X-Men: Apocalypse | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Waldorf Frommer mahnt derzeit die rechtswidrige Verbreitung der aktuellsten Verfilmung der populären Mutanten-Filmreihe mit dem Titel „X-Men: Apocalypse“ ab. Die Kanzlei aus München verlangt neben der Zahlung von Abmahnkosten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Filesharing von X-Men: Apocalypse wird abgemahnt

Seit Jahren versendet die Kanzlei Waldorf Frommer aus München Abmahnungen wegen Verletzungen im Urheberrecht für diverse namhafte Mandanten. In einem aktuellen Abmahnschreiben vertritt Waldorf Frommer die Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. In deren Auftrag werden Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, wenn zum Beispiel ein Filmwerk rechtswidrig im Internet angeboten wird. Empfänger einer Abmahnung durch Waldorf Frommer wird unter Umständen vorgeworfen, dass über deren Internetzugang eine solche unerlaubte Bereitstellung (via Filesharing) stattgefunden haben soll. Dies könnte bei der US-amerikanischen Comicverfilmung X-Men: Apocalypse der Fall sein.

In dem Film wird die Entstehung der Superheldentruppe um Professor X thematisiert. Gleichzeitig wird der Weg für einen Neuanfang der X-Men Reihe geebnet. So werden Elemente aus der ersten X-Men-Trilogie übernommen, um die Storyline zum Abschluss zu bringen. Seine Premiere feierte der Film am 9. Mai 2016 in London, im deutschsprachigen Raum lief X-Men: Apocalypse am 19. Mai an.

Was verlangt Waldorf Frommer in der Abmahnung?

Waldorf Frommer ist bekannt für Abmahnungen wegen Filesharing. So sind deren Anschreiben in der Regel in Textbausteinen verfasst, die dem Anschlussinhaber (der Empfänger eines solchen Abmahnschreibens) aufzeigt, wann der Rechtsverstoß stattgefunden haben soll.
Darüber hinaus wird die Rechteinhaberin sowie die Mandantin genannt, sowie das Filmwerk, welches unerlaubt verbreitet worden sein soll. Waldorf Frommer verlangt die Zahlung von Abmahnkosten, die sich aus Aufwendungs- und Schadensersatz zusammensetzen. Dieser Betrag ist üblicherweise ein Pauschalbetrag, um die Angelegenheit schnell außergerichtlich zu regeln. Daneben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die Fristen zur Rücksendung sind eng gesetzt; von daher ist es für den Abgemahnten wichtig, möglichst zügig zu reagieren.

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