Abmahnung Frommer Legal, 2021: Dune

Die Kino-Blockbuster fielen im Jahr 2021 aufgrund der Pandemie eher dürftig aus. Große Debatten gab es im Vorfeld der Veröffentlichung von Dune, der neuesten Interpretation des Sci-Fi Klassikers, ob er direkt online als Download oder im Kino veröffentlicht werden sollte. Scheinbar fand der Film bereits andere Weg ins Netz: Die Kanzlei Frommer Legal mahnt Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk ab.

Dune: Beliebter Sci-Fi-Film via BitTorrent geteilt?

Lange wurde über die Neuverfilmung von Dune debattiert. Regisseur Denis Villeneuve   schaffte eine spannende Vision der Buchvorlage, die Fans weltweit begeisterte. Doch stand die Frage im Raum, ob der Film direkt zum Download oder im Kino veröffentlicht werden sollte. Der Film fand trotz des Kinostarts seinen schnellen Weg ins Netz, leider als Download, für den scheinbar eine Genehmigung fehlte.

Aus diesem Grund beauftragte die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment die Münchner Kanzlei Frommer Legal. Die Rechtsanwälte sollten jene Anschlussinhaber abmahnen, über deren Internetzugang eine Urheberrechtsverletzung an „Dune“ festgestellt und dokumentiert werden kann.

In Online-Tauschbörsen (P2P) sollen Nutzer sich via BitTorrent mit anderen Nutzern verständigen, um Dateien auszutauschen bzw. zum Download anzubieten. Solche Abläufe können als eine rechtswidrige Handlung gelten, insbesondere ist dies bei urheberrechtlich geschützten Materialien wie Filmen und Musiktiteln eine Möglichkeit.

Was fordert die Kanzlei für die Urheberrechtsverletzung?

Wird unerlaubtes Filesharing vermutet, so könnte ein Anschlussinhaber eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal erhalten. Wie zuvor beschrieben, wird Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment ein Betrag von über 900 EUR gefordert. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen.

Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „Dune“ ohne Erlaubnis ins Netz gestellt worden sein und ist somit als eine Urheberrechtsverletzung zu betrachten. Dritte hatten die Möglichkeit, das Filmwerk zu bestimmten Zeitpunkten herunterzuladen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst kann es zu weiteren Kosten kommen. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201 – 176790

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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