Legend Of Tarzan | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Waldorf Frommer aus München mahnt jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetzugang das Filmwerk „Legend Of Tarzan“ rechtswidrig verbreitet worden sein soll. Beauftragt wurde die Kanzlei von der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH.

Legend Of Tarzan – Filesharing wird abgemahnt

Ich Tarzan, Du abgemahnt! So ähnlich könnte sich ein Empfänger eines Abmahnschreibens von Waldorf Frommer fühlen, dem Filesharing von rechtlich geschützten Material vorgeworfen wird. Konkret beauftragte Warner Bros. Entertainment GmbH die Münchner Kanzlei mit der Abmahnung von Anschlussinhabern, denen Filesharing von urheberrechtlich geschützten Material vorgeworfen wird.
Es handelt sich um die unerlaubte Verbreitung des US-amerikanischen Fantasyfilms „Legend Of Tarzan“, der Juli 2016 in die Kinos kam. Es handelt sich um eine Realverfilmung, die auf dem Roman Tarzan bei den Affen (engl. Tarzan of the Apes) von Edgar Rice Burroughs aus dem Jahre 1912 basiert. Die bekannte und neu interpretierte Legende um den populären Lendenschurzträger Tarzan fand schnell seinen Weg in die P2P-Netzwerke und Online-Tauschbörsen, auf denen illegales Filesharing betrieben wird.

Filesharing kann teuer werden

Abgemahnte Anschlussinhaber haben möglicherweise die genannten Filesharing-Plattformen besucht, um sich die Filmdatei „Legend Of Tarzan“ herunterzuladen. Was viele nicht wissen: Beim Download von Torrent-Dateien werden Teile des Dokuments zeitgleich für Dritte zur Verfügung gestellt. Somit wird aus einem Download in gewisser Hinsicht auch eine Art „Upload“. Diese Bereitstellung kann abgemahnt werden und erhebliche Kosten nach sich ziehen.

Waldorf Frommer – Was wird in der Abmahnung gefordert?

Für Warner Bros. Entertainment GmbH verlangt Waldorf Frommer von dem Abgemahnten wegen unerlaubter Bereitstellung des Filmwerks „Legend Of Tarzan“ die Zahlung von Abmahnkosten und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die verlangten Abmahnkosten setzen sich aus Aufwendungs- und Schadensersatz zusammen. Diese Summe stellt einen Pauschalbetrag dar, der eine zügige außergerichtliche Einigung ermöglichen soll. Des Weiteren wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlasssungserklärung verlangt. Diese soll innerhalb einer knapp gesetzten Frist an die Kanzlei zurückgesendet werden.

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