Abmahnung von Pacific Rim durch Waldorf Frommer – Daniel Sebastian

Die Abmahnhilfe hat eine Abmahnung von Waldorf Frommer sowie eine weitere von Daniel Sebastian wegen Filesharing des Hollywoodfilms Pacific Rim vorliegen. Während in der Abmahnung von Waldorf Frommer der Kinofilm Pacific Rim „an sich“ urheberrechtlich verfolgt wird, fordert Daniel Sebastian für die Urheberrechtsverletzung des Musiktitels Pacific Rim (Drift), der ein Teil der Abspannmusik (End Credits) ist, deren Rechteinhaber der US-Rapper Robert Diggs ist , der unter seinem Pseudonym RZA weitaus bekannter ist.

Der Abmahnhilfe sind Doppelabmahnungen (z. B. Waldorf Frommer / Daniel Sebastian) wegen Filesharing eines Films (z. B. Pacific Rim) bekannt

Doppelabmahnungen sind der Abmahnhilfe bekannt, wobei der Film an sich und Teile der Filmmusik (Abspannmusik) von unterschiedlichen Kanzleien, z.B. von Waldorf Frommer u.o. Daniel Sebastian, urheberechtlich verfolgt werden. Durch ein Down-/ Upload  eines einzigen Kinofilms mit einer einzigen Computerdatei können mehrere Urheberrechtsverletzungen von verschiedenen Rechteinhabern, hier die Warner Bros. Entertainment und Robert Diggs (RZA), begangen werden.

Abmahnung: 740,65 Euro für den Film Pacific Rim, 600 Euro für die Abspannmusik von Robert Diggs, Amazonpreis: für den Film 15,99 Euro bzw. 0,99 Euro für die Abspannmusik

In der Abmahnung von Waldorf  Frommer, die der Abmahnhilfe vorliegen, verlangt die Kanzlei für die urheberrechtliche Verbreitung des Kinofilms Pacific Rim einen Pauschalbetrag von 740,65 Euro bei einer außergerichtlichen Einigung mit dem Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment. Sollte es jedoch nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bis zu einer festgelegten Frist kommen, drohen beide Medienkanzleien in ihren Abmahnungen, die der Abmahnhilfe vorliegen, mit Gerichtsprozessen und höheren Kosten.

In der Abmahnung von dem Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian, die ebenfalls der Abmahnhilfe vorliegt, fordert für den Rechteinhaber Robert Diggs (RZA) wegen der Abspannmusik Pacific Rim (Drift) bei einer außergerichtlichen Einigung einen Pauschalbetrag von 600 Euro.

In der Abmahnungen von Waldorf Frommer bzw. Daniel Sebastian wegen Filesharing des Films Pacific Rim, die der Abmahnhilfe vorliegen, sind außerdem Unterlassungserklärungen beigefügt, die jeweils zu einem festgelegten Termin zurück gesandt werden sollen.

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Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwaelte

Der Abmahnhilfe liegt aktuell eine Abmahnung von Waldorf Frommer vom 16.11.2013 vor, wobei der US-Film-Majors Warner Bros. Entertainment, der auch als Warner Bros. bzw. WB bekannt ist, mehrere aktuelle Blockbuster-Filme, die sich gerade in der Heimkinoauswertung befinden, abmahnen lässt. Die Blockbuster Argo, Conjururing- Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim, deren Produktionskosten mehrere Hundert Millionen Dollar betrugen sind der Bestandteil der Abmahnung, die der Abmahnhilfe vorliegt.

1.781,20 Euro wird in der Abmahnung für den Up- bzw. Download von vier Warner-Spielfilmen gefordert, bei Nichtzahlung der Abmahnung wird mit einer Gerichtsverhandlung gedroht.

Die Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg, die deutsche Tochter  der US-amerikanischen Film- und Fernsehgesellschaft Warner Bros. Entertainment,  ist der Auftraggeber der Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer, die der Abmahnhilfe vorliegt. Zwischen den 15.11.2013 und 23.11.2013 sollen die Filme  Argo, Conjururing- Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim mittels Filesharing per Up- bzw. Download im Internet heruntergeladen worden sein. In der Abmahnung von Warner Bros., die der Abmahnhilfe vorliegt, fordern die Anwälte von Waldorf Frommer die Abgabe einer unterschriebenen vorformulierten Unterlassungserklärung, einen Schadensersatz, einen Unterlassungsanspruch sowie die Rechtsanwaltsgebühren.

Außergerichtliche Einigung mit Warner Bros. durch Waldorf Frommer für 1781,20 Euro

Sollte es jedoch zu einer außergerichtlichen Einigung wegen der Abmahnung seitens Waldorf Frommers bzw. Warner Bros. kommen wird wegen dem Filsharing der Blockbuster Argo, Conjururing- Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim wird ein festgelegter Pauschalbetrag von 1.781,30 Euro (1.500 Euro Schadensersatz / 281,30 Euro Aufwendungsersatz) bis zum 7.1.2014 gefordert. Waldorf Frommer fordert in der Abmahnung außerdem die Versendung der der beigelegten vorformulierten Unterlassungserklärung bis zum 27.12.203. Sollte die Absendung der Unterlassungserklärung bzw. der Zahlungseingang aus der Abmahnung an die Kanzlei Waldorf Frommer nicht erfolgen, würde die Münchner Medienkanzlei ihrem Mandanten Warner Bros. empfehlen die Urheberrechtsverletzung der Hollywoodfilme Argo, Conjururing- Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim vor Gericht zu klären, was zu einem weit aus höheren Kosten führen könne.

Man of Steel und Pacific Rim zählen zu den teuersten Hollywoodproduktionen

Der Abmahnhilfe liegt mit der Abmahnung der Hollywood-Blockbuster Argo, Conjururing- Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim eine Urheberrechtsverletzung an aktuellen Warner Bros. Blockbustern vor, wobei zwei Filme zu den teuersten aller Zeiten zu zählen sind. Die Produktionskosten der vier Filme betrugen mehrere Hundert Millionen Dollar, die erst erwirtschaftet werden müssen.

Waldorf Frommer in fordert in ihrer Abmahnung unter anderem eine unterschriebene vorformulierte Unterlassungserklärung für Argo, Conjururing- Die Heimsuchung, Man of Steel bzw. Pacific Rim.

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BGH-Urteil Urheberrecht zu Familienangehörigen

Bundesgerichtshof (BGH) fällte ein Grundsatzurteil für die Eltern von volljährigen Kindern. Eltern haften nicht bei volljährigen Familienangehörigen wegen Verletzungen des Urheberrechts durch Filesharing. 

Mit dem Urteil ( I ZR 169/12 – BearShare) vom 8. Januar 2014 haften nicht mehr die Eltern von volljährigen Familienangehörigen, wenn ein Verstoß gegen das Urheberrecht im Internet begangen wurde. Sollten keine Anhaltspunkte wegen Filesharing bei Familienangehörigen erkennbar sein, so die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), haftet nicht mehr der Inhaber des Internetanschlusses wegen einer Abmahnung.

Klage vor dem Bundesgerichtshof entstand aus einer Abmahnung wegen Filesharing von Musikdateien

Die Klage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) bezieht sich auf eine Abmahnung wegen Downloads von 3.749 eines volljährigen Familienmitglieds. 3.454,60 Euro seien seitens der Eltern wegen der Urheberrechtsverletzung zu zahlen. Diese Musikdateien seien per Down- bzw. Upload anderen Usern zum Filesharing zur Verfügung gestellt worden. Die beklagten Eltern verschickten daraufhin die Unterlassungserklärung. Die Kosten der Abmahnung wegen Filesharing beglichen sich jedoch nicht.

Vorinstanzen (Landgericht / Berufungsgericht) entschieden für die Tonträgerfirmen

Daraufhin klagten die Tonträgerfirmen am Landgericht / Berufungsgericht, was statt gegeben wurde. Der Beklagte sei laut den Urteilen der gerichtlichen Vorinstanzen für die Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing des volljährigen Familienangehörigen verantwortlich. Der Bundesgerichtshof (BGH) kam jedoch in seiner Urteilsverkündung zu einer anderen Entscheidung.

Bundesgerichtshof (BGH) fällte ein Grundsatzurteil

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH), die die Klage abwiesen, argumentieren in ihrer Entscheidung (Grundsatzurteil), dass die Eltern  volljährigen Familienangehörigen ohne Belehrung bzw. Bewachung ihren Internetanschluss überlassen können ohne dafür zu haften.

Keine Störerhaftung auf Unterlassung bei Urheberrechtsverletzungen

Wurde zum Beispiel vorher eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen an den volljährigen Familienangehörigen verschickt, müssen Eltern auch bei Volljährigen erforderliche Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen ergreifen. Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bei den Eltern volljähriger Familienangehöriger keine Störerhaftung auf Unterlassung bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing zum Tragen komme.

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Waldorf Frommer | Fack ju Göhte

Der Abmahnhilfe liegt eine Waldorf Frommer-Abmahnung der Komödie Fack ju Göhte vom 18.12.2013 vor. Obwohl Fack ju Göhte noch in den Kinos läuft, der DVD- bzw. Blu-ray Disc-Start erst am 26. Juni 2014 beginnt, wird  Fack ju Göhte bereits im Internet weltweit per Up-/ Download geteilt. Neben der aktuellen finanziellen Auswertung von dem Film Fack ju Göhte an der Kinokasse, später durch den Bezahlsender Sky, als DVD– bzw. Blu-ray Disc-Medium, als kostenpflichtiger Download sowie durch das Privatfernsehen ist zusätzlich die Kanzlei Waldorf Frommer mit ihren Abmahnungen wegen Filesharing dazugekommen.

Der erfolgreichste deutsche Spielfilm des Jahres 2013 wird durch Waldorf Frommer abgemahnt

Waldorf Frommer mahnt mit Fack ju Göhte nicht irgendeinen deutschen Spielfilm ab. Die Abmahnungen von Fack ju Göhte durch Waldorf Frommer betreffen den erfolgreichsten deutschen Film des Jahres 2013. Er soll das Kinojahr 2013 der Produktionsfirma Constantin retten. Waldorf Frommer verlangt in der Abmahnung für Fack ju Göhte den Anspruch auf Unterlassung, den Schadensersatz sowie den Aufwendungsersatz. Der Abmahnung von Waldorf Frommer liegt auch ein Datensatz mit dem ermittelten Hash-Wert der Komödie Fack ju Göhte bei.

Waldorf Frommer fordert einen Pauschalbetrag von 850 Euro für einen Download von Fack ju Göhte

Die Münchner Medienkanzlei Waldorf Frommer fordert in der Abmahnung von Fack ju Göhte 1.600 Euro Aufwendungsersatzanspruch (1.000 Euro Unterlassungsanspruch / 600 Euro Schadensersatzanspruch) sowie 215 Euro Rechtsanwaltsgebühren. Waldorf Frommer versucht jedoch in der Abmahnung, die der Abmahnhilfe des Verbraucherdienst e.V. vorliegt, mit einem Vergleichsangebot eines Pauschalbetrags von 815 Euro die Angelegenheit des Up- bzw. Downloads im Internet außergerichtlich zu klären. Bereits am 30.12.2013 endet die Frist für den Eingang der vorformulierten beigelegten Unterlassungserklärung. Eine Zahlungsfrist bis zum 7.01.2014 an Waldorf Frommer ist in der Fack ju Göhte-Abmahnung, die der Abmahnhilfe des Verbraucherdienst e.V. vorliegt, angegeben. Sollten die von Waldorf Frommer festgelegten Fristen wegen des Filesharing des Blockbusters Fack ju Göhte nicht eingehalten werden, droht die Kanzlei mit weiteren gerichtlichen Schritten.

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Abmahnung | Splendid Film | Sasse und Partner

Der aktuellen Sasse und Partner-Abmahnung vom 17.12.2013 des Films Outpost Operation Spetsnaz der Splendid Film GmbH, der der Abmahnhilfe des Verbraucherdienst e.V. vorliegt,  sind zwei vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Der Splendid-Film soll per Up- bzw. Download mit anderen Usern im Internet weltweit geteilt worden sein. Die Beseitigung der Datei, der Aufwendungsersatz von Sasse und Partner, der Schadensersatz, die Abgabe einer der vorgefertigten Unterlassungserklärung („Täterhaftung“ oder „Störerhaftung“) sowie die Zahlung eines Vergleichsangebots von 800 Euro bis zum 31.12.2013 (Eingang hier) wird in der Sasse und Partner-Abmahnung wegen Filesharing des Splendid-Films, die der Abmahnhilfe des Verbraucherdienst e.V. vorliegt, gefordert.

 

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