Waldorf Frommer Abmahnung – Kong: Skull Island

Im Auftrag diverser Firmen sind die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Rechtsgebiet Urheberrecht tätig. So wird unter anderem das unerlaubte Verbreiten von rechtlich geschütztem Material abgemahnt. Eine derartige Abmahnung könnte für Filesharing an dem Film „Kong: Skull Island“ für die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH erfolgen.

Kong: Skull Island – rechtswidriges Filesharing wird abgemahnt

Der US-amerikanische Fantasy Film stellt eine Neuauflage des beliebtesten Gorillas der Filmgeschichte dar. Aufgrund spektakulärer Effekte und aberwitzigen Szenen wurde „Kong: Skull Island“ ein Publikumshit. Blockbuster sind häufig beliebte Dateien in Filesharing-Börsen bzw. Onlinetauschbörsen, die unter den Nutzern getauscht werden. Für diese Art Filesharing muss eine Genehmigung oder Erlaubnis vorliegen, sonst kann es Folgen haben. Zum Beispiel in Form einer Abmahnung durch Waldorf Frommer.

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei aus München jene Anschlussinhaber ab, über deren Internetzugang das unerlaubte Verbreiten des Filmwerks „Kong: Skull Island“ dokumentiert wurde.

Was wird gefordert?

In der Abmahnung aufgrund der Urheberrechtsverletzung an dem Film Kong: Skull Island verlangt Waldorf Frommer die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Sollte eine Zahlung jedoch ausbleiben, scheuen die Rechtsanwälte nicht den Gang vor Gericht. Das ist mit weiteren Kosten für den Abgemahnten verbunden, aus diesem Grund sollte auf eine Abmahnschreiben unbedingt reagieren werden.

Darüber hinaus verlangt Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die innerhalb einer eng gesetzten Frist abgegeben werden soll. Nehmen Sie auch diesen Termin ernst.

Hilfe bei Waldorf Frommer

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an „Kong: Skull Island“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?

  • prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
  • zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
  • unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie der Kanzlei Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.

Kontakt mit Verbraucherdienst

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