Abmahnung | Snitch | Schutt Waetke

Die Löschung der Computerdatei des abgemahnten Films Snitch, die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Vergleichssumme von 735,50 Euro verlangen die Rechtsanwälte von Schutt & Waetke bei einer außergerichtlichen Einigung mit dem Rechteinhaber Tobis Film GmbH & Co. KG wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet.

Schutt & Waetke streben mit der Abmahnung des Films Snitch eine außergerichtliche Einigung mit dem Urheberrechtsverletzer an

Neben der Unterlassungserklärung für den Ausschluss der Wiederholungsgefahr des Filesharing im Internet bezüglich des Films Snitch werden Schadensersatz und Rechtsfolgungskosten gefordert. Um den Inanspruchgenommenen zu einer Zahlung zu bewegen, wird ein vermeintlich günstiger Vergleich in der Abmahnung der Anwälte von Schutt und Waetke angeboten. Sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung mit den Anwälten von Schutt & Waetke bezüglich des Films kommen, wird ein Gegenstandswert von 1.517,50 Euro vor Gericht angesetzt.

Ignorieren oder Aussitzen der Abmahnung bezüglich des Films Snitch lohnt sich nicht

In der Abmahnung von Schutt & Waetke wird behauptet, dass die Datei mit dem Namen Snitch.Ein.riskanter.Deal.BDRip.MD.GERMAN.XViD-EMULE via Tauschbörse im Internet öffentlich geteilt und in Windeseile global verbreitet worden sei. Das Filesharing des Filmtitels Snitch ist nicht mit dem Herstellen einer Privatkopie am Computer zu vergleichen.

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Abmahnung | 12 Years a Slave | Schutt & Waetke

12 Years a Slave, das oscarprämierte Südstaatendrama, dessen Kinoauswertung noch nicht beendet ist und die Heinkinoauswertung per Blu-ray Disc, DVD oder per legalem Download erst am 16. Mai 2014 beginnt, wird aktuell von der Kanzlei Schutt & Waetke abgemahnt. Der oscarprämierte Kinostreifen soll mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes (per Up/-Download im Internet) öffentlich geteilt und verbreitet worden sein.

735, 50 Euro für 12 Years a Slave

In der Abmahnung bezüglich des Kinofilms 12 Years a Slave verlangen die Anwälte von Schutt & Waetke die Löschung der urheberrechtlich geschützten Filmdatei und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem wird in der Abmahnung des Films 12 Years a Slave eine Zahlung eines vermeintlichen günstigen Vergleiches in Höhe von 735,50 Euro gefordert. Sollte keine außergerichtliche Einigung mit dem Rechteinhaber, der Tobis Film GmbH & Co. KG, sowie mit den Anwälten von Schutt & Waetke erzielt werden, wird mit einem Gerichtsprozess wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing gedroht.

Filesharing von 12 Years a Slave ist kein Kavaliersdelikt!

Das Filesharing und die damit begangene Urheberrechtsverletzung des Films 12 Years a Slave ist nicht mit dem Brennen einer Privatkopie am Computer zu vergleichen. Filesharing bezüglich des Films 12 Years a Slave und die damit begangene Urheberrechtsverletzung ist kein Kavaliersdelikt!

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Abmahnung | Prisoners | Schutt & Waetke

Prisoners, der US-amerikanische Psychothriller aus dem Jahr 2013, wird derzeit von Schutt & Waetke abgemahnt. Im Auftrag der TOBIS Film GmbH & Co. KG versenden die Anwälte von Schutt & Waetke Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Der in Derby in Connecticut (USA) verfilmte Thriller Prisoners soll mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes via Up-/Download aus dem Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein.

Abmahnung des Thrillers Prisoners bezüglich einer Urheberrechtsverletzung im Internet

In der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung des Films Prisoners ist bezüglich des Auftraggebers zu lesen: (Zitat) „wir sind von der Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG, Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin beauftragt worden, wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Werk unserer Mandantin mit dem Titel „Prisoners“ (Filmwerk) gegen Sie rechtlich vorzugehen.“ (Zitat Ende). Auf der ersten Seite der Abmahnung des Films Prisoners führen die Anwälte von Schutt & Waetke die genaue Bezeichnung der abgemahnten Rechtsverletzung an: (Zitat) „Das Anbieten (bei Täterhaftung), hilfsweise das Anbieten lassen (bei Störerhaftung) des oben genannten urheberrechtlich geschützten Werks in einer Internetbörse zum Download für andere Tauschbörsenbesitzer (so genannter „Upload“), ohne von dem Verletzten als Rechteinhaber die Zustimmung dazu gehabt zu haben.“ (Zitat Ende).

735,50 Euro für die Urheberrechtsverletzung des Films Prisoners

Auf der ersten Seite der Abmahnung von Schutt & Waetke werden außerdem die geforderten Zahlungsansprüche für die Urheberrechtsverletzung des Films Prisoners erwähnt. Ingesamt 732,50 Euro fordern die Rechtsanwälte von Schutt & Waetke für das Filesharing des urheberrechtlich geschützten Titels Prisoners, sollte es zu einer außergerichtlichen Einigung mit der Rechtsanwaltskanzlei und der Rechteinhaberin TOBIS Film kommen. Die von Schutt & Waetke geforderten Zahlungsansprüche über 732,50 setzten sich aus 500 Euro fiktive Lizenzgebühren, 215 Euro Ermittlungskosten sowie 17,50 Euro Rechtsanwaltsgebühr zusammen.

TOBIS Film besitzt die ausschließlichen Nutzungsrechte am Thriller Prisoners

Grundsätzlich ist die Abmahnung des US-amerikanischen Psychothrillers Prisoners die Vorstufe zum einstweiligen Verfügungs- bzw. Urteilsverfahren. Außerdem ist die Abmahnung des Films Prisoners mit den Schauspielern Hugh Jackman, Jake Gyllenhan und Maria Bello, wie schon erwähnt, die außergerichtliche Möglichkeit der Streitbeilegung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet. Weiter wird in der Abmahnung von Schutt & Waetke für den Films Prisoners ausgeführt, dass die Rechteinhaberin TOBIS Film (Zitat) „die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem oben genannten Werk für die Bundesrepublik Deutschland“ (Zitat Ende) ist. (Zitat) „Damit ist sie auch berechtigt gegen Verletzungen dieser Rechte vorzugehen.“ (Zitat Ende).

Millionen Menschen weltweit können kostenlos an die Filmdatei von Prisoners gelangen

Weiter ist in der Abmahnung des Films Prisoners zu lesen: (Zitat) „Durch das illegale Anbieten haben Millionen Menschen weltweit die Möglichkeit, kostenlos an das Werk zu gelangen. […] Daher kann unsere Mandantin diesem illegalen Tun nicht tatenlos zusehen. Da die Tauschbörsen selbst keinen „Betreiber“ haben, gegen die man vorgehen könnte, sondern die Nutzer selbst in Ihrer Masse die Tauschbörsen betreiben, ist unsere Mandantin gezwungen, die illegalen Anbieter ausfindig zu machen“ (Zitat Ende). In der Abmahnung des Thrillers Prisoners, die von Schutt & Waetke verfasst wurde, ließt der Filesharer bezüglich den rechtlichen Folgen des Filesharing urheberrechtlich geschützter Inhalte: (Zitat) „Das Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werks zum Download im Internet ist eine öffentliche Zugänglichmachung und steht nur dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu (§ 19 a UrhG). Auch die dabei zwingend erfolgte Vervielfältigung ist illegal (§ 16 a UrhG). Überigens ist das Ganze auch strafbar (§§ 106 ff. UrhG).“ (Zitat Ende).

Werden die Forderungen von Schutt Waetke nicht erfüllt, wird mit gerichtlichen Schritten gedroht

Bezüglich der öffentlichen Zugänglichmachung und der Urheberrechtsverletzung des Psychothrillers Prisoners fordern die Anwälte von Schutt & Waetke bei einer außergerichtlichen Einigung fristgerecht die Löschung der Filmdatei, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung des Pauschalbetrags in der Höhe von 735,50 Euro. Bezüglich des Ablaufs der von Schutt & Waetke festgesetzten Frist ist in der Abmahnung zu lesen: (Zitat) „Wenn Sie bis zum Ablauf der Frist eine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben und der Gesamtbetrag vollständig auf dem Konto eingegangen ist, ist die Sache für Sie vollständig erledigt. Anderenfalls ist das Angebot hinsichtlich des Schadensersatzes hinfällig. Wir werden unserer Mandantin dann empfehlen, die Ansprüche einzuklagen.“ (Zitat Ende).

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Abmahnung | The Pact | Schutt & Waetke

Schutt & Waetke versenden gegenwärtig Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet hinsichtlich des Horrorthrillers The Pact, bei dem eine junge Frau in das Elternhaus ihrer Kindheit zurückkehrt um dort mit diabolischen Energien in Verbindung gebracht zu werden.

Für die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Film The Pact werden gegenwärtig Abmahnungen von Schutt & Waetke versendet

Die Abmahnung der Anwälte von Schutt & Waetke wird wegen der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet des urheberechtlich geschützten Filmwerks The Pact verschickt. In der Abmahnung von Schutt & Waetke wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet wird neben einer strafbewehrte Unterlassungserlärung die Zahlung eines Pauschalbetrags von 750 Euro gefordert. Die Geldforderung von Schutt & Waetke bezüglich der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten sowie den Schadensersatzanspruch, der jedoch nur bei einer Täterschaft zu zahlen ist, zusammen. Die Beschuldigung der Täterschaft bezüglich der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet bezüglich des Films The Pact muss jedoch im einzelnen Fall durch den Rechteinhaber Elite Film AG, dem Auftraggeber der Abmahnung, eindeutig nachgewiesen werden. Neben der Unterlassungserklärung für den Ausschluss der Wiederholungsgefahr werden Schadensersatz und Rechtsfolgungskosten in der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet bezüglich des Horrorfilms The Pact gefordert. Um den Inanspruchgenommenen zu einer Zahlung an die Schutt & Waetke Rechtsanwälte wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet zu bewegen, wird ein vermeintlich günstiger Vergleich von 750 Euro angeboten.

Ein sogenannter Störer haftet nicht für den Schadensersatz, die bezüglich der Abmahnung von Schutt & Waetke bezüglich des Films The Pact gefordert

Niemals sollten Sie ohne eine rechtliche Prüfung die Geldansprüche des Rechteinhabers Elite Film AG und der Kanzlei Schutt & Waetke wegen der Abmahnung des Films The Pact voreilig bezahlen. Eine Unterlassungserklärung, die für die Abmahnung wegen Filesharing im Internet angefertigt werden soll, hat weitreichende Folgen. 30 Jahre gilt eine solche Unterlassungserklärung bezüglich des Filesharing des Films The Pact, sollte eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet begangen worden sein. Außerdem ist zu klären, ob der Empfänger der Abmahnung bezüglich der Urheberrechtsverletzung des Films The Pact der Internet-Anschlussinhaber selbst ist oder nur an einer Tauschbörse, zum Beispiel der Eltern, des Arbeitgebers oder in einer WG, teilgenommen wurde Dann sind ist der Empfänger der Abmahnung wegen des Filesharing im Internet ein sogenannter Störer, der nur für die Rechtsanwälten von Schutt & Waetke haftet und nicht auf Schadensersatz aufkommen muss.

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Schutt und Waetke | Filesharing-Abmahnung

Timo Schutt, der Fachanwalt für IT-Recht der Kanzlei Schutt und Waetke, beschuldigt in seiner Abmahnung vom 24.9.2013 den illegalen Tauschbörsen-Nutzer wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing. Der Abgemahnte wird von der Kanzlei Schutt und Waetke beschuldigt den Film Snitch der TOBIS Film & GmbH & Co. KG, Kurfürstendamm 63 in Berlin, mittels des Up-/ Downloads der Datei Snitch 2013 BDRip XviD-ANONYMUS durch Filesharing auf seinen Rechner herunter geladen und weltweit verfügbar gemacht zu haben. Die Daten des illegalen Filesharing-Uploads wurden von Provider der 1&1 Internet AG durch eine Anti-Piracy-Software ermittelt und an die Kanzlei Schutt und Waetke weitergeleitet um ein Abmahnungs-Verfahren einzuleiten.

Die Kanzlei Schutt und Waetke fordert von dem Abmahnungs-Opfer 732,50 Euro für Schadenersatzansprüche, die auf das Konto überwiesen werden sollen. Die Forderung der Rechtsanwälte von Schutt und Waetke setzt sich aus 500 Euro fiktiver Lizenzgebühren, sowie Aufwendungsansprüchen von 215 Euro Rechtsanwaltsgebühr und 17,50 Ermittlungskosten zusammen. Die Anwälte von Schutt und Waetke fordern außerdem eine selbstformulierte straf bewehrte Unterlassungserklärung bzw. eine Löschung der illegal durch Filesharing erworbenen Daten. Die Abgabe der Unterlassungserklärung ist an eine Frist gebunden. Es gibt keine Fristverlängerung in der Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing. Sollte die gesetzte Frist nicht eingehalten werden, kann bei einer Klageeinreichung der Abmahnung durch Filesharing durch die Rechtsanwälte Schutt und Waetke ein Streitwert von 10.000 Euro und mehr entstehen.

Anti-Abzock-Gesetz

Das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftsprakiken“, das „Anti-Abzock-Gesetz“, ist bei einer Abmahnung der Kanzlei Schutt und Waetke wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing anzuwenden, da es seit Oktober 2013 in Kraft ist . Vorteile bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing sind die Folge

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