Bundesgerichtshof (BGH) fällte ein Grundsatzurteil für die Eltern von volljährigen Kindern. Eltern haften nicht bei volljährigen Familienangehörigen wegen Verletzungen des Urheberrechts durch Filesharing.
Mit dem Urteil ( I ZR 169/12 – BearShare) vom 8. Januar 2014 haften nicht mehr die Eltern von volljährigen Familienangehörigen, wenn ein Verstoß gegen das Urheberrecht im Internet begangen wurde. Sollten keine Anhaltspunkte wegen Filesharing bei Familienangehörigen erkennbar sein, so die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), haftet nicht mehr der Inhaber des Internetanschlusses wegen einer Abmahnung.
Klage vor dem Bundesgerichtshof entstand aus einer Abmahnung wegen Filesharing von Musikdateien
Die Klage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) bezieht sich auf eine Abmahnung wegen Downloads von 3.749 eines volljährigen Familienmitglieds. 3.454,60 Euro seien seitens der Eltern wegen der Urheberrechtsverletzung zu zahlen. Diese Musikdateien seien per Down- bzw. Upload anderen Usern zum Filesharing zur Verfügung gestellt worden. Die beklagten Eltern verschickten daraufhin die Unterlassungserklärung. Die Kosten der Abmahnung wegen Filesharing beglichen sich jedoch nicht.
Vorinstanzen (Landgericht / Berufungsgericht) entschieden für die Tonträgerfirmen
Daraufhin klagten die Tonträgerfirmen am Landgericht / Berufungsgericht, was statt gegeben wurde. Der Beklagte sei laut den Urteilen der gerichtlichen Vorinstanzen für die Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing des volljährigen Familienangehörigen verantwortlich. Der Bundesgerichtshof (BGH) kam jedoch in seiner Urteilsverkündung zu einer anderen Entscheidung.
Bundesgerichtshof (BGH) fällte ein Grundsatzurteil
Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH), die die Klage abwiesen, argumentieren in ihrer Entscheidung (Grundsatzurteil), dass die Eltern volljährigen Familienangehörigen ohne Belehrung bzw. Bewachung ihren Internetanschluss überlassen können ohne dafür zu haften.
Keine Störerhaftung auf Unterlassung bei Urheberrechtsverletzungen
Wurde zum Beispiel vorher eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen an den volljährigen Familienangehörigen verschickt, müssen Eltern auch bei Volljährigen erforderliche Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen ergreifen. Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bei den Eltern volljähriger Familienangehöriger keine Störerhaftung auf Unterlassung bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing zum Tragen komme.
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