Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Kanzlei Sarwari weist den Abgemahnten darauf hin, dass sämtliche Fälle, in denen keine außergerichtliche Einigung erfolgt, geltend gemacht werden.
Im Falle einer versäumten Frist werden für den Abgemahnten u.a. folgende Gesamtkosten fällig:

  • Lizenzschaden für das Filmwerk
  • Sicherungs- und Gestattungsverfahren
  • Anwaltskosten
  • Providerauskunft
  • usw.

Insgesamt können in einer Abmahnung für HN Medien GmbH Gesamtkosten in Höhe von mehreren Hunderten Euro berechnet werden. Alternativ können Betroffene den vorgeschlagenen Pauschalbetrag bezahlen, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Was tun im Falle einer teuren Abmahnung?

Abgemahnte sollten Ruhe bewahren und nicht den Kopf in den Sand stecken, auch wenn es sich um möglicherweise unangenehme Filmtitel handelt, die einem diese Abmahnung bescherten. Wichtig ist die Beachtung der eng gesetzten Fristen, damit es nicht noch kostspieliger wird. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit Filesharing und/oder der abmahnenden Kanzlei Yussof Sarwari auskennt.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Sarwari und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren. Diskretion ist eine Selbstverständlichkeit für uns und kooperierende Rechtsanwälte.

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