Waldorf Frommer Abmahnung: The Commuter

Im Auftrag der Studiocanal GmbH mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer derzeit das unerlaubte Verbreiten des Filmwerks „The Commuter“ ab. Für Urheberrechtsverletzungen dieser Art wird die Zahlung von Abmahnkosten und die Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

The Commuter: Filesharing wird abgemahnt

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer sind im Rechtsgebiet Urheberrecht tätig und vertreten Mandanten wie unter anderem die Studiocanal GmbH. So auch in einer vorliegenden Abmahnung, in der das unerlaubte Bereitstellen eines urheberrechtlich geschützten Films abgemahnt wird. Es handelt sich dabei um den actionreichen Spielfilm The Commuter (Deutscher Titel: Der Pendler) aus dem Jahr 2018. Die dazugehörige Datei fand scheinbar ihren Weg in Online-Tauschbörsen und Filesharing-Plattformen und soll laut der Abmahnung über den Internetanschluss des Abgemahnten verbreitet worden sein.

Oftmals sind sich Internetnutzer nicht der Gefahr einer Abmahnung bewusst, die bei einem Download von rechtlich geschützten Material entstehen kann. Es kann recht kostspielige Folgen haben und sogar im schlimmsten Fall ein gerichtliches Verfahren nach sich ziehen – sofern Abgemahnte nicht reagieren.

Was verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung?

Von dem Anschlussinhaber wird zunächst verlangt, die betreffende Datei vollständig zu löschen. Dazu wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags verlangt, in dem vorliegenden Fall wird in der Abmahnung ein Betrag von 915,00 EUR gefordert. Durch die Begleichung dieser Summe soll eine zügige Abarbeitung ermöglichen und ein gerichtliches Verfahren vermeiden.

Darüber hinaus soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese liegt in einer vorformulierten Fassung vor und soll innerhalb einer knapp gesetzten Frist wieder zurück an Waldorf Frommer gesandt werden.

Hilfe bei Waldorf Frommer

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Film „The Commuter“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

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