Schutt & Waetke versenden gegenwärtig Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet hinsichtlich des Horrorthrillers The Pact, bei dem eine junge Frau in das Elternhaus ihrer Kindheit zurückkehrt um dort mit diabolischen Energien in Verbindung gebracht zu werden.
Für die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Film The Pact werden gegenwärtig Abmahnungen von Schutt & Waetke versendet
Die Abmahnung der Anwälte von Schutt & Waetke wird wegen der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet des urheberechtlich geschützten Filmwerks The Pact verschickt. In der Abmahnung von Schutt & Waetke wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet wird neben einer strafbewehrte Unterlassungserlärung die Zahlung eines Pauschalbetrags von 750 Euro gefordert. Die Geldforderung von Schutt & Waetke bezüglich der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten sowie den Schadensersatzanspruch, der jedoch nur bei einer Täterschaft zu zahlen ist, zusammen. Die Beschuldigung der Täterschaft bezüglich der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet bezüglich des Films The Pact muss jedoch im einzelnen Fall durch den Rechteinhaber Elite Film AG, dem Auftraggeber der Abmahnung, eindeutig nachgewiesen werden. Neben der Unterlassungserklärung für den Ausschluss der Wiederholungsgefahr werden Schadensersatz und Rechtsfolgungskosten in der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet bezüglich des Horrorfilms The Pact gefordert. Um den Inanspruchgenommenen zu einer Zahlung an die Schutt & Waetke Rechtsanwälte wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet zu bewegen, wird ein vermeintlich günstiger Vergleich von 750 Euro angeboten.
Ein sogenannter Störer haftet nicht für den Schadensersatz, die bezüglich der Abmahnung von Schutt & Waetke bezüglich des Films The Pact gefordert
Niemals sollten Sie ohne eine rechtliche Prüfung die Geldansprüche des Rechteinhabers Elite Film AG und der Kanzlei Schutt & Waetke wegen der Abmahnung des Films The Pact voreilig bezahlen. Eine Unterlassungserklärung, die für die Abmahnung wegen Filesharing im Internet angefertigt werden soll, hat weitreichende Folgen. 30 Jahre gilt eine solche Unterlassungserklärung bezüglich des Filesharing des Films The Pact, sollte eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet begangen worden sein. Außerdem ist zu klären, ob der Empfänger der Abmahnung bezüglich der Urheberrechtsverletzung des Films The Pact der Internet-Anschlussinhaber selbst ist oder nur an einer Tauschbörse, zum Beispiel der Eltern, des Arbeitgebers oder in einer WG, teilgenommen wurde Dann sind ist der Empfänger der Abmahnung wegen des Filesharing im Internet ein sogenannter Störer, der nur für die Rechtsanwälten von Schutt & Waetke haftet und nicht auf Schadensersatz aufkommen muss.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
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