Uns liegt eine aktuelle Abmahnung durch Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vor. Laut der Rechtsanwälte aus München soll das Filmwerk „Die Insel der besonderen Kinder“ unerlaubt im Internet bereitgestellt worden sein.
Abmahnung für die „Die Insel der besonderen Kinder“
Der US-amerikanische Spiefilm „Die Insel der besonderen Kinder“ kam im Oktober letzten Jahres in die deutschen Kinos und begeisterte Kinobesucher und Kritiker. So verwundert es nicht, dass der Fantasyfilm seinen Weg in die Online-Tauschbörsen und Filesharing Netzwerke fand, wo auch rechtswidrig urheberrechtlich geschützte Werke geteilt werden.
Solch unerlaubtes Filesharing kann eine Abmahnung durch Waldorf Frommer zur Folge haben. Ein solches aktuelles Abmahnschreiben beauftragt durch die Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH liegt uns vor. So soll der Abgemahnte über seinen Internetzugang den Film „Die Insel der besonderen Kinder“ ohne Genehmigung verbreitet bzw. zum Download bereitgestellt haben.
Was fordern die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer?
Die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung kann kostspielig werden. So fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme, um die Angelegenheit zügig und außergerichtlich zu regeln. Dieser Betrag hat in der vorliegenden Abmahnung für das Teilen von „Die Insel der besonderen Kinder“ eine Höhe von 915,00 EUR.
Darüber hinaus soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Selbst wenn die Abmahnung rechtens erfolgt ist, ist eine umfassende Prüfung durch einen Anwalt ratsam. Es besteht die Möglichkeit, dass die beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer zu weit gefasst ist und deshalb ohne Prüfung nicht abgegeben werden sollte.
Hilfe bei einer Abmahnung durch Waldorf Frommer
Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Film „Die Insel der besonderen Kinder“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie das Filmwerk im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen unter anderem durch Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.
Kontakt mit Verbraucherdienst
Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790
oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.comkontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.