Abmahnung Frommer Legal – Teen Titans Go! To the Movies

Ob DC Comics oder Marvel: Superhelden-Filme erfreuen sich großer Beliebtheit. Keine große Überraschung also, dass viele Filme rechtswidrig auf Tauschbörsen angeboten werden. Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) aus München vertritt die Warner Bros. Entertainment, um gegen dieses Filesharing vorzugehen – zum Beispiel bei „Teen Titans Go! To the Movies“.

„Teen Titans Go! To the Movies“ zum Download angeboten

Worum geht es bei dem Film: Auch wenn derzeit die Real-Verfilmungen den Ton angeben, so bot diese DC-Comic-Variante eine humorvolle Abwechslung. Der Animationsfilm „Teen Titans Go! To the Movies“ bietet Fans der Comics viele unterhaltsame Momente, aber auch spannende Action. „Fuck Batman!“ könnte stellvertretend für die Stimmung des Films stehen.

Dass diese Mischung schnell ihre Fans fand und somit leider auch genauso schnell im Netz zum Download angeboten worden sein soll, ist keine Überraschung. Die Rechteinhaberin und Auftraggeberin Warner Bros. Entertainment beauftragte die Rechtsanwälte der Frommer Legal Kanzlei um jenen Anschlussinhaber eine Abmahnung zu senden, wenn deren Internetzugang der „Teen Titans Go! To the Movies“ zum Download angeboten worden sein soll.

Abmahngefahr Filesharing „BitTorrent“

Was viele Nutzer von BitTorrent und Co. nicht unbedingt wissen: Beim Download werden Fragmente der heruntergeladenen Datei ebenfalls anderen Nutzern des P2P-Netzwerks zur Verfügung gestellt. Da sich Filesharing über P2P Netzwerke (wie besagtes BitTorrent) weiterhin großer Beliebtheit erfreut, droht die Gefahr einer kostspieligen Abmahnung.

Leider handelt es sich bei den in der Abmahnung genannten Inhalten um Material, welches als durch die Rechteinhaberin urheberrechtlich geschützt gilt. Zum Verbreiten müsste eine Genehmigung vorliegen, was beim typischen Filesharing via P2P eher unwahrscheinlich ist. Die Folge kann eine Abmahnung sein, weil durch die Rechteinhaberin keine Genehmigung vorlag.

In der vorliegenden Abmahnung unterbreitet die Kanzlei Frommer Legal die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Zu diesem Zweck soll ein Betrag von über 900 EUR gezahlt werden. Darüber hinaus wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abgabe bzw. die Zahlung muss innerhalb einer kurz gesetzten Frist erfolgen.

Sollte EmpfängerInnen einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung jedoch nicht innerhalb der Fristen reagieren, so wird der Rechteinhaberin empfohlen, weitere gerichtliche Schritte zu unternehmen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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