Uns liegt eine weitere Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor. Einem Mitglied unseres Vereins wird in dem Schreiben vorgeworfen, dass er zwei rechtlich geschützte Pornofilme über seinen Internetzugang öffentlich zum Download angeboten haben soll. Wie sollten sich Betroffene in so einem Fall verhalten?
Abgemahnt im Auftrag der MG Premium Ltd., Zypern
Eine Abmahnung zu erhalten ist für den Großteil gewiss eine böse Überraschung. Noch negativer könnte eine solche Erfahrung sein, wenn es um die Thematik Pornofilme handelt. So wird in einer uns vorliegenden Abmahnung durch die Kanzlei IPPC Law dem Anschlussinhaber vorgeworfen, gar zwei Titel aus dem Segment der Erwachsenenunterhaltung öffentlich zum Download angeboten zu haben. Dies soll über den Internetzugang des Abgemahnten geschehen sein, was mit einer Software namens „Torrent-Logger“ protokolliert wurde.
Dabei handelt es sich unter anderem um den Film „Footjob And Pantyhose Play“, der ohne Genehmigung der Rechteinhaberin verbreitet worden sein soll. Die Rechte liegen laut der Abmahnung bei der MG Premium Ltd. mit Sitz in Zypern.
Die Folgen einer Unterlassungserklärung
Der abgemahnte Anschlussinhaber kommt laut der Abmahnung durch IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Täter für eine Urheberrechtsverletzung in Betracht. Damit haftet er auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.
Aus diesem Grund verlangt IPPC Law die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die bereits vorgefertigt beigefügt wurde. Mit der dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte für den Fall einer Zuwiderhandlung eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen. Dies wäre der Fall, wenn die genannten Filme erneut über Internettauschbörsen (BitTorrent) komplett oder in Teilen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Abgemahnt – wie sollten Betroffene reagieren?
Der Geschäftsführer der IPPC Law, RA Daniel Sebastian, schlägt dem Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrags vor, um die unter Umständen unangenehme Angelegenheit außergerichtlich abzuschließen. Der Betrag hätte eine Höhe von 947,60 EUR für das Bereitstellen der zwei Filme über Online-Tauschbörsen.
In jedem Fall gilt: Betroffene sollten eine Abmahnung durch IPPC Law ernst nehmen und nicht ignorieren! Andernfalls drohen weitere Folgen und somit noch mehr Kosten für den Abgemahnten.
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Rechtsanwälte und Kanzlei wie RA Daniel Sebastian abwehren.
Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.
Haben Sie auch eine Abmahnung von IPPC Law wegen der unerlaubten Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmtitels erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!
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