Abmahnung Frommer Legal, 2021: Mortal Kombat

2021 wurde der Spiele-Klassiker „Mortal Kombat“ erneut verfilmt. Die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment beauftragte die Kanzlei Frommer Legal mit der Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen an diesem Film.

„Get over here!“ – Neuverfilmung des Game-Klassikers beliebt als Download

Im Juli 1992 wurde der Gamechanger Mortal Kombat auf den unterschiedlichsten Plattformen veröffentlicht. Es folgten bis heute viele Nachfolger, zuletzt Teil 11 im Jahr 2019. Es gibt zahlreiche Verfilmungen, doch selten mit so einem großen Budget wie die letzte, ebenfalls schlicht und einfach als „Mortal Kombat“ bezeichnet.

Der Film bzw. die Spielreihe ist unter ihren Fans Kult, von daher ist es kein Wunder, dass der Film schnell seinen Weg in die einschlägigen Online-Tauschbörsen fand. Dort tauschen Nutzer über eine P2P Verbindung mit anderen Nutzern Dateien aus, manche davon ohne Erlaubnis. Dieser Vorgang kann eine rechtswidrige Handlung darstellen, besonders, wenn es um die Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material geht.

Was fordert die Kanzlei für die Urheberrechtsverletzung?

Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment soll ein Betrag von über 900 EUR gefordert werden. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammen. Darüber hinaus kann die Abgabe und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt werden. Mit der Zahlung der Summe und der Abgabe gilt die Angelegenheit als außergerichtlich erledigt.

Laut der Abmahnung soll der besagte Film „Mortal Kombat“ ohne Erlaubnis ins Netz gestellt worden sein und ist somit als eine Urheberrechtsverletzung zu betrachten. Dritte hatten die Möglichkeit, das Filmwerk zu bestimmten Zeitpunkten herunterzuladen.

In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch Frommer Legal ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.

• prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
• zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
• unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte wie Frommer Legal abwehren.

Es ist zu empfehlen, schnell und direkt zu handeln, sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten landet. Innerhalb der recht knappen Frist muss reagiert werden, sonst kann es zu weiteren Kosten kommen. Betroffenen bieten wir unsere Kontaktmöglichkeiten für erste Infos an.

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

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Gerne können Sie uns auch via Email erreichen: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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