Derzeit liegt uns ein Schreiben durch die Kanzlei Thomas Mauser Rechtsanwälte vor. Im Auftrag der Firma Copytrack GmbH wird für die unrechtmäßige Nutzung eines Lichtbildes eine Schadensersatzforderung aufgrund einer zuvor vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung ausgesprochen. So soll ein Lichtbild laut der Abmahnung ohne Genehmigung vom Urheber auf einer Webseite genutzt und zugänglich gemacht worden sein.
Abmahnung: 700 EUR für die unrechtmäßige Nutzung eines Bildes
Betreiber von Webseiten und Online-Shops greifen für eine zeitgemäße und ansprechende Präsentation regelmäßig auf Bildmaterial zurück. Diese Bilder, das können Hintergrundgrafiken oder Imagebilder sein, sind in der Regel urheberrechtlich geschützt – es sei denn, es handelt sich um freie Bilder.
Sollte ein Webseiten-Betreiber ein urheberrechtlich geschütztes Bild ohne Genehmigung für sich nutzen, könnte eine Abmahnung die unangenehme Folge sein. Uns liegt aktuelle eine Schadensersatzforderung aus einer solchen Urheberrechtsverletzung vor. Beauftragt von der Copytrack GmbH (Berlin) fordert die Kanzlei Thomas Mauser Rechtsanwälte die Zahlung von mehr als 800 EUR. Allein der berechnete Lizenzschaden beläuft sich auf 700,00 EUR. Hinzu kommen neben Zinsen noch Geschäftsgebühr sowie die Mehrwertsteuer.
Thomas Mauser Rechtsanwälte: Wie reagieren?
Empfänger sollten dieses Schreiben in jedem Falle ernst nehmen. Es handelt es sich hierbei um keinen Fake. Die Auftraggeberin Copytrack GmbH hat ihren Sitz in Berlin und findet und verfolgt im Auftrag von Fotografen, Bild- und Nachrichtenagenturen sowie E-Commerce-Anbietern Urheberrechtsverletzungen im Internet. Laut eigener Aussage ist sie zudem ein registrierter Inkassodienstleister.
Die Berliner Firma beauftragte die Thomas Mauser Rechtsanwälte, weil mehrfacher Aufforderung der Schadensersatz nicht beglichen wurde. Die durch die Kanzlei gesetzte neue Frist sollte unbedingt beachtet werden. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist weiterhin keine Zahlung wird eine Klageerhebung angestrebt – was mit weiteren und deutlich höheren Kosten verbunden wäre.
Was bei der Nutzung von Bildern zu beachten ist
Sollten Sie Bilder auf Ihrem Internet-Angebot nutzen wollen, so beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Auch veränderte bzw. bearbeite Bilder können eine Urheberrechtsverletzung darstellen
- Lizenzen für die Bildnutzung sollten in jedem Fall geprüft werden, ob erstandene Bilder auch zum angestrebten Zweck eingesetzt werden dürfen
- Stockfotos bekannter Portale sind nicht kostenlos und dürfen häufig nicht ohne Genehmigung verwendet werden
Hilfe bei Copytrack GmbH und Thomas Mauser Rechtsanwälte
Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbildwerk erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie ein urheberrechtlich geschütztes Bildwerk per Internet zugänglich gemacht haben? Was können Sie in so einem Fall tun?
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung eine eventuell beigelegte strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen auch hinsichtlich Lizenzschäden an Bildwerken und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.
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