Die Kanzlei Fareds aus Hamburg verschickt vielleicht nicht so viele Abmahnungen wie die Kollegen aus München, aber weiterhin regelmäßig. Sollte über einen Anschluss das Filmwerk „The Trust“ (2016) rechtswidrig geteilt werden, so ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, ein Abmahnschreiben wegen Filesharing durch Fareds zu erhalten.
The Trust – abgemahnt durch Fareds
Der Film „The Trust“ aus dem Jahre 2016 ist ein Thriller mit Nicolas Cage und Elijah Wood in den Hauptrollen. Die Rechte für das Filmwerk liegen bei der Elite Film AG. Laut einer aktuellen Abmahnung durch Fareds wurde der Film angeblich über den Internetanschluss des Anschlussinhabers im Internet geteilt.
In dem Schreiben gibt die Kanzlei an, dass sie mit Hilfe einer „technischen Ermittlung“, bei der unter anderem die IP-Adresse dokumentiert wird, feststellen konnte, über welchen Anschluss die Film-Datei verbreitet worden sein soll. Das Teilen über eine Online-Tauschbörse, zum Beispiel einem P2P Netzwerke (Torrents) ist rechtswidrig, da dort urheberrechtlich geschützte Dateien (wie Filme, Musiktitel, TV-Serien usw.) nicht nur herunter geladen, sondern auch zeitgleich für andere Nutzer der Portale bereit gestellt werden.
Was wird in einer Abmahnung durch Fareds gefordert?
Fareds fordert im Auftrag der Rechteinhaber Elite Film AG für das unerlaubte Verbreiten des Filmes „The Trust“ die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 835 EUR als pauschaler Schadensersatz. Dieser beinhaltet neben den Anwaltskosten auch sonstige Rechtsverfolgungskosten, damit die Angelegenheit außergerichtlich geregelt werden kann. Die 835 EUR setzen sich aus Lizenzschadensersatz (600 EUR), Ermittlungskosten (20 EUR) und Rechtsanwaltskosten (215 EUR) zusammen.
Wie sollte ich auf eine Abmahnung reagieren?
Eine Abmahnung ist in erster Linie erst einmal ein Schock, da man sich unter Umständen nicht einmal bewusst war, was bei einem Download von urheberrechtlich geschützten Material geschehen kann. Ob der Anschlussinhaber tatsächlich als Täter oder Störer in Frage kommt, sollte durch eine anwaltliche Beratung bestimmt werden. Um sich vorab ein besseres Bild über seine Lage als Abgemahnter zu machen, empfiehlt sich die Lektüre des folgenden Links:
BGH, Urteil vom 08.01.2014 –I ZR 169/12 BearShare ZR 169/12 BearShare