815 Euro bei einer außergerichtlichen Einigung verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Abmahnung des Films Escape Plan. Aktuell verschicken Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung des Films der zwei Kinoaltstars Sylvester Stallone und Arnold Schwarzenegger, deren Zusammenarbeit früher ein absoluter Knüller gewesen wäre. Laut der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte soll Escape Plan durch Filesharing im Internet über Ländergrenzen hinweg geteilt und vervielfältigt worden sein.
Escape Plan kostet bei Waldorf Frommer Rechtsanwälte 815 Euro
Der Rechteinhaber von Escape Plan, die Tele München Gruppe (TMG), fordert unter anderem eine Unterlassungserklärung, die unterschrieben an die Waldorf Frommer Rechtsanwälte geschickt werden soll. Sollten der geforderte Betrag von 815 Euro sowie die unterzeichnete Unterlassungserklärung nicht fristgerecht an Waldorf Frommer Rechtsanwälte gesandt werden, wird mit einem teueren Gerichtsprozess seitens der Anwaltskanzlei gedroht. Mit einer Forderung von 1.815 Euro (Aufwendungsersatzanspruch / Rechtsanwaltskosten) beabsichtigt dann die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in die gerichtliche Auseinandersetzung wegen dem Filesharing des Films Escape Plan gegen den Abgemahnten zu gehen.
Was passiert beim Filesharing des urheberrechtlich geschützten Films Escape Plan?
Bei dem sogenannten Filesharing mittels Peer-To-Peer-Netzwerke wird der Film Escape Plan blitzschnell von anderen Internet-Usern, die überall auf der Welt zu finden sind, geteilt und vervielfältigt. Der Film Escape Plan wird wiederum von anderen Filesharern geteilt und kopiert. Dadurch wird der Empfänger der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte zu einem unerlaubtem „Filmverleiher“, der urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie dem Spielfilm Escape Plan, verbreitet. Aus diesem Grund ist Filesharing nicht mit einer Anfertigung einer Privatkopie, zum Beispiel anhand eines DVD-Brenners, zu vergleichen. Wegen der sogenannten Lizenzanalogie ist die Lizengebühr bei einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing deutlich höher als der legale Erwerb.
„Der Schadensersatz bemisst sich dabei nach dem Betrag, der an unsere Mandantschaft als Lizenzgebühr für das weltweite und unbegrenzte Zugänglichmachen ihrer Werke zu zahlen wäre (sog. Lizenzanalogie).“
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte nimmt dabei auf die öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke Bezug. Escape Plan wird ausgehend durch einen Internet-User selbst in Indien, China, Russland oder Brasilien in Null Komma nichts geteilt.
„Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum Download ist als illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG rechtwidrig. Ebenfalls illegal ist die mit dem Angebot bzw. Download einer Datei verbundene Vervielfältigung nach § 16 UrhG.“
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Abmahnungen, Filesharing und Urheberrecht: