Kuschelrock 29 | Abmahnung 2016 | Daniel Sebastian

Rechtsanwalt Daniel Sebastian verschickt für das Unternehmen DigiRights Administration GmbH Abmahnungen wegen Filesharing. In diesem Fall sollen Titel des Samplers/Musik-Containers „Kuschelrock 29“ öffentlich und ohne Genehmigung im Netz geteilt worden sein.

Filesharing-Abmahnung für die DigiRights Administration GmbH

Empfängern eines Abmahnschreibens wegen Filesharing wird vorgeworfen, dass sie einzelne Titel des Musik-Samplers „Kuschelrock 29“ öffentlich – und ohne Genehmigung – im Internet zur Verfügung gestellt haben sollen. Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH fordert Daniel Sebastian die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung der Abmahnkosten.

Folgende Titel werden durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian abgemahnt:

  • „Kygo feat. Conrad – Firestone“
  • „Anna Naklab feat. Alle Farben & Younotus – Supergirl”
  • „Lost Frequencies – Are you with me”

Angeblich sollen die oben genannten Titel in einem P2P Netzwerk oder in einer Online-Tauschbörse durch den Abgemahnten – der in der Regel auch der Anschlussinhaber ist – öffentlich im Netz für Dritte verfügbar gemacht worden sein.

Was fordert Daniel Sebastian?

Daniel Sebastian mahnte im Auftrag der DigiRights Administration GmbH bereits andere Sampler ab, auf denen einzelne Titel auch öffentlich verbreitet worden sein sollen. Abgemahnt wird der Anschlussinhaber, über dessen Internetzugang das Werk/die Werke im Netz laut der Abmahnung geteilt wurden.
Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und die Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz. Die Fristen eines solchen Abmahnschreibens sollten unbedingt eingehalten werden, da es sonst sehr kostspielig werden kann.

Auch sollte beachtet werden, dass beim Download/Teilen eines Musiksamplers wie in diesem Fall „Kuschelrock 29“ nicht nur ein Musiktitel, sondern gleichzeitig mehrere in einem Netzwerk oder einer Tauschbörse bereitgestellt werden. Da die Rechte bei unterschiedlichen Firmen und Rechteinhabern liegen können, ist die Möglichkeit gegeben, dass weitere Abmahnungen folgen.

Wie sollte ich auf eine Abmahnung reagieren?

Eine Abmahnung kann unter Umständen erst einmal ein Schock darstellen, da man sich unter Umständen nicht einmal bewusst war, das ein Download von urheberrechtlich geschützten Material kostspielige Folgen haben kann. Ob der Anschlussinhaber tatsächlich als Täter oder Störer in Frage kommt, sollte durch einen Anwalt geklärt werden. Dazu lohnen sich weiterführende Links wie:

BGH, Urteil vom 08.01.2014 – I ZR 169/12 BearShare ZR 169/12 BearShare
BGH, Urteil vom 19.10.2011 – I ZR 140/10
BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12, MIR 2013, Dok. 021 – Morpheus

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