Der dritte Teil der erfolgreichen Filmreihe „Maze Runner“ mit dem Zusatz „Die Auserwählten der Todeszone“ fand scheinbar schnell den Weg in einschlägige Filesharingplattformen und Tauschbörsen. Zumindest liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vor, in der dem Empfänger rechtswidriges Filesharing an dem Spielfilm vorgeworfen wird.
Filesharing-Abmahnung: Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox
Beauftragt durch die Twentieth Century Fox mahnen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer aktuell jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetzugang das Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material dokumentiert wurde. So soll laut einer vorliegenden Abmahnung der US-amerikanische Spielfilm „Maze Runner – Die Auserwählten in der Todeszone“ (OT: Maze Runner: The Death Cure) ebenfalls auf einer Tauschbörse zum Download angeboten worden sein.
Maze Runner: Was wird in der Abmahnung verlangt?
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von dem abgemahnten Anschlussinhaber. Die Mandantin Twentieth Century Fox hat Anspruch auf sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen. Um Gerichte zu entlasten und eine außergerichtliche Klärung zu ermöglichen, soll ein beigefügtes Muster einer solchen Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz gesetzten Frist ausgefüllt und zurückgeschickt werden.
Zusätzlich soll der Ersatz des entstandenen Schadens für das unerlaubte Teilen von „Maze Runner – Die Auserwählten in der Todeszone“ geleistet werden. Auch hier soll ein pauschaler Betrag gezahlt werden, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Diese Summe hat eine Höhe von 915,00 EUR – zusammengesetzt aus Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten.
Hilfe bei Waldorf Frommer
Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an den Film „Maze Runner – Die Auserwählten in der Todeszone“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie die Inhalte im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs eine evtl. geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.
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